ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Und muss man den "Fehlalarm" dann zahlen ? :confused:
Ja - immer dann, wenn der / ein Fehlalarm durch eine Pflichtverletzung / Unachtsamkeit ausgelöst wird / wurde.
Gemeint ist der Punkt "Fahrlässigkeit".
Aber: wird ein (Fehl-) Alarm händisch durch eine dritte Person ( in deren Verkennung der tatsächlichen möglicherweise doch nicht so kritischen Lage ) ausgelöst, dann greift die Haftung nicht.
Die technische Idee halte ich für gut.
Angesichts der Lage, dass die Fa. Siemens bzw. deren Nachfolger aber noch nicht einmal zur Reparatur eingesandte Handys trotz Garantieverpflichtung bearbeitet, hält sich mein Kaufinteresse an Geräten dieser Firma in äusserst engen Grenzen, sprich = Es ist nicht vorhanden :mad: