Re: O2 Genion - Gespräche aus Homezone werden falsch abgerechnet
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von CM09051976
Mir stellen sich nun die folgenden Fragen:
1. Wie kann man als Kunde sicherstellen, das man in der Homezone telefoniert (Häuschen ist nicht ausreichend und der Tonindikator funktioniert auch nur sporadisch)
2. Wie sieht es Rechtlich aus? Es wird für mich schwierig sein, nachzuweisen, das die Gespräche in der Homezone geführt worden sind, aber wenn plötzlich 10 Stunden statt 0 aufeinmal 300,- EUR kosten ist das ein sehr grosses Problem!
3. Hat O2 allgemein Problem mit der "Homezoneerkennung" oder bin ich ein Einzelfall?
4. Sind solche Unsicherheiten in der Abrechnung Grund für eine fristlose Kündigung gemäß Paragraph 8 Absatz 5 ader O2 AGB?
VIELEN DANK IM VORAUS FÜR ANREGUNGEN UND HILFEN!!!!
Zu 1. Ist ne technische Frage, also bei mir funktioniert der TI eigentlich absolut zuverlässig.
Zu 2. Der Kostenanstieg ist lediglich ein Indiz, kein unmittelbarer Beweis, im Zweifel wirst du beweisfällig bleiben und in einem Rechtsstreit unterliegen.
Was helfen könnte, wäre allerdings, wenn du aus der Rechnung heraus belegen könntest, dass du zwischen HZ-Gesprächen quasi für ein paar Minuten aus der HZ rausgefahren sein müsstest, und das mehrfach. Also zB um 20h Gespräch in der HZ bis 20h15. Um 20h17h Gespräch außerhalb der HZ abgerechnet bis 20h19. Ab 20h21 wieder Gespräch in der HZ. Sollte das mehrfach und über einen längeren Zeitraum nachweisbar sein, würde ich als Richter aber skeptisch werden, und O2 mal fragen, wie das denn gehen soll (Beweislastumkehr). Denn dann sprechen die Grundsätze der allgemeinen Lebenserfahrung für dich.
Wenn du damit einen größeren Schaden nachweisen kannst, würde ich es zunächst nochmal bei O2 versuchen, danach kannst du dich immer noch an einen Kollegen wenden.
Zu 3. Das kommt wohl schon mal vor, wenn auch bei mir eigentlich nie (jedenfalls hab ich nichts bemerkt), aber bei meiner Freundin, die zeitweise am Bodensee ihre HZ hatte. Da trat 2 Monate lang das Phänomen wie unter 2. beschrieben auf. Sie hatte ihre Adresse in Seenähe, ein Drittel lag auf dem See, die HZ war völlig instabil im Haus (Indoorproblem?).
Zu 4. Ist die HZ-Adresse garantiert, und die HZ von Gründen, die in der Sphäre von O2 liegen, nachweisbar! dauerhaft instabil, würde ich die Kündigung für rechtmäßig erachten. Denn dann liegt eine dauerhafte Teilnichterfüllung vor, die mE. erheblich ist für den Gesamtvertrag, da die HZ ein elementarer Bestandteil des Genion ist.
Für die Nachweisbarkeit würde ich im Zweifel ein so genanntes selbständiges Beweisverfahren beantragen. Da kommt dann ein vom Gericht benannter Sachverständiger raus, und checkt alles technisch ab. Bist du aber nicht rechtsschutzversichert, und verlierst du, dann kann es teuer werden für dich.
Wenn du gewinnst, kommst du in die Presse! Weil - das wäre schon ein schöner Musterprozess.
Viel Glück.