@ berlin-city-boy: Vielen Dank für den detaillierten Tip. Habe schon desöfteren festgestellt, dass du ein fittes Bürschlein in Sachen O2-Vertragsfragen bist. Danke nochmal.
Beiträge von tokwa
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Hi Leute,
ich hab den Thread mal hochgeholt, da er einen lockeren Zusammenhang zu meiner Frage hat, ich aber deswegen nicht extra einen neuen aufmachen wollte:
Folgender Sachverhalt: Habe Genion Online ab Nov 2003 vor 2 Wochen gekündigt, und habe seitdem auch eine oder zwei e-mails von O2 bekommen, um den Vertrag zu verlängern.
Jetzt wollte ich heute mal schauen, was denn da so im Handy-Wühltischlein schlummert, und siehe da: " Sehr geehrter O2 Kunde, eine Verlängerung Ihres Vertrages mit der Mobilfunknummer 4917621... ist online nicht durchführbar. Ihre Mobilfunknummer ist bereits deaktiviert. Werden Sie Neukunde bei O2. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, dem Sie sicher nicht widerstehen können. Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie unseren Online-Shop am besten gleich!")Frage an die Profis von Euch:
Kann ich meine alte Nummer (inkl. Genionnummer) noch behalten oder kriege ich eine neue zugewiesen? UND: Gelten nun Neuabschluss-Kondis für mich, also Anschlussgebühr, 3-Monate-GG-Befreiung bei Abschluss bis 1.8. etc.?
Vom Tarif her wärs mir egal, hab eh schon die neuen, dh. seit dem 1.6. geltenden durch Taktungswechsel und Weekend-Pack akzeptiert. -
Gulp, bei so scharfen Tönen hat man ja direkt Muffe, in diesem Thread was zu posten
Also, ich wag es trotzdem, in der Hoffnung, hier nicht zwischen den Fronten zermalmt zu werden.
Da das Thema ja ohnehin schon etwas abgedriftet ist: Es ging oben um das Interesse der NBs und Provs, die Kunden an langfristige Verträge zu binden. Genau das sei das Problem des Marktes.
Ja, das sehe ich auch so, und ich glaube, die Tendenz geht bei den Leuten dahin, sich immer kürzer zu binden oder am besten gar nicht. Dafür bewegen sich derzeit die Preise zu schnell.
Ach ja, doch noch was zum Thema: Die meisten Pressefuzzis haben von der Materie doch keine detaillietre Ahnung, die bekommen Pressemitteilungen und wandeln die 1:1 in Beiträge um.
Oder guckt Euch doch die Christiansen gestern an: Hat die auch nur einmal dem Kanzler was entgegen gesetzt oder ihn versucht, zu hinterfragen? Bloß nicht die Finger verbrennen.....
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Zitat
Original geschrieben von Marko
Schonmal daran gedacht, dass der NB in den AGB festlegen könnte, dass Änderungen im gewissen Rahmen und mit Zustimmung des Kunden möglich sind? Oder, dass er Optionen mit einer kurzen Laufzeit versieht und diese dann ebenso wie der Kunde ordentlich kündigen könnte - ohne Auswirkung auf den restlichen Vertrag?Sischer han isch daran jedaach! Schließlich hatte ich geschrieben: "Das Kündigungsrecht muss aber vertraglich schon zu Beginn vereinbart sein." Das gilt für alle Klauseln, die einen Änderungsmechanismus, mit oder ohne Kündigungsrecht, vorsehen.
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Das Kündigungsrecht muss aber vertraglich schon zu Beginn vereinbart sein, ansonsten muss der Betreiber die anfänglichen Konditionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit für den Vertragspartner aufrecht erhalten. Pacta sunt servanda, das gilt auch für den MobFu-Betreiber.
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Du hast deinen Vertrag ja schon gekündigt; sieh zunächst mal nach, wann der Vertrag dann endet (ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit).
Wenn es sich dann noch lohnt, UMTS verfügbar machen zu lassen, würde ich schon zum Anwalt gehen, der den Fall schildern und regeln soll.
Was der dir rät, kann ich nicht vorgreifen. Aber ich würde a) den Sachverhalt mit O2 klären, und zwar schnell, vor allem, ob es technisch möglich ist, dir UMTS zur Verfügung zu stellen, und sie dann b) dazu auffordern.
Falls es dann nicht klappt (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung) rechtlich abgesichert raus aus dem Vertrag.
Ob man deine bereits ausgesprochene Kündigung schon als begründete außerordentliche (mit sofortiger Wirkung) qualifizieren kann, ist schwer zu beurteilen, und mE. auch eher nicht "gerichtsfest".
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Wenn du mich um Rat fragen würdest, würde ich erst mal den Sachverhalt aufklären, Korrespondenz und Gesprächsnotizen sammeln und den Fall in Ruhe bewerten.
Aufgrund deiner Threaderöffnung ist es mE. nicht so sinnvoll, rechtliche Aussagen zu treffen.
Außerdem: Was willst du primär? Bei O2 bleiben (mit/ohne UMTS) oder willst du da weg?
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Das ganze ist im Grunde ja eine juristische Frage. O2 ist O2, egal ob im Shop oder in der Hotline. Es stellt sich die Frage, ob O2 gegenüber den Online-Kunden zulässigerweise eine Einschränkung der Gewährleistungsmodalitäten vorgenommen hat.
Dafür muss man
a) die AGB sichten,
b) falls man was findet, prüfen, ob diese Regelung wirksam ist.Wer sich die Mühe machen will....
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Hm, ich bin übrigens relativ sicher, dass du es beim Online-Vertrag nicht im Shop regeln kannst, sondern nur über die Hotline und die Einsendung per Post. Das war jedenfalls meine Erfahrung bei einem 6 - Tage alten Gerät. Das war defekt(K700i) und wir bekamen postwendend ein Neues.
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Ich habe mehr oder weniger durch Zufall ein etwas individuelles 6310i. Musste es mal reparieren lassen, das silberne Teil hatte was zuviel Bier getankt, und der Händler hatte nur noch die goldenen Menütasten. Die habe ich genommen, es sieht ganz gut aus, und ich kann es von anderen 6310i gut unterscheiden.
Ich liebe das Teil auch, und lach mich immer wieder schlapp, wenn meine Freundin mit ihrem Klicki-Bunti zum nächsten Ladegerät hechelt....... :p "Kauf dir doch mal n richtiges Handy", sag ich dann immer....