ZitatOriginal geschrieben von pallmall
Mich würde mal die "real existierende" Verschlechterung der Sache interessieren!
Woher willst du denn wissen, welchen Einflüssen das Gerät in der Woche ausgesetzt war? Ob schonend mit dem Akku umgegangen wurde, das Gerät ein paar mal zu Boden fiel, usw. Also alles Einflüsse, die sich womöglich erst viel später in Form von schleichenden Defekten bemerkbar machen könnten. Aufgrund der 2-jährigen Sachmängelhaftung bedeutet das nichts Gutes für den Händler...
Diese Gefahren sind bei einer Prüfung (=wenige Stunden) weitaus geringer, als bei der Benutzung über eine ganze Woche hinweg.
Fakt ist: der Käufer hat das Gerät nicht "geprüft", sondern eine ganze Woche lang benutzt. Wir wissen aber nicht, wie.
Um es klar zu machen: niemand verbietet einem Käufer, das Gerät in den 14 Tagen zu benutzen. Nur ist dann eben gesetzlich geregelt, dass dafür Wertersatz zu leisten ist. Darum verstehe ich die ganze Aufregung des Käufers darüber nicht (der es allerdings mittlerweile eingesehen hat).