Beiträge von Pinolino

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    Original geschrieben von pallmall
    Mich würde mal die "real existierende" Verschlechterung der Sache interessieren!


    Woher willst du denn wissen, welchen Einflüssen das Gerät in der Woche ausgesetzt war? Ob schonend mit dem Akku umgegangen wurde, das Gerät ein paar mal zu Boden fiel, usw. Also alles Einflüsse, die sich womöglich erst viel später in Form von schleichenden Defekten bemerkbar machen könnten. Aufgrund der 2-jährigen Sachmängelhaftung bedeutet das nichts Gutes für den Händler...
    Diese Gefahren sind bei einer Prüfung (=wenige Stunden) weitaus geringer, als bei der Benutzung über eine ganze Woche hinweg.
    Fakt ist: der Käufer hat das Gerät nicht "geprüft", sondern eine ganze Woche lang benutzt. Wir wissen aber nicht, wie.


    Um es klar zu machen: niemand verbietet einem Käufer, das Gerät in den 14 Tagen zu benutzen. Nur ist dann eben gesetzlich geregelt, dass dafür Wertersatz zu leisten ist. Darum verstehe ich die ganze Aufregung des Käufers darüber nicht (der es allerdings mittlerweile eingesehen hat).

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    Original geschrieben von cyberbenny
    Wie kommt ihr darauf, daß die obere Anzeige im FExplorer der RAM sein soll? Habt ihr schon gemerkt, daß die Anzeige abhängig vom jeweils gewählten Laufwerk unten ist?


    :confused:
    Also bei mir nicht. Reden wir eigentlich von ein und derselben Statusleiste? Ich meine diejenige, die direkt unter dem FExplorer-Logo angezeigt wird (dabei darf man nicht auf Vollbildschirm gestellt sein).
    Diese Statusleiste lautet wortwörtlich:


    Freier Spch.: xxxx kB (bei mir grade 7888 kB).


    Und darunter werden die Laufwerke gelistet.


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    Und da sind beim 6670 unter C: (Flash) ca 8MB vorhanden. Wenn das jedoch der RAM wäre könntet ihr eure Kisten ganz schnell wegschmeißen. Diese 8 MB sind der User-Flash im Telefon, also für Fotos, Dokumente, Themes ... gedacht.


    Wenn wir schon dabei sind: wie zum Geier ist das alles gemeint? Mein 6630 hat ja laut Datenblatt 10MB RAM. Der FExplorer zeigt mir immer so ca. 8 MB freien Speicher an. Aber: was bedeutet dann: C: (4840/9928 KB) <flash> ?


    Wie kann ich noch 8 MB RAM haben, wenn der Flash-Speicher schon zu fast 5 MB belegt sein soll? Blicke da nicht ganz durch...

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    Original geschrieben von Snoopyracer
    Einmal darum ob, wann und in welchem Rahmen der Händler dem Kunden bei einer Wandlung einen Teil des Kaufpreises abziehen darf. [/b]


    Wurde schon zur Genüge gesagt, ist gesetzlich geregelt: wenn die Nutzung der Sache nicht ausschliesslich der Prüfung dient, darf der Händler einen Teil des Kaufpreises abziehen. Und tatsächlich verkauft besagter Händler dieses Handy nun als Retoure für 199 Euro (vormals IIRC um die 235 Euro), insofern ist der Wertverlust nicht nur theoretisch, sondern sogar real (er hätte das Handy ja - unkorrekterweise - auch als "neu" weiterverkaufen können).


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    Und einmal um den Fall in diesem Thema, der sich am Ende des Themas ganz anders darstellt als am Anfang.


    Wenn sich doch für dich der Sachverhalt nun ganz anders darstellt, warum bist du dann trotzdem so auf diesen Satz hier erpicht:
    Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Du schreibst jetzt doch im Grunde, dass dir klar ist, dass der Käufer die Sache weit über die Prüfung hinaus genutzt hat ("...der sich am Ende des Themas ganz anders darstellt als am Anfang"). Warum also pochst du so auf diesen Satz? Irgendwie benimmst du dich paradox...


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    Hier wird von manchen Leuten so ein Unsinn geschrieben, dass es sich sicher nicht lohnt darüber weiter zu diskutieren.


    [IronieModeStart]Ich hätte mich an deiner Stelle nicht eleganter aus der Affäre ziehen können.[IronieModeEnd]
    Anstatt den Fehler einzugestehen, unterstellst du den anderen, sie schreiben Unsinn. Dabei hat mittlerweile sogar der Käufer zugegeben, dass er im Unrecht war, und sich beim Händler mehr oder weniger entschuldigt. Aber fahr' du nur weiter auf deiner Spur und reg' dich über die vielen Hundert Geisterfahrer auf... :rolleyes:

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    Original geschrieben von Snoopyracer
    Poste zu einem Absatz doch bitte den kompletten Text, damit sich dieser vom Inhalt nicht verändert.


    Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder? Alles für diesen Fall Wesentliche wurde zitiert. Der nicht zitierte Satz - auf den du dich wohl berufst - lautet:


    Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Ich weiss ja nicht, ob du den kompletten Fred hier gelesen hast, aber wenn dem so wäre, dann könntest du nicht ernsthaft behaupten, dass der OP die Nutzung (=Verschlechterung) des Handy ausschliesslich auf die Prüfung der Sache reduziert hätte? Hallo? Zig SMS, Kontakte, Hanf-Bildchen usw. usf. Und das alles eine ganze Woche lang? Und letztendlich will er nicht wegen irgendeiner Funktionsstörung rückwickeln, sondern wegen dem Branding. Also einer offensichtlichen Sache. Dafür braucht man eine ganze Woche, und zig SMS und Bildchen??? Was hätte er denn im Laden gemacht? Darin eine Woche im Schlafsack und Zelt verbracht?


    Nein, fasse dir an die eigene Nase und lies' den Gesetzestext aufmerksam durch, wie du es selber forderst. Da steht eindeutig das Wörtchen ausschliesslich. Und das hat der OP nicht gemacht, er hat das Handy darüber hinaus benutzt. Also ist diese Klausel irrelevant, da sie nicht greift. Und deswegen habe ich sie nicht mitzitiert.


    Zitat

    Alles klar?


    Ohja, mir ist einiges klar geworden, doch doch. :rolleyes:

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    Original geschrieben von Snoopyracer
    Hallo,
    Kannst Du mir mal sagen wo das steht?
    Gruß
    Christian


    Ich dachte, du sitzt direkt an der Quelle, in einer riesengrossen Rechtsabteilung? Wie auch immer....:


    § 357 (3) BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
    Der Verbraucher hat (...) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.


    Alles klar?

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    Original geschrieben von mojo2 und vergessen sie nie den Spruch " Der Kunde ist König" !
    Mfg


    Der Satz ist unvollständig, komplett lautet er:
    Der Kunde ist König, solange er sich wie ein König benimmt.


    Glaub mir, du hast dich alles andere als königlich verhalten. Weder beim Deal an sich, noch wie du hier im Forum die Sachlage "beschrieben" hattest.

    Re: Kartenmaterial für Rout66 - Nokia Symbian 6630


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    Original geschrieben von EternitY Ich bin auf der Suche nach einer Europa Karte für mein Route66... ich habe schon dem Service der Firma geschrieben, allerdings erhoffe ich mir wenig Antwort übers Wochenende!


    Egal, immerhin beantworten die eigentlich jede Mail.


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    Deshalb hier meine Frage an euch: Woher habt ihr euer Kartenmaterial? Deutschland war ja beim Paket dabei, das is wunderbar, find es wirklich gut und funktioniert super, zusammen mit der GPS Maus im Bundle!


    Jo, dann hast du halt die Deutschland-Version gekauft.


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    Ich brüchte Schweiz und Frankreich, am besten eben komplett Europa, je nachdem was es kostet!!! Oder gibt es diese Karten als "freeware"? irgendwo zum herunterladen?


    Also, legal garantiert nicht. Und selbst wenn nicht: das wären dann aber einige MBs die du dir runterladen müsstest...


    Es gibt halt eine Europa-Version, kostet komplett 399 Euro ab Hersteller. Auf dem freien Markt entsprechend günstiger, wohl so ca. um die 300 aufwärts zu bekommen. Da ist dann allerdings wieder alles komplett dabei, also auch die GPS-Maus. Es gibt aber auch eine Version ohne Maus, kostet ab Hersteller 250 Euro. Schau einfach mal auf http://www.66.com und dort auf Produkte - Nokia CD.

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    Original geschrieben von da@niel74
      Pinolino
    Wie du schon sagtest! Controller auf der Karte...von der her sind die Grenzen nach oben hin offen. :top:


    Tja, Nokia selber geht auf Nummer sicher und garantiert eine einwandfreie Funktion nur bis zu 128 MB mit der eigenen Karte. Habe sobeben Antwort auf meine Anfrage bekommen:


    Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass wir eine einwandfreie Funktion bis 128 MB Reduced Size MMC MU-2 garantieren. Zu Fremdzubehör haben wir keine Informationen vorliegen.


    Naja, meine 512er arbeitet jedenfalls noch völlig einwandrei. :)