Vertragsinhaber
ZitatOriginal geschrieben von me too.
Er kann doch als Vertragsinhaber seinen Cousin angeben und als Konto eben sein eigenes,
Nach dem Motto "Wer anschafft, zahlt" haftet dann der Cousin "in vollem Umfang" für die Forderungen. D.h. der Provider holt sich bei dem erstmal das Geld.
Nehmen wir an, das Handy wurde in Spanien gestohlen und jemand hat dort drei Tage telefoniert
Dann steht ein paar Monate später der Gerichtsvollzieher vor dem Haus des Cousin und pfändet 'vorsichtshalber' erstmal dessen Auto.
[So macht man sich Freunde :top: ]
Der Cousin wird dann feststellen, dass seine eigene Haftpflichtversicherung nicht zahlen wird, da er ja keinen Schaden verursacht hat. Die des Handybesitzers weigert sich, da es ja keine Forderung gegen den Mandanten gibt. Der Tele-Konzern sagt, dass es ihm egal sei, wo das Geld herkommt.
{okay, das Beispiel hinkt - aber es soll mal ein wenig zum nachdenken anregen}
Minderjährige können Verträge nur durch ihre gesetzlichen Vertreter schließen lassen, wenn nicht besondere Vorausstetzungen erfüllt sind.
Desweiteren empfehle ich noch folgenden Thread:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1554630#post1554630