Beiträge von newage_02

    Wenn du die Rücksendung der Rückscheins hast, wäre ein Gang zum Anwalt evtl. noch sehr hilfreich.
    Das sollte aber die letzte Lösung sein und ist nur dann zu empfehlen, wenn Debitel hartnäckig bleibt.Zumindest wird die Post eines Anwaltes ernster genommen. ;)

    Wie gesagt, einen Anwalt will er jetzt auf jeden Fall hinzunehmen.
    Anzeige zurückziehen will er auf keinen Fall.
    Ich glaube auch nicht mehr, dass das möglich wäre.
    Genauso wie die Gegenanzeige bereits wohl auch gegen meinen Kumpel läuft.


    Andererseits ärgert es meinen Kumpel schon, dass er vermutlich unschuldig, sich trotzdem ins Knie geschossen hat.

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage?
    Im Oktober ereignete sich folgendes mit einem Kumpel von mir und seiner Frau?
    Er fuhr auf der Autobahn und wurde massiv von einem Drängler bedrängt.


    Seiner Schilderung nach fuhr er die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf dieser Autobahn und überholte die ganze Zeit eine LKW-Kolonne, die mit dichten Abstand fuhr.
    Nach ca einem km,nachdem er die Kolonne überholt hatte, gab er die Spur sofort frei.


    Nach diesem Vorfall stattete er Anzeige gegen den Drängler.


    Jetzt kam ein Schreiben von der Polizei, dass die Gegenseite aufgrund seiner Anzeige, eine Gegenanzeige erstatte.
    Dabei wird meinem Kumpel folgendes vorgeworfen:
    Nötigung (Par. 240 StGB),
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Par 315 b StGB),
    Beleidung (Par. 185 StGB).


    Die Gegenseite wirft meinem Kumpel vor, dass sie wegen ihm auf 120 km/h hätte abbremsen müssen, dass er die Bremse angetippt hätte und dass er einen Vogel gezeigt hätte.


    Mein Kumpel sagt, dass er nichts von diesen Dingen gemacht habe und seine Frau bestätigt ihn auch.
    Im Gegenzug hat der andere Verkehrsteinehmer zwei Zeugen für dessen Aussage.


    An dieser Stelle muss ich sagen, dass mein Kumpel schon mit 7 Punkten belastet ist.
    Allerdings war er derjenige, der die Anzeige eingeleitet hatte.
    Der andere hat auf jeden Fall eine Racheanzeige gemacht.


    Er hat sich schriftlich zu dieser Beschuldigung geäußert und möchte jetzt zusätzlich noch einen Anwalt nehmen.


    Jetzt zu meiner Frage?


    Mit was für Konsequenzen müssen die beide Parteien rechnen, wenn es zur Veruteilung kommt.
    Oder kommt es überhaupt zu Verurteilung, da es Aussage gegen Aussage steht.


    Mit freundlichen Grüßen
    newage_02

    Hallo Celine,


    das Problem Kunden oder der Menschen ist, dass meistens nur dann was gesagt wird, wenn es was Negatives war.
    Leider fällt der eine unzufriendene Kunde unter 999 anderen stärker auf, als der ganze Rest.
    Das lässt sich leider auch auf allen Lebenslagen erweitern.
    Hilfsbereite und freundliche Menschen ernten meist nur ein Lob, wenn überhaupt und das war es dann auch schon.
    Ist jmd aber rücksichtslos und gemein, gibt es ständig Krieg unter den Menschen.

    Es ist schon mal beruhigend, dass deine Homezone korrekt funktioniert.
    Interessanterweise ist mein Problem recht ähnlich.
    Wie gesagt, bin ich auch von Active 50 zu Genion S gewechselt.
    Ausgerechnet mein SE K600i kann die Homezone nicht anzeigen.
    Mein Nokia und Siemens haben keine Probs das Häuschen darzustellen.
    Vermutlich ist die Sim-Applikation von O2 irgendwie noch total verbuggt.


    Das Problem mit dem Account hatte ich nicht in dem Maße wie du.
    Ich denke aber, dass es sich auch bei dir legen wird.