Beiträge von THWS

    Naja - Eigentümer und Besitzer sind auch bei Immobilien immer zweierlei paar Schuhe. Im Endeffekt wird's daraus hinauslaufen, ob der Vertragspartner (Tochter/Sohn) den eigentlichen Eigentümer wirksam gegenüber des Dritten vertreten hat. Und genau hier sehe ich das "Problem" an der ganzen Geschichte: Da es um ein sehr inniges, familiäres Verhältnis geht, kann man grundsätzlich wohl von einer Vertretung ausgehen.


    Selbstverständlich ersetzt diese sehr sehr kurze Zusammenfassung keine Prüfung seitens eines Anwalts o. ä., da ich selbst auch nicht direkt mit dem Thema zu tun hab. Ich würde mir auf alle Fälle (wenn möglich) noch eine zweite Meinung (ggf. auch eine Dritte) von einem Anwalt einholen. Bei Fragen in Foren/Bekanntenkreis/... bekommst du von zehn Personen zwölf unterschiedliche Meinungen...

    Da der Dienst sowieso eingestellt wurde/eingestellt wird bleibt zu hoffen, dass das Teil später via Software-Fix von Samsung selbst entfernt werden könnte. So wie ich Samsungs Update-Politik allerdings kenne, wird das wohl Wunschdenken bleiben... :(

    Da das alte Topic nicht mehr aktuell ist und die gesuchten Geräte deutlich reduziert werden konnten:


    Ich bin aktuell noch auf der Suche nach zwei bestimmten Phones:


    Samsung SGH-G400 Soul (Klapphandy) sowie Alcatel OT-S853 (Musik-Barrenhandy.


    Bitte prinzipiell mal alles anbieten! :)

    Zitat

    Original geschrieben von iks77
    ...ich frag mal nach, melde mich später


    EDIT:


    Knock-On kommt am Mate7 nicht da, es ja den Fingerabrduck-Sensor hat um die gleiche Funktion bei erheblich niedrigerem Stromverbrauch zu realisieren.


    Quelle?


    Ich bin mir recht sicher dass es kommt. Warum? Weil das G7 (das Softwaretechnisch bereits eine Version weiter ist) diese Funktion eben schon hat.

    Es handelt sich eigentlich ausschließlich um Smileys - sonst wurden keine Grafiken eingebunden. Die von dir genannte "Download"-Methode führt leider zur gleichen Fehlermeldung.


    Ich hab' jetzt eben mal in der letzten Nachricht der Konversation, die sich noch öffnen ließ, die Grafiken gezählt: 30 Stk. - klingt mir von der Zahl her nach einer "logischen" Grenze.

    Zu deinem ersten Punkt: Im Prinzip ist es völlig wurscht ob da jetzt Styrol verbrennt oder Holz. 2-3 Atemzüge in dicht verqualmtem Bereich und du bist weg vom Fenster - zunächst ohne Bewusstsein und später dann ohne Leben. Das einzige "Brandschutz" Argument ist, die weitere Ausbreitung der Flammen zu verhindern - egal ob wir von Wandkonstruktionen, Türen oder Decken sprechen.

    Abend!


    Ich weiß nicht ob das "Problem" bekannt ist oder nicht, jedenfalls hatte ich gerade einen längeren PN-Verlauf aufgrund eines Verkaufs der hier übers Forum gelaufen ist.


    Ich hatte eben eine weitere PN des Verkäufers im Postfach, wollte sie lesen und bekomme stattdessen die wohl allseits bekannte Fehlermeldung, dass sich zu viele Grafiken im Beitrag befinden. Soweit, sogut (die Meldung kennt man ja vom Forum), das Problem ist allerdings, dass sich die PN dadurch nicht öffnen lässt.


    Wäre es nicht sinnvoller, die Meldung beim Absender vor dem eigentlichen Sendevorgang einzublenden?