Beiträge von THWS

    Man konnte bisher bei keinem Samsung Gerät Spiele via PC auf das Handy ziehen. Dass man die Spiele via WAP auf das Handy laden kann ist klar. Dass das ganze auch über PC mit externen Programmen geht auch - da allerdings ist dann die Garantie gefährdet (kannst du in jedem Samsung-Forum nachlesen).
    Es kann gut möglich sein dass sich Spiele mittlerweile als einfache jad oder jar Datei installieren lassen - bei den ersten Modellen wie ich eins hatte war das auf alle Fälle nicht so.

    Händler - Samsung hat damit erstmal nix zu tun. Und wie gesagt - es muss zweimal derselbe Fehler vorhanden und nicht ausgebessert worden sein!
    Und das Wort "Fordern" ist hier sowieso unangebracht, da der Händler nur zu Leistungen verpflichtet ist, die ihn nicht in überdimensionale Kosten stürtzen - d. h. wenn er meint das Gerät günstiger reparieren zu können (dann halt endgültig) musst du dich auch darauf einlassen.

    Du musst unterscheiden: Der Hersteller kann so oft ausbessern wie er will bzw. wie du willst.


    Der Händler kann das ebenfalls, beim Händler hast du allerdings das Recht nach der zweiten fehlgeschlagenen Reparatur (natürlich am selben Fehler) ein neues Gerät zu verlangen bzw. sogar vom Vertrag zurück zu treten.


    Deshalb ist es für den Verbraucher im Endeffekt immer besser beim Händler zu reklamieren, denn der ist in Gewährleistungspflicht. Der Hersteller übt mit den Reparaturen nur seine Garantie aus.

    Ich hab den Satz von TSA


    "Ich war soeben nochmals beim BMW-Händler und habe mit dem Meister gesprochen, kaputter Bordcomputer ist kein häufiger Fehler, sprich ein Serienfehler ist ausgeschlossen, das war meine (fast) letzte Hoffnung."


    so verstanden dass die Ausbesserung des Fehlers kein Problem wäre, wenn das Problem häufiger bei der Serie vorkommt. Könnte ja sein dass es dafür 'ne spezielle Regelung gibt.

    Oha - jetzt wird's interessant. Darf ich bitte ganz kurz meine Frage in den Raum werfen?


    Hab' ich das richtig verstanden - wenn ein Fehler vorliegt, der bei der Serie bzw. den Modellen eines Herstellers öfters vorkommt, MUSS der Fehler auf Gewährleistung repariert werden? Gilt das "nur" für den Händler, bei dem man den PKW gekauft hat (freier Händler) oder ist auch eine Werkstatt bzw. ein Händler des Herstellers in der Pflicht das auszubessern?


    Danke im Voraus!