lest doch mal die Orginal Pressemitteilung:
"Ex-ante-Regulierung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk beginnt
Kurth: „Unverzügliche Antragstellung für Entgelte erwartet“
Die Bundesnetzagentur hat heute morgen jedem der vier Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG und O2 (Germany) GmbH & Co. OHG eine Regulierungsverfügung zugestellt. Die Regulierungsverfügungen legen die Bedingungen fest, zu denen die vier Mobilfunknetzbetreiber Gespräche aus anderen Netzen zu Endkunden im eigenen Mobilfunknetz durchleiten müssen, sog. Anrufzustellung oder Terminierung.
Die Regulierungsverfügungen sind inhaltlich weitgehend identisch und im Tenor unverändert zu den Entwürfen geblieben, die am 23. Juni 2006 der Kommission und den anderen nationalen Regulierungsbehörden zur Stellungnahme übermittelt worden waren. „Mit den Verfügungen werden die vier Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, auf entsprechende Nachfrage ihre Mobilfunknetze zum Zwecke der Anrufzustellung mit anderen Netzen zusammenzuschalten. Die dafür verlangten Entgelte müssen sie sich von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen. Eine Zusammenschaltung muss diskriminierungsfrei geschehen“, beschrieb Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Kernpunkte der Verfügung.
Gerade um den Maßstab der Entgeltregulierung war im Vorfeld dieser Entscheidung hart gerungen worden. „Nachdem nicht alle Mobilfunknetzbetreiber die im Rahmen der nationalen Konsultation der Entscheidungsentwürfe gewährte Möglichkeit, die Ex-ante-Entgeltregulierung durch eine angemessene Fortsetzung des Absenkungspfads abzuwenden, nicht genutzt haben, ist die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur nach einem umfassenden Abwägungsprozess zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Genehmigungspflicht der Terminierungsentgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung am besten geeignet ist, um den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten“, erläuterte Kurth. „Kostenorientierte Vorleistungspreise sind die Voraussetzung für eine Reduzierung der Endkundentarife, die auf diesem nun regulierten Produkt aufbauen und im Wettbewerb am Markt gebildet werden.“
Mit dieser Entscheidung, trägt die Bundesnetzagentur im übrigen auch Forderungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der Monopolkommission und vieler Netzbetreiber, wie auch der E-Plus GmbH, Rechnung und führten bei den Mobilfunkterminierungsentgelten den klaren, am Verbraucherinteresse orientierten Kurs der Bundesnetzagentur konsequent fort.
„Aufgrund der heute zugestellten Entscheidungen unterliegen die Entgelte ab sofort der Genehmigungspflicht. Soweit einzelne Unternehmen eine Aussetzung der Genehmigungspflicht bzw. Übergangsfristen zur Vorbereitung ihrer Entgeltanträge gefordert haben, bestand nach Auffassung der Bundesnetzagentur hierfür und für die damit verbundene Verzögerung keine Rechtfertigung, denn die Absicht, den betroffenen Unternehmen die Verpflichtung zur Entgeltregulierung am Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung aufzuerlegen, war diesen spätestens mit der Vorlage der Entwürfe der Regulierungsverfügungen im Rahmen der nationalen Konsultation und damit bereits Anfang April dieses Jahres bekannt“, argumentierte der Präsident der Bundesnetzagentur. „Darüber hinaus sind sie parallel zum Verfahren immer wieder darauf hingewiesen worden, dass nach dem Scheitern einer freiwilligen Absenkung eine Ex-ante-Genehmigungspflicht der Entgelte auferlegt werden wird. Die Unternehmen hatten daher genügend Zeit ihre Genehmigungsanträge vorzubereiten“, so Kurth weiter.
„Daher müssen die vier Mobilfunknetzbetreiber nunmehr unverzüglich Anträge auf Genehmigung der Entgelte für ihre Terminierungsleistungen bei der Bundesnetzagentur einreichen. Wir sind zuversichtlich, dass dies auch geschieht und entsprechende Entgeltanträge noch heute eingereicht werden, über die dann im Rahmen eigenständiger Genehmigungsverfahren innerhalb einer Frist von zehn Wochen, mithin Mitte November 2006, entschieden wird“, erläuterte Kurth das Verfahren.
Sobald die Anträge eingegangen sind, werden sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf der Internetseite veröffentlicht. Darüber hinaus wird in diesen Verfahren eine öffentliche, mündliche Verhandlung stattfinden. "
Quelle: [URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/3f08bc3b7ff7acf9109413c93b583b16,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#9015]BNetzA[/URL]
Bestes Bürokraten Deutsch, ich dachte man wollte Ende August die Teminierungsendgelte festlegen, aber statt dessen ließt sich die Orginalpresseerklärung als sei man erst jetzt zu dem Endschluss gekommen, dass die Preise zu hoch sind und gesenkt werden müssen!!!! Hä war daran was unklar und wurde dies nicht in etwa schon einmal als Presseerklärung rausgegeben?
Was wurde in Bonn die letzten Monaten geleistet, wurde eine Studie der tatsächlichen Kosten erstellt? War dies nicht mal eine Forderung der EU?
Kann man überhaupt davon ausgehen, dass sich bei den Preisen etwas vor der Jahreswende tut? Bei der Geschwindigkeit bestimmt nicht!
Da muß man doch schon fast Denken die Wettbewerbshütter stehen auf Seite der Netzbetreiber und nicht auf Seite des Kunden, vermutlich hat sich E-plus sogar noch ins eigene Bein mit seinem Vorstoss geschossen, weil die BNetzA zwar auf eine weitere Absenkung der Preise bestehen wird, aber zum Schluss dennoch keine deutliche Senkung erwirken wird, sondern nur die Terminierungsendgelte aller Mobilfunknetze auf ein Niveau bringt!