Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat am 27. Mai 2004 den von der Deutschen Telekom AG (DT AG) beantragten "10 Cent"-Optionstarif als nicht genehmigungsfähig bewertet und den entsprechenden Antrag abgelehnt.
"Wir halten neue Optionstarife, die die Auswahlmöglichkeiten der Kunden erweitern und zu günstigen Entgelten führen, im Grundsatz für begrüßenswert und haben in der Vergangenheit daher auch z. B. die Optionstarife ‚AktivPlus' und ‚AktivPlus xxl' der DT AG genehmigt. Der vorliegende Tarifantrag verlässt allerdings den akzeptablen Rahmen und beachtet nicht die bewährten und gerichtlich bestätigten Prinzipien und Grundsätze unserer Tarifgenehmigungspraxis", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP.
Die zuständige Beschlusskammer hat im konkreten Fall festgestellt, dass das beantragte monatliche Aufgeld in Höhe von 4,22 € (brutto) und die für jede Inlandsverbindung pro angefangene Stunde anfallenden 10 Cent offenkundig nicht ausreichen werden, die bei durchschnittlicher Nutzung des Angebots entstehenden Kosten zu decken und der "10 Cent-Tarif" somit unzulässige Abschläge enthält.
Durch diese Abschläge werden die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen unzumutbar beeinträchtigt. Die Wettbewerber können einen entsprechenden Tarif bei dem vorhandenen Preisniveau der Vorleistungen, die sie von der DT AG beziehen, nicht nachbilden und damit wäre der Wettbewerb in diesem Bereich gefährdet. "Nur ein funktionsfähiger Wettbewerb stellt sicher, dass die Verbraucher auch in Zukunft günstig telefonieren können", sagte Kurth. "Die Regulierungsbehörde hat den Auftrag, den Wettbewerb zu fördern und für faire Rahmenbedingungen im Markt zu sorgen. Bei einer Genehmigung des beantragten "10 Cent-Tarifs" wäre ein chancengleicher Wettbewerb beeinträchtigt gewesen. Auch eine im Auftrag der Reg TP durchgeführte Kurzstudie bestätigt die Notwendigkeit, diesem Tarif die Genehmigung zu versagen, um zu gewährleisten, dass keine missbräuchliche Preissetzung erfolgt", erklärte Kurth abschließend.