Beiträge von Foxy

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    Original geschrieben von nebi also in den BDA ist nix wegen Rufnummernbeschränkung kan es daran ligen das es ein isdn telefon ist

    Denke ich nicht. Bei der Gigaset 3060isdn gibt einen entsprechenden Menüpunkt. Entweder Siemens hat ihn in der SX550i vergessen oder nicht implementiert oder es liegt einfach an der Bedienungsanleitung. Ich habe mir mal das PDF angeschaut und irgendwie nichts zum Thema telefonieren gefunden? :confused: Alles bezog sich nur auf den DSL-Zugang.


    mfg
    Foxy

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    Original geschrieben von Zappi EDIT:
    Foxy: Man kann das Geld auch gleich einklagen ohne den Umweg über den Mahnbescheid. Das Mahnverfahren its unnütz, wenn klar ist, dass der Schuldner sowieso Widerspruch einlegt.

    Ist das denn hier so klar? Ich würde es in der Regel immer zuerst mit einem Mahnbescheid versuchen. Es verursacht auch erst einmal weniger Kosten als ein Prozess. Außerdem soll es ja auch Leute geben, die einen Mahnbescheid ungelesen in der Ablage P entsorgen. Ich kenne so jemanden. Bekommt auch ständig Besuch vom Gerichtsvollzieher. :flop:


    mfg
    Foxy

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    Original geschrieben von ashd
    @ Foxy:


    Du übersiehst völlig, daß das Mahnverfahren zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht statthaft ist. Es setzt nämlich einen Anspruch in Geld voraus (§ 688 ZPO). Ein solcher ergibt sich für den Käufer aus dem Kaufvertrag jedoch nicht. Der Vorschlag mit dem Mahnbescheid ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht (wurde hier im Forum - einschließlich des richtigen Vorgehens - aber alles schon x-mal erläutert, z.B. hier).

    Korrekt ist, dass DA_SERC derzeit keinen Anspruch auf sein Geld hat. Sollte aber der Verkäufer das Telefon nicht abschicken bzw. abgeschickt haben, dann sollte DA_SERC ihm eine letzte Frist von 7 Tagen setzen. Bei Fristsetzung empfiehlt es sich schon anzudrohen, bei Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    Kommt die Ware dann nicht innerhalb der Frist, dann sollte er vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Auch hier ist eine erneute Frist von z. B. 7 Tagen zu setzen. Kommt kein Geld dann Mahnung und als letzten Schritt kommt dann ein Mahnbescheid.
    Das alles war aber nicht wirklich Antwort auf die ursprüngliche Frage. Die leutete nämlich:

    Zitat

    Nun meine Frage: Würde es sich denn überhaupt lohnen im Falle eines Betruges Anzeige zu erstatten?

    Worauf ich DA_SERC nur daraufhin weisen wollte, dass ihm eine Anzeige wegen Betruges auch nicht das Geld wiederholt. Hier hilft halt nur ein Mahnbescheid. Allerdings muss er sich dann an o. g. Regeln halten.


    mfg
    Foxy

    Wie es in Österreich aussieht weiß ich nicht. Ein deutscher Mahnbescheid kann jedenfalls nicht dorthin zugestellt werden. Aber die Österreicher haben mit Sicherheit auch etwas ähnliches.
    Wenn man außerhalb Deutschlands wohn, aber der Schuldner in Deutschland lebt, kann man einen deutschen Mahnbescheid an das Amtsgericht Berlin schicken.


    mfg
    Foxy

    Dann schon mal Danke für deine Auskunft Glamourbabe.


    Vielleicht habe ja noch andere hier das Programm in Benutzung in Verbindung mit Eigentumswohnungen und können etwas dazu sagen.


    mfg
    Foxy

    Privatrechtlich hast du erstmal nicht so viel von einer Anzeige wegen Betrugs.
    Wenn du dein Geld zurück haben möchtest, solltest du ihm einen Mahnbescheid schicken. Das kostet zwar erst einmal etwas (ca. 1,50 EUR für den Bescheid plus Gerichtskosten), dafür kannst du - sollte er dem Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen widersprechen - einen Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben des Betrages beauftragen.
    Widerspricht er dem Mahnbescheid bleibt dir nur der Weg über das Amtsgericht an dein Geld zu kommen.
    Sollte er wirklich weder Geld noch Telefon zuschicken, wäre es eine Möglichkeit ihn wegen Betruges anzuzeigen. Selbst wenn das Verfahren im Sande verläuft, versetzt es ihn erst einmal in Schrecken und macht auch ein wenig Aufwand.


    mfg
    Foxy

    Wenn es nur um Nebenkostenabrechnungen für die eigenen Mieter ginge, dann würde Word und Excel reichen. Machen wir schon seit Jahren in einem anderen Objekt. Hier geht es aber um 6 Eigentumswohnungen und ein Ladenlokal. Teilweise wohnen die Eigentümer selber in den Wohnungen, teilweise sind diese jedoch auch vermietet.
    Die WISO-Software war die erste die ich gefunden habe. Was mich halt stutzig macht, ist die Beschreibung:

    Zitat

    Taggenaue Betriebskostenabrechnung für 2004


    Daher kam die Frage auf, ob ich für 2005 ein Update/Upgrade benötige. Ist aber auch nicht so teuer, dass dies ein Problem wäre.
    Wofür setzt du es denn ein bzw. wie viele Parteien verwaltest du damit? Nur Mieter oder handelt es sich auch um Eigentumswohnungen?


    mfg
    Foxy