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An der 2060isdn musst du nur die Anmeldetaste drücken (die grüne LED). Die LED sollte dann blinken. Nun musst du innerhalb einer Minute am 2000C folgende Prozedur ausführen:
Das 2000S erst einmal ausschalten. Dann wieder einschalten und gleichzeitig eine der Tasten 1, 2, 3 oder 4 (das ist dann die Basis-Nr., das 2000S kann man ja bekanntlich an mehreren Basisstationen anmelden) drücken. Als nächstes musst du den Systemcode der Basisstation eingeben die Eingabe mit # beenden. Jetzt sollten alle noch nicht vergebenen Internnummern angezeigt werden. Die gewünschte Nummer auf der Tastatur drücken und das Mobilteil ist angemeldet.
mfg
Foxy
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Zitat
Original geschrieben von JaRule
Im Lidl? also das es im aldi die normalen rohlinge gibt weis ich, aber im lidl wiederbeschreibbare rohlinge? wo denn wenn ich fragen darf?
Direkt an der Kasse liegen die Rohlinge. Nennen sich Octron CD-RW 80. 700 MB, 4x - 10x.
Ich habe vor wenigen Tagen mal einen Fünferpack gekauft und vorgestern zum ersten Mal eine mit 10-facher Geschwindigkeit gebrannt. Ging wunderbar.
mfg
Foxy
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Zitat
Original geschrieben von bimmelbommel
Naja, mein geschilderter Fall spielte auch in NRW. Ich glaube eher, das liegt eher im Ermessen des Beamten, ob nun abgeschleppt wird oder nicht. Mit Verhältnismäßigkeit kommt man anscheinend heute nicht mehr weit: Es wird ja schon abgeschleppt, wenn man über eine Stunde über die bezahlte Parkzeit parkt :(.
Wo gibt es denn so was? Ich weiss, dass bayerische Amtsgerichte schon mal so etwas entscheiden. Das man damit in NRW aber durchkommt ist mir neu.
Mein Bruder ist hier in Köln bei der Polizei und von ihm höre ich immer nur, das nicht abgeschleppt wird. Selbst wer vor einer Feuerwehreinfahrt parkt, wird nicht direkt abgeschleppt, sondern bekommt meist nur ein Verwarngeld.
Fürs zu lange parken wird erst recht nicht abgeschleppt, da hier vom Parken keine Gefahr ausgeht und daher die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt würde. Aber vielleicht sind die Kölner Ordnungsamtler und Polizisten einfach toleranter als in anderen Kommunen???
mfg
Foxy
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Original geschrieben von bimmelbommel
Wenn Du wirklich so wie der Corsa auf diesem Bild auf dem Bordstein steht, kommt da niemand mit einem Kinderwagen vorbei und es ist nicht zumutbar, dass derjenige auf die Strasse ausweicht (Argumentation grün-weiss).
Wie gesagt, meinen Bekannten haben sie wegen soetwas abgeschleppt...
Wobei das mit dem Abschleppen wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein scheint. Hier in Köln würde man wahrscheinlich nicht abschleppen, weil dabei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wäre. Die Kosten für das Abschleppen stehen in keinem Verhältnis zum Vergehen.
Im Zweifelsfall wird der Wagen dann versetzt werden, da dies deutlich billiger als abschleppen ist. Wird z. B. auch gemacht, wenn der ÖPNV behindert wird und das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe wieder abgestellt werden kann.
mfg
Foxy
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Zur Nebenkostenabrechnung:
Zitat
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Quelle: § 556, Absatz 3 BGB
Zum Thema Kündigung:
Aus welchem Grunde soll der Vermieter kündigen? So einfach ist es nicht, einen Mieter vor die Tür zu setzen. Einzige Möglichkeit, die mir so spontan einfällt: Eigenbedarf. Aber den durchzusetzen ist auch nicht so ganz trivial.
mfg
Foxy
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Zitat
Original geschrieben von CLK
Sorry, aber dafür kann ich kein Verständnis aufbringne. Schließlich hast du die Leistungen, die dir in Rechnung gestellt werden auch in Anspruch genommen. Und Nachprüfen lässt sich sowas anhand der Abrechnungsunterlagen immer, asonsten ist sie mE nicht Rechtens.
Ich habe dafür schon Verständnis. Wenn der Vermieter es nicht schafft innerhalb von 12 Monaten eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, steht ihm auch kein Geld mehr zu.
Es ist übrigens durchaus möglich eine Abrechnung auch zeitnah zu machen. Ich spreche hier aus Erfahrung.
Die meisten Abrechnungen, die wir hier machen, gehen hier schon in der ersten Januarwoche raus. Nur wenn noch Abrechnungsdaten fehlen sollten, kann es zu Verzögerungen kommen. Diese sind aber niemals länger als 12 Monate.
mfg
Foxy
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Ich zitiere hier mal aus einer alten Bedienungsanleitung, die ich auf meinem Rechner habe.
Für das Gigaset 2015/2016plus:
Zitat
Führen Sie folgende Prozedur am Mobilteil durch:
-> # 1 (bei Gigaset 1000C/2000C/2000T: INT SET # 1)
4 stelligen Systemcode eingeben
->-> 4 4 1 -> (bei Gigaset 1000C/2000C/2000T: WAHLW. 4 4 1 SET)
Die Vorbereitung ist abgeschlossen und Sie können mit der Anmeldung [...] fortfahren.
Alles anzeigen
Anmeldung:
Zitat
Führen Sie die folgenden Schritte aus:
Gigaset Repeater ist ausgeschaltet (Netzstecker gezogen).
Anmeldetaste an der Basisstation so lange drücken bzw. Auswahl des entsprechenden Menüpunktes, bis sich die Basisstation im Anmeldezustand befindet.
Siehe hierzu auch die Bedienungsanleitung Ihrer Basisstation.
Gigaset Repeater einschalten (Netzstecker einstecken).
Die Leuchtdiode am Gigaset Repeater blinkt. Nach kurzer Zeit leuchtet die Diode permanent, womit der Abschluß der Anmeldung und die Betriebsbereitschaft angezeigt wird.
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Zitat
Bevor Sie den Gigaset Repeater erneut anmelden (z. B. an einer anderen Basisstation), führen Sie bitte folgende Rücksetzprozedur am Gigaset Repeater durch:
Gerät ausschalten (Netzstecker gezogen).
1 bis 5 Sekunden einschalten und wieder ausschalten.
25 bis 35 Sekunden einschalten und wieder ausschalten.
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Ich hoffe mit den vorgenannten Prozeduren funktioniert es dann bei dir. Wenn nicht, es gibt für andere Basisstationen noch andere Vorbereitungen.
"->" steht für die SET-Taste an den Classic Mobilteilen
"->->" steht für die Wahlwiederholungstaste an den Classic Mobilteilen
"#" ist einfach die Raute-Taste.
mfg
Foxy
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Privatpersonen brauchen Ihre Rechnungen grundsätzlich nicht aufbewahren. Allerdings kann dies natürlich - wie hier auch - zu Problemen führen. Daher sind drei Jahre eine vertretvare Zeit, da Ansprüche aus Rechnungen nach zwei Jahren verjähren.
mfg
Foxy
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Netzinterne Rufumleitungen sind bei Genion in den alten Tarifen kostenlos.
mfg
Foxy
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Du brauchst doch in de Batchdatei nur liste.xls aufzurufen. In der Regel ist dem System bekannt, dass xls Dateien mit Excel zu öffnen sind. Auch der Pfad zur excel.exe sollte dem System bekannt sein.
Bei mir kann ich jedenfalls unter Windows 2000 Professional in der MS DOS Eingabeaufforderung eine xls Datei aufrufen und Excel wird automatisch gestartet.
mfg
Foxy