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Re: Re: Auto abmelden, aber wie?
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Original geschrieben von senderlisteffm
4. Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung
Den benötigt man in Köln auf jeden Fall nicht.
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Das denke ich nicht. Da KFZ Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, wird sich die Versicherung nicht ohne Nachweis kündigen lassen.
Richtig. Solange das Fahrzeug angemeldet ist, kann die Kfz-Versicherung nur zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird dann der Zulassungsstelle mitgeteilt. Sollte man keine neue Versicherung abschließen, bekommt man Post von der Zulassungsstelle. Fahren ohne Versicherungsschutz ist übrigens eine Straftat!
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Original geschrieben von CK-187
es ist natürlich selbstredent das dort nicht mit dem auto hingefahren wird welches abgemeldet werden soll
Wieso?
Zitat
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Fahrten mit ungestempelten (= entsiegelten oder noch nicht gesiegelten) Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:
Diese Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere
zur Abstempelung der Kennzeichen
zur Rückfahrt nach Entfernung des Stempels
zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.
Die Fahrten dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden. Für ein Fahrzeug mit Kölner Kennzeichen kommen also neben dem Stadtgebiet Köln selbst nur die Zulassungsbezirke Erftkreis (BM), Rhein-Sieg-Kreis (SU), Rheinisch Bergischer Kreis (GL), Leverkusen (LEV) und Kreis Neuss (NE) in Frage.
Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen.
Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neu- oder Wiederzulassung muss hierzu eine vollständig ausgefüllte Versicherungs-Doppelkarte mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO." nicht gestrichen sein darf.
Alles anzeigen
Quelle: Stadt Köln
mfg
Foxy
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Müll? Da gehören die nun wirklich nicht hin. Entweder zu Vobis zwecks Recycling oder hier hin.
mfg
Foxy
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Re: Re: Re: Foxy
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Original geschrieben von Saletti
Und was passiert, wenn ich mein Mahl genossen und mit ein paar Getränken begossen habe und dann 5.000 1-Centstücke auf den Tisch des Hauses wuchte?
Sicher hat der Restaurantbesitzer dann die Freiheit, zu sagen: "Ich nehme nur 50 Stück davon an. Aber auf die restlichen 49,50 € wird er wohl kaum verzichten wollen. Was kann er da machen?
Er wird dich nach deinen Personalien fragen und wenn du diese nicht rausrückst die freundlichen Helfer holen. Die nehmen dann deine Personalien auf und der Wirt kann sich das Geld zur Not auf dem Rechtsweg holen.
mfg
Foxy
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Du benötigst auf jeden Fall die Kennzeichenschilder (wegen der Plakette), den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein.
Bei vorübergehender Stilllegung empfiehlt es sich den Bericht über letzte Hauptuntersuchung und die Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung mitzunehmen. Somit können die nächsten Fälligkeitstermine in die Abmeldebestätigung aufgenommen werden.
Bei einer endgültigen Stilllegung werden zusätzlich ein Verwertungsnachweis (bei Verschrottung durch einen anerkannten Demontagebetrieb) oder eine Erklärung über den Verbleib (z.B. bei Lagerung des Fahrzeuges, Verkauf ins Ausland) benötigt. Diese Erklärung kann formlos bei der Stilllegung abgegeben werden.
Nach Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stilllegung gelten Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht zulässig.
Erst nachdem du dein Kfz. bei dem Straßenverkehrsamt abgemeldet hast, wird die Versicherung gekündigt.
mfg
Foxy
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Original geschrieben von Krähe
AOL scheint momentan generell etwas zuviel Geld zu haben - ich hatte heute (unangefordert) einen Din A5-großen CD-Jewelcase mit AOL 7.0 Gold im Briefkasten... :confused:
Habe ich auch bekommne. 75 Freistunden; wie großzügig. 
Falls die jemand nutzen will, kann ich gerne Reg.-Nr. und Passwort per PM mitteilen.
mfg
Foxy
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Original geschrieben von Jeeves
Wie meinst du das? In Läden, Banken, ... ? :confused:
Ich habe noch nie davon gehört, dass etwa Läden verpflichtet wären irgendet einen gewissen Betrag in 1 Cent/Pfenning-Stücken anzunehmen... Dafür haben wir doch Vertragsfreiheit...
Da irrst du. Es gilt zwar die Vertragsfreiheit, aber dennoch musste man zu Zeiten der guten alten DM Kleingeld in bestimmter Höhe annehmen. 1, 2 , 5, 10 und 50 Pfennigstücke mussten bis maximal 5 DM angenommen werden, 1, 2 und 5 DM-Stücke bis maximal 20 DM.
Bei dem Euro gilt nun die Regel, dass für Euro- und Cent-Münzen die Menge auf 50 Stück bei einer Einzelzahlung begrenzt ist.
Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel und mussten und müssen auch heute noch in unbegrenzter Höhe angenommen werden.
mfg
Foxy
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Original geschrieben von Jeeves
*mir fällt gerade der Begriff nicht ein: Gewinnung von Warmwasser durch in schwarzen Schläuchen auf dem Hausdach laufendes Wasser, das sich allein durch Sonne erwärmt, sogar im Winter!
Du meinst Solarkollektoren. 
mfg
Foxy
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Zu 1: Nein, bisher nur 0179er Nummern (Ausnahme z. B. SMS-Zentralnummer).
Zu 4: 60/10 und daran wird sich wohl nichts ändern.
Zu 5: Nur die eigene Mailbox.
mfg
Foxy
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Oder su kaufst dir 44 Cent-Briefmarken und klebst diese zusammen mit den 56 Cent-Briefarken auf einen mehr als 20 g schweren Brief. 
mfg
Foxy
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Sieht doch sehr nach einer Hauppauge WinTV Primio-FM aus.
mfg
Foxy