Original geschrieben von der_Osmane
Klaro,
HIER wird z.B. gesagt, was man beachten muß, wenn man die 18 Tonnen weiterfahren will.
Das stimmt nicht so ganz. Bei Umschreibung von Klasse 3 auf den neuen EU-Führerschein bekommt man folgende Klassen:
A*
A1**
B
BE
C1***
C1E
CE****
D1*****
D1E*****
L
M
T******
* sofern der Führerschein der Klasse 1, 2, 3 oder 4 vor dem 01.12.1954 erteilt wurde
** sofern der Führerschein der Klasse 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde
*** Zusatz 171
**** Beschränkung 79
***** Nur bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
****** Nur bei Beschäftigten in der Landwirtschaft
Die Beschränkung 79 lautet:
(C1E > 12.000 kg, L < 4)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil); der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
D. h. im Klartect, dass man nach Umschreiben des Führerscheins der Klasse 3 nun auch Züge mit vier Achsen fahren darf, wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 t und das Gespann nicht mehr als 12 t hat. Bei Zügen mit mehr als 12 t darf das Gespann jedoch nur noch maximal drei Achsen haben (Beschränkung auf die alte Führerscheinklasse 3)
Der Zusatz 171 lautet:
Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
Ich bin auch vor etwa einer Woche mit einem 7,5 t Miet-LKW durch die Gegend gefahren (Umzug eines Freundes). Ich war froh, dass ich schon bei meinem Zivildienst auf einem kleinen LKW gefahren bin. Ist zwar etwa vier Jahre her, aber man erinnert sich so an einige Kleinigkeiten, die sehr wichtig sind. Z. B. das hier schon erwähnte Kurvenfahren und auf die Höhe zu achten. Auch das Tachoscheibenausfüllen war mir aus meiner Zivildienstzeit noch gut bekannt. Ich muss hier aber die Vermietfirma aus Aachen mal wirklich loben. Der Mitarbeiter hat sich Zeit genommen und mir alles wichtige noch einmal erklärt; unter anderem die Geschichte mit der Hebebühne hinten. Zum Aktivieren muss der Motor jedoch nicht zwangsläufig aus sein. Sollte der Motor ausgeschaltet worden sein, kann er jedoch erst nach Deaktivierung der Hebebühne erneut gestartet werden.
[QUOTE]Original geschrieben von EyesKiller
Genau, Hebebühne hab ich gemeint. Damit kenn ich gut aus. Hab schon 2 mal bei der Umzug mit LKW geholfen und hab gerne Hebebühne bedient. Nur konnte ich nicht fahren, weil ich (noch) keine Führerschein hatte.