Beiträge von Foxy

    Re: ish - Internet!


    Schön, dass hier auch Mitarbeiter der Firma ISH sind.
    Aber nun zum Internet: Was hilft mir Internet aus dem TV-Kabel, wenn dadurch ständig irgendwelche Sender auf andere Programmplätze verschwinden, das Bild regelmäßig Störungen aufweist und Internet und Telefon über ISH nur in ganz wenigen Gebieten überhaupt angeboten wird?
    Dann noch eine dreiste Gebührenerhöhung Anfang des Jahres und jetzt falsche Abbuchungen.
    Teams, die früher kostenlos die Fernseher wegen der Programmplatzänderungen programmiert haben, kosten nun Geld.
    Anfang Mai dann die Meldung, dass ISH in finanziellen Schwierigkeiten steckt und massiv Arbeitsplätze abgebaut werden müssten.


    Und nicht zuletzt folgende Aktion:

    Zitat

    „Ish geht radikal vor“, sagt Georg Jachmich vom Vermieter-Verband Haus & Grund in Duisburg. „Die Vermieter werden angerufen und von Vertretern der Firma Ish bedrängt, sie müssten
    einen neuen Kabelvertrag abschließen. Teilweise wird auch gesagt, das wäre nötig, damit der Fernsehempfang entsprechend ist. Und das obwohl im Haus schon ein Kabelnetz liegt, das voll tauglich ist.“ Vom gleichen Verband in Köln kommen ähnliche Vorwürfe: „Einige Vertreter gehen mit brutalen Methoden vor, wie Haie. Wir haben schon einige Verträge für unsere Mitglieder widerrufen, weil die total überrumpelt wurden.“
    Während Haus & Grund in Köln noch mit Ish verhandelt, rät Georg Jachmich den Mitgliedern in Duisburg davon ab, die Verträge zu unterzeichnen. Sie enthalten eine Konkurrenzschutzklausel, die sich nicht mehr nur wie bisher üblich auf den Rundfunkempfang bezieht, sondern dem Hauseigentümer 10
    Jahre lang verbietet „...eine Breitbandanlage zur Übertragung multimedialer Dienste eines anderen Herstellers, Betreibers oder Programmanbieters installieren zu lassen...“ Georg Jachmich: „Wer weiß, wie die Technik sich entwickelt. Wenn es in naher Zukunft möglich sein wird, Internet und Telefon aus der Steckdose zu beziehen, dann kann der, der mit Ish einen Vertrag hat, diese Dienste nicht nutzen. Das kann man auch keinem Mieter zumuten. Man kann doch nicht heute etwas kaufen, von
    dem man noch nicht weiß, was es in einigen Jahren kostet und das man auch nicht gegen ein günstigeres Produkt tauschen kann.“
    Die Vorwürfe der Vermieter-Verbände über die Vertriebsmethoden will Ish prüfen und gegebenenfalls personelle Konsequenzen ziehen. Es könne sich, so Unternehmenssprecherin Petra Vohn, nur um bedauerliche Einzelfälle handeln. Den Ärger um den Konkurrenzschutz kann sie nicht verstehen: „Wenn wir in den Häusern in Kabelnetze investieren, die nicht uns gehören, dann müssen wir auch sicher sein, dass wir den Kunden die Zusatzdienste exklusiv anbieten können.“

    Quelle: marktjournal 11/2002 (08. April 2002)


    All dies ist nicht unbedingt für den Ruf von ISH förderlich.


    mfg
    Foxy

    Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d. h. wird erst auf Antrag des Mitfahrers verfolgt. Liegt allerdings eine gefährliche Körperverletzung vor, wovon ich hier mal nicht ausgehe, tritt der Staatsanwalt auch so auf den Plan. Ebenso wohl auch bei einem öffentlichen Interesse.


    mfg
    Foxy



    EDIT: Noch schnell ein bisschen gesucht.

    Quelle: Strafgesetzbuch

    Dein unerlaubtes Betreten, Siemensanier, war natürlich Hausfriedensbruch. Dies ist aber ein Antragsdelikt, d. h. wenn der Mieter keine Anzeige stellt, passiert dir auch nichts. Ich würde die Wohnung aber nicht betreten. Habe gerade einen ähnlichen Fall, in dem ein Arbeitslosenhilfen- und Wohngelsbezieher seit Mai keine Miete mehr bezahlt und stattdessen mit dem Scheck des Arbeitsamtes und dem Bargeld der Wohngeldstelle lieber die Kneipe aufsucht. :flop:
    Hier hilft nur eine fristlose Kündigung. Aber achte darauf, wer die Kündigung ausspricht. Dies kann nur der Hausbesitzer oder jemand der eine Vollmacht dazu hat und diese im Original beilegt. Diese Kündigung sollte dann am besten per Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass das Schreiben auf jeden Fall zugestellt ist und nachher keiner behaupten kann, dass der Brief leer war, da der Gerichtsvollzieher den Inhalt beglaubigt. Die Kündigung sollte aber eine angemessene Frist von zwei bis drei Wochen zur Räumung der Wohnung haben.
    Wenn der Mieter darauf nicht reagiert, was hier zu erwarten ist, beantragst du Räumungsklage. Hier empfiehlt es sich die ausstehenden Mieten in einem gesonderten Verfahren einzufordern. Das macht sowohl die Räumungsklage einfacher, als auch billiger.
    Wenn der Mieter nicht zum Gerichtstermin erscheint, ergeht ein Versäumnisurteil. Sobald das rechtskräftig ist, kannst du die Wohnung von einem Gerichtsvollzieher leer räumen lassen. Allerdings trägt hier erst einmal der Hausbesitzer die Kosten, selbst bei kleinen Wohnungen sind das mind. 1.500,- €.
    Die entstanden Kosten und ausstehenden Mieten kannst du dann per Mahnbescheid einfordern. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn du den Wohnsitz des Mieters kennst und wenn bei ihm etwas zu holen ist.
    Sollte er Pleite sein und nicht auf den Mahnbescheid reagieren, bekommst du einen Titel und hast damit 30 Jahre Zeit dein Geld einzutreiben.


    mfg
    Foxy

    Zitat

    Original geschrieben von DolbyDigital


    ECHT?
    Sogar ich als Aushilfe mit meinen 40 Stunden im Monat hab Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub?
    Kann ich mir nicht vorstellen..... :rolleyes:

    Im Prinzip schon. Aber natürlich nicht 2 Tage á 8 Stunden, sondern anteilig nach der Wochenarbeitszeit. Die genau Regelung habe ich nicht im Kopf, ich muss mal gucken, ob ich da etwas finde.


    mfg
    Foxy

    Re: 9.5€


    Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    Und das Beste : 2 (!!!) Tage bezahlten Urlaub wenn man einen Monat da arbeitet.

    Jeder Arbeitnehmer hat pro Kalendermonat auf 2 Tage bezahlten Urlaub Anspruch. ;)


    mfg
    Foxy

    Bei einigen Kreditinstituten können Einzugsermächtigungen auch mittels Onlinebanking vorgenommen werden. Aber auch bei der manuellen Einreichung prüfen die Institute nicht, ob wirklich eine Einzugsermächtigung unterschrieben wurde.


    mfg
    Foxy

    Die city-Option funktioniert deshalb im T-D1-Netz nicht, weil o2 dein Standort nicht bekannt ist, wenn du in D1 roamst. Bei city-Gesprächen ist sowohl der Standort, als auch das Ziel entscheidend. Bei der lokal oder der mobile Option kommt es dagegen nicht auf den Standort, sondern ausschließlich auf das Ziel an. Deshalb können diese Optionen auch D1-Netz genutzt werden.
    Es wird aber wohl nur noch wenige Städte geben, in denen man die city-Option buchen und gleichzeitig noch im D1-Netz roamen kann, da das Roaming in ausreichend versorgten Gebieten nach und nach deaktiviert wird.


    mfg
    Foxy

    Nun halte Polizisten mal nicht für blöde. Ich habe auch einen in der Familie. ;) Ich denke schon, dass eine Reihe Polizeibeamter - vor allem aus den jüngeren Jahrgängen, also jünger als 30 Jahre - durchaus weiss, dass ein Telefon eine IMEI hat. Was ein Akku ist, dürfte wohl so ziemlich jeder Polizist wissen.
    Eine Hausratversicherung kommt bei verlorenen Gegenständen nicht auf! Wäre ja noch schöner. Brauche ich einen neuen Computer, verliere ich meinen alten einfach irgendwo und die Versicherung bezahlt den neuen. Ne, so geht's nicht.
    Aber, wie ich oben schon erwähnt habe, lohnt sich eventuell ein Gang zum Fundbüro. Da liegen meist viele Mobiltelefone herum und die meisten werden auch nie mehr von ihren Besitzern abgeholt.


    mfg
    Foxy

    Re: Re: wie wäre es damit ?


    Zitat

    Original geschrieben von Benj
    Wie lange läuft den das Patent von D2 schon, bzw wie lange läuft es noch?

    Patente habe - wenn ich mich jetzt nicht irre - eine Gültigkeit von 30 Jahren. Bis also das Patent von D2 abgelaufen ist, gibt es voraussichtlich kein GSM und auch kein UMTS mehr in Europa. Und ob man danach noch Twinkarten nach dem System von D2 benötigt, dürfte wohl heute noch in den Sternen stehen.


    mfg
    Foxy

    Zitat

    Original geschrieben von datmoe
    Kann man das Gerät wenn es 1,5 Wochen in Gebrauch war noch umtauschen? Habs von Pro Markt.

    Wenn der Gesprächspartner dich kaum verstehen kann, ist das Gerät wohl mangelhaft. Dann wird der Händler wohl nachbessern wollen. Vielleicht läßt er sich aber auch auf Wandlung ein.


    mfg
    Foxy