E-plus hat die Twinkarte ja auch jahrelang versprochen, bis irgendwann keiner mehr dran glaubte. ![]()
Vielleicht bringt o2 sie dann auch in ferner Zukunft auf den Markt.
mfg
Foxy
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E-plus hat die Twinkarte ja auch jahrelang versprochen, bis irgendwann keiner mehr dran glaubte. ![]()
Vielleicht bringt o2 sie dann auch in ferner Zukunft auf den Markt.
mfg
Foxy
Ich zitiere mal eben aus den AGBs der Deutschen Bank 24:
ZitatAlles anzeigen7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung); Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
[...]
(3) Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
Hier nachzulesen.
Die AGBs der Stadtsparkasse Köln:
ZitatNr. 7 – Kontokorrent, Rechnungsabschluss, Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
[...]
(4) Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Kunde unverzüglich schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Homebanking), auf diesem Wege erheben (Nr. 20 Absatz 1 Buchst. g). Hat er eine im darauf folgenden Rechnungsabschluss enthaltene Belastungsbuchung nicht schon genehmigt, so gilt die Genehmigung spätestens dann als erteilt, wenn der Belastung nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb von sechs Wochen abgesandt worden ist. Auf die Genehmigungswirkung
wird die Sparkasse bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
Hier nachzulesen.
Andere Kreditinstitute haben in ihren AGBs ähnliche Formulierungen.
Da der Kunde die AGBs so akzeptiert hat, sind sie auch gültig. Der Kunde wird durch diese AGBs auch nicht unzulässig benachteiligt, sodass hier wohl nicht damit zu rechnen ist, dass der BGH diesen Absatz jemals für ungültig erklärt.
mfg
Foxy
ZitatOriginal geschrieben von quappwurm
was kann man alles machen wenn man sein Handy verloren hat
ZitatOriginal geschrieben von Luposen
Ab zu den GrünWeißen und mit Angabe der IMEI als gestohlen melden - so hast Du wenigstens was für Deine Versicherung an der Hand.
Das wäre ja schon Versicherungsbetrug! Wenn er das Telefon verloren hat, kann er wohl kaum bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige machen, um damit den Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen.
Als erstes gilt natürlich SIM vorsichtshalber Sperren lassen. Beim Netzbetreiber eventuell als verlustig melden. Dann mal in den nächsten Tagen beim örtlichen Fundbüro vorbeischauen. Hier war nämlich vor ein paar Tagen ein Artikel in der Zeitung, dass sich beim Kölner Fundbüro die Mobiltelefone stapeln, da kaum ein Besitzer an die Ehrlichkeit von Findern glaubt.
mfg
Foxy
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von The-spY
Hi
..so einfach kanns sein. Wollte gestern was ähnliches wie Marco machen, und hab schon mit Ripper und was-weiss-ich-nicht noch für welchen Programmen rumhantiert, um mir ein Lied von einer DVD zu ziehen. Und nach dem ersten Verfahren von Foxy klappts einwandfrei. Einzigstes Problem war noch der Audio-Recorder mit der 60 Sek. Beschränkung.
Ich hab mir dann im Netz eine Shareware Mp3 Sound Rekorder gezogen. Die schafft immerhin 3 min, aber das hat genau gelangt für mich
Also nochmal Dank!
cia The-spY
Das mit dem Windows Audiorecorder hatte ich ja oben erwähnt. Daher empfiehlt es sich hier ein anderes Programm zu nutzen. Ich habe ein kommerzielles MP3-Programm bei mir auf dem Rechner, dass unbegrenzt (naja fast, wenn die Festplatte voll ist, muss es natürlich auch aufhören
) aufzeichnet. Wobei mir noch einfällt, dass eine WAV mit 44,1 kHz, 16 bit stereo immerhin ca. 10 MB/Minute verschlingt. Also sollte man ausreichend Platz auf der Platte haben. Ist aber wohl in den meisten Fällen gegeben, da Festplatten heute ja meist 20 GB, 40 GB oder mehr Platz bieten.
Leider sind mir aber keine Free- oder Sharewareprogramme bekannt, die dies auch können, obwohl es da bestimmt eine Reihe von gibt. Vielleicht sollte man dazu einen eigenen Thread öffnen, wo jeder mal Tipps zu Audiorecordern geben kann.
Aber schön, dass es bei dir geklappt hat. ![]()
mfg
Foxy
Wie kann ich mich gegen etwas versichern, wenn ich von der gefahr noch nicht einmal etwas weiss? Oder bist du etwa gegen Entführung durch Außerirdische versichert? Nein? :eek: Wahrscheinlich weil dir noch kein Alien begegnet ist.
![]()
Jetzt, wo die Gefahr bekannt ist, wird vielleicht ein Ruck durchs Land gehen, dass sich mehr Menschen gegen Elementarschäden versichern. Aber dann nicht nur gegen Hochwasser und Überschwemmung, sondern vielleicht auch gleich gegen Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawienen und Schneedruck je nachdem wo man wohnt. Sich in Köln gegen Lawienen zu versichern halte ich zwar für Blödsinn, aber wenn ich dich richtig verstehe, müsste man dies auch dann tun, wenn man nicht damit rechnen kann. Immerhin könnte ja auf einmal im Siebengebirge so viel Schnee fallen, dass der in einer Lawiene herunterkommt und auch Köln noch unter sich begräbt. Obwohl die Wahrscheinlichkeit wohl kleiner als 1:1.000.000.000.000.000 ist.
Im Übrigen schafft sich jedes Angebot eine Nachfrage und meist nicht umgekehrt.
mfg
Foxy
ZitatOriginal geschrieben von Bash-T
Ich weiß nicht, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass in genau mein Haus ein Blitz einschlägt. Und ich weiß auch nicht, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Pegel der Elbe in Dresden 9m erreicht. Aber beide Wahrscheinlichkeiten sind wohl sehr gering, somit ist es ähnlich fahrlässig, sein Haus nicht gegen Hochwasser zu versichern, wenn es nur 5 Meter höher liegt als der Pegel des nächsten Flusses, wie es nicht gegen Blitzschlag zu versichern.
Es muss ja kein Blitz sein. Eine umgefallene Kerze, ein Weihnachtsbaum oder Adventskranz, der auf einmal in Flammen steht, ein elektrischer Kurzschluss, mit Feuer spielende Kinder, die berühmte brennende Zigarette im Bett sind alles für Brände. Dazu kommen hin und wieder - vor allem im Herbst - heftige Stürme. Alles Schäden, die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Die Summe aller dieser Wahrscheinlichkeiten ist jedoch deutlich größer als eine Katastrophe diesen Ausmaßes. Und es sind wie gesagt ja nicht nur Bewohner an Flüssen betroffen, sondern auch an kleinen unscheinbaren Bächen und in Hanglagen des Erzgebirges..
ZitatWie du z.B. hier lesen kannst, muss die Versicherung gegen das Wasser extra abgeschlossen werden und wird nicht von allen Gesellschaften angeboten. Aber wenn ich eine Versicherung will, so bekomme ich sie auch irgendwo, notfalls wird sie individuell ausgehandelt. Es ist eben nur eine Frage der Prämie, ob ich bereit bin, die in der geforderten Höhe zu bezahlen. Die Allainz z.B. bietet solche Versicherungen an.
Ich zitiere mal aus deinem Link: "Schäden durch eine Sturmflut übernimmt keine Versicherung. " D. h. dass sich gegen Strumfluten schon mal alle Küstenbewohner und natürlich auch die Hamburger nicht versichern können? Was schlägst du denen denn vor, die gar keine Versicherung bekommen?
Auch Versicherer arbeiten in der Regel gewinnorientiert, d. h. dass die Prämien in hochwassergefährdeten Gebieten entweder so hoch sind, dass sie sich kaum jemand leisten kann, oder die Selbstbeteiligung wird entsprechend hoch sein.
Noch etwas darfst du nicht vergessen. Elementarversicherungen gegen Hochwasser sind in Deutschland noch nicht sehr bekannt. Man bekommt nur schwer und wenig Informationen.
ZitatKlar gibt es Regionen wie z.B. die Kölner Altstadt, die so regelmäßig von Hochwassern heimgesucht werden, dass sich der Abschluss einer Police kaum lohnt, da das Bezahlen der Schäden aus eigener Tasche billiger ist - schließlich will die Versicherung auch an der Police verdienen, aber zu diesen Regionen gehört Dresden sicherlich nicht, da hier das Hochwasser immer noch (im Gegensatz zur Kölner Altstadt) als zufälliges Ereignis angesehen werden kann.
Aber in diesem Fall handelt es sich ja nciht um ein gewöhnliches Hochwasser, sondern um eine Überschwemmungskatastrophe unerwarteten Ausmaßes. Wie gesagt, solche Niederschlagsmengen hat in Deutschland noch niemand erlebt und demnach war mit einer Katastrophe solchen Ausmaßes nicht zu rechnen.
mfg
Foxy
Aber was ist, wenn man nicht mal sehen kann, was am gleichen Abend noch alles gebucht wird?
mfg
Foxy
Überweisungsterminals gibt es bei der SSK Köln nicht. ![]()
mfg
Foxy
ZitatOriginal geschrieben von Bash-T
OK, hast recht, dann schrauben wird das eben etwas runter: In mein Haus schlägt der Blitz ein, ich rette nur meine Haut und der Rest fackelt ab. Jetzt habe ich aber dummerweise die Versicherung gespart, was mache ich dann? Ich stehe in der selben Situation, wie jeder Betroffene in den Hochwassergebieten, aber helfen tut mir höchstens ein Kreditgeber.
Meiner Meinung nach leben wir in einer Gesellschaft, in der jeder für sich selbst sorgen muss, ich sehe keinen Grund, wieso Bund oder Länder hier Untsrstützung leisten sollten.
Wenn du dein Gebäude nicht gegen Sturm und Feuer versicherst, ist dies ja schon fast Vorsatz. Was aber hier passiert ist, ist eine Katastrophe, die noch niemand erlebt hat. Und bei einer Katastrophe ist eben jeder in einem Land gefragt.
Das ist einfach ein Unterschied.
mfg
Foxy
Re: @ foxy
ZitatOriginal geschrieben von Bash-T
Versteh mich bitte nicht falsch, ich hafte den Leuten keine Schuld an o.ä., natürlich haben die damit nicht rechnen können. Tatsache ist lediglich, dass diese Gefahr für jeden besteht, der am Wasser wohnt, und dies jeder weiß. Auch wenn man nicht damit rechnet, dass so etwas passiert, muss man trotzdem einkalkulieren, dass es potenziell möglich ist.
In diesem Fall sind ja auch viele Menschen betroffen, die nicht an einem Fluss wohnen. Im Erzgebirge ist stellenweise soviel Niederschlag gewesen, dass die Wassermassen auf dem Weg nach unten ganze Häuser mitgerissen haben.
ZitatMan kann sich in Deutschland gegen alles versichern, bei manchen Sachen sind die Prämien niedriger, bei anderen höher. Jeder Mensch muss für sich entscheiden, gegen was er sich absichert, egal ob es sich um Krankheiten, das Leben oder ein Auto handelt. Wenn ich zur Miete wohne und mir deshalb die Gebäudebrandversicherung spare, dann habe ich eben Pech gehabt, wenn meine Inneneinrichtung zusammen mit der Bude meines Vermieters abfackelt.
Hier muss ich entschieden widersprechen. Man kann sich noch lange nicht gegen alles versichern. Eine Elemtarversicherung ist zwar prinzipiell möglich, aber viele Versicherer verweigern in bestimmten Gebieten eine Police. Und was hilft z. B. einem Hamburger eine Elementarversicherung, die ihn gegen Hochwasser versichert, solange nicht die Elbe über die Ufer tritt? :confused: Die jetzt betroffenen Menschen werden voraussichtlich die nächsten Jahre keine Elementarversicherung mehr abschließen können, da den Versicherern das Risiko jetzt zu groß sein dürfte.
Deine Inneneinrichtung ist so oder so nicht durch die Gebäudeversicherung abgesichert, sondern nur über die Hausrat. Die ist in vielen Fällen dringend zu empfehlen. Eine Gebäudeversicherung haben die meisten Gebäude in Deutschland. Diese kommt zwar bei Sturm, Feuer und Rohrbruch auf, aber nicht bei Hochwasser. Ausnahme sind hier alte DDR-Police, die auch Hochwasser einschließen. Aber leider haben die wenigsten Betroffenen noch so eine alte Police.
ZitatIch finde es klasse, dass ganz Deutschland für die Betroffenen spendet, aber mir gehen solche Aufforderungen gegen den Strich, dass man jeden zum Spenden verpflichten sollte. Wenn ich zu Hause einen großen Diamanten lagere und der wird mir geklaut, dann verliere ich vielleicht genauso viel Geld, wie das Haus einer dieser Familien wert ist, falls ich den Diamanten nicht gegen den Diebstahl aus meinem Haus versichert habe. Für mich würde aber niemand spenden oder andere dazu auffordern, sondern es wäre dann eben mein persönliches Pech.
Es geht hier nicht darum, jemanden zum Spenden zu verpflichten.
Zwischen dem Diebstahl eines Diamanten und dem Verlieren deines Wohnsitzes liegt ja wohl ein riesiger Unterschied. Bei der Katastrophe in Ost- und Süddeutschland stehen Hunderttausende Menschen vor dem Ruin. Ihr gesamtes Hab und Gut ist den Fluten zum Opfer gefallen. Sie sind mittellos. Bei einer solchen Katastrophe sind alle gefragt, der Staat, die privaten Unternehmen und auch die privaten Haushalte. Die hier entstandenen Schäden haben Ausmaße angenommen, die nur im Kollektiv wieder behoben werden können. Inzwischen sind Sachschäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro entstanden. Das hätten im Zweifelsfall nicht mal die Versicherer ersetzen können. Diese stünden nun vor dem Bankrott, wenn alle versichert gewesen wären.
Was hier in den letzten Tagen passiert ist, ist vergleichbar mit Schäden in Kriegsgebieten.
ZitatGenauso sehe ich zurzeit die Situation in den Hochwassergebieten. Die Leute können sich über Hilfe und Unterstützung freuen, aber sie dürfen sie nicht erwarten, geschweige denn fordern.
Doch, sie können Hilfe fordern, da es sich hier nicht um ein paar Einzelfälle handelt, sondern eine internationale Katastrophe. Über 60 % des Freistaates Sachsens ist Katastrophengebiet! Ein Großteil Tschechiens, Bayerns und Österreichs sind durch diese Katastrophe betroffen.
mfg
Foxy