Beiträge von Foxy

    Es ist relativ einfach möglich. Du benötigst einen Software DVD-Player, wie z. B. PowerDVD und ein Audio-Aufnahmeprogramm. Achtung: Der bei Windows mitgelieferte Audiorecorder eignet sich nicht, da hier die Aufnahmedauer auf 60 Sekunden beschränkt ist.
    Dann starte dein Aufnahmeprogramm mit folgenden Einstellungen:
    Dateiformat WAV, 44,1 kHz, 16 Bit, Stereo. Eventuell muss vor dem Aufnahmebeginn noch ein Dateiname und die Aufnahmequelle (z. B. Primärer Soundaufnahmetreiber) eingegeben werden.
    Als nächstes starte den Software DVD-Player und spiele die DVD ganz normal ab. Der Ton, der nun über die Lautsprecher ausgegeben wird, sollte im Normalfall nun vom Audio-Aufnahmeprogramm aufgezeichnet werden. Nach Ende der DVD, musst du nur noch dein Aufnahmeprogramm stoppen und kannst dann am Anfang und Ende die überflüssigen stillen Zeiten rausschneiden. Bei mehreren Titeln empfiehlt es sich noch die WAV-Datei in mehrere Dateien zu teilen.
    Wenn du dies alles gemacht hast, kannst du die WAV-Files nun z. B. mit Feurio auf eine CD brennen. Voila, fertig ist deine Audio-CD.


    Eine weitere Möglichkeit wäre noch, die Wiedergabe der DVD über einen Stand-Alone-Player. Hier müsstest du die Audio-Ausgänge deines DVD-Players mit deiner Soundkarte im Computer verbinden. Am besten mit digitaler Übertragung (leider haben nur wenige teure Soundkarten digitale Ein- und Ausgänge), sonst analog, z. B. mittels Audiokabel mit Cinch auf Klinkenstecker. Die Aufnahme genau wie oben starten und gleichzeitig die Wiedergabe des DVD-Players aktivieren.
    Am Ende der DVD dann die Aufnahme stoppen und weiter wie oben beschrieben.
    Allerdings gilt folgendes zu beachten: Bei der ersten Methode wirst du auf jeden Fall keine digitale Kopie des Audiotons der DVD bekommen, da der Ton erst D/A und dann A/D gewandelt wird. Hier sind kleine, aber normalerweise unhörbare Klangverluste zu erwarten.
    Bei der zweiten Methode besteht das selbe Problem, wenn du keine digitale Übertragung hast. Allerdings sind hier die Verluste größer, aber dennoch für den Durchschnittsverbraucher unhöhrbar.
    Jetzt wünsche ich dir noch viel Erfolg beim kopieren. :)


    mfg
    Foxy

    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Generell hast du ja 6 Wochen Zeit, ohne Probleme eine Rückbuchung zu veranlassen, also hast du noch genug Zeit.
    Auch nach Ablauf der 6 Wochen hast du eigentlich die Möglichkeit, rückbuchen zu lassen. Die Frist von 6 Wochen bezieht sich nämlich nur auf das Verhältnis Bank-Bank, nicht aber Bank-Kunde.

    Das stimmt in den meisten Fällen auch nicht mehr. Sehr viele Kreditinstitute haben inzwischen ihre AGBs dahingehend geändert, dass für den Kunden nun auch diese 6-Wochen-Frist gilt.


    mfg
    Foxy

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wenn es so eine Funktion gibt, fände ich diesen Dienst wirklich praktisch, die Frage ist nur, wer die Gebühren trägt, wenn ich das Gespräch am Handy annehme

    Die Weiterleitung zum Mobiltelefon übernimmt natürlich der angerufene. Der Anrufer bezahlt immer nur die Gesprächsgebühren zur angerufenen Nummer. Wenn er also deine Festnetzrufnummer wählt und landet schließlich auf deinem Mobiltelefon, weil du zu Hause nicht ans Telefon gegangen bist, musst du die Mehrkosten tragen.


    mfg
    Foxy

    Also Prominente haben es auch nicht leicht. Spenden sie anonym, heißt es immer wieder: Wieso spendet der Schumacher nichts? Werden sie gefragt, ob sie auch etwas spenden und nennen dann eine Summe, heißt es: Alles nur PR. Wie sie es auch machen, machen sie es falsch. :flop:
    Ich persönlich bin auch nicht unbedingt ein Freund von Michael Schumacher, aber dass er über 1.000.000,- € spendet, finde ich wirklich sehr, sehr anständig. Ich finde nicht, dass man jetzt über diese Spende und die Höhe schlecht reden sollte.
    Unser Kaiser Franz hat auch öffentlich bekannt gegeben, dass er 100.000,- € spendet. :top:



    Zitat

    Original geschrieben von Bash-T
    Objektiv gesehen ist doch jeder für sich selbst verantwortlich. Auch wenn es eine Hochwasserkatastrophe in diesem Ausmaß bisher nicht gab, so weiß jeder, dass an Flüssen dieses Risiko besteht. Wenn ich jetzt auf den Feldberg ziehe, dann weiß ich auch, dass dort der Wind stärker bläst und ich meine Dachziegel festnageln muss.

    Nur dass hier auch harmlose kleine Bäche zu reißenden Flüssen wurden. Bisher hat auch kein Mensch damit rechnen können, dass es hier in Deutschland jemals 312 L Niederschlag pro Quadratmeter innerhalb kürzester Zeit geben könnte. Niemand in den betroffenen Gebieten konnte sich hierauf vorbereiten! Dies ist schon ein enormer Unterschied zum Rheinhochwasser, welches hier in Köln alle Jahre wieder auftritt. Hier gibt es eine ausreichend große Vorwarnzeit und in der Regel auch ausreichend Sandsäcke.


    mfg
    Foxy

    Ich würde den Wagen mit einem normalen Kennzeichen anmelden und mit einer Kfz-Versicherung eine vierteljährliche oder monatliche Zahlung vereinbaren, wenn ich nicht den gesamten Versicherungsbeitrag bis zum Jahresende aufwenden könnte.
    Vorteil ist hier, dass zu den Wagen zur Not auch länger als die drei Monate fahren kannst, also z. B. statt vom 1. September bis zum 30. November auch bis zum 5., 10. oder 16. Dezember oder nur bis zum 25. November. Ohne Saisonkennzeichen ist man eben erheblich flexibler.
    Letztendlich musst du aber selber entscheiden, wie du es machen willst. ;)


    mfg
    Foxy

    Zitat

    Original geschrieben von Alexander
    Foxy


    Interessante Überlegung, aber IMHO ist der Sachverhalt in Deinem Beispiel doch etwas anders: Die Belastungsbuchung wird ja in diesem Fall tatsächlich erst am Tag nach der Verfügung am Automaten durchgeführt (und auch zinsmäßig berücksichtigt). Am Verfügungstag ist eben der Saldo noch korrekt höher ausgewiesen. Aber wie auch immer: Sollte so ein Streitfall auch bis zum BGH getrieben werden, müsste der sich entscheiden, denn die Argumentationen schließen sich ja gegenseitig aus.

    Eben nicht. Wenn ich z. B. um 17 Uhr die Kontoauzüge ziehe, sind die Buchungen des aktuellen Tages noch nicht enthalten, da hier in Köln zumindest erst nach 17 Uhr gebucht wird. D. h. dass der Kontoauzug noch 1.000,- € aufweist, aber effektiv kein Guthaben mehr drauf ist, da ja in meinem Beispiel das Kreditkartenunternehmen ja abgebucht hat. Die Abhebung des Geldes in Höhe von 1.000,- € wird noch am gleichen Tag stattfinden, sodass das Konto nun mit 1.000,- € in den Miesen ist. Da würde mich ja schon mal interessieren, wie die Gerichte in diesem Fall entscheiden würden und diese Entscheidung dann begründen.


    mfg
    Foxy

    Andere Möglichkeit wäre natürlich noch ein Saisonkennzeichen zu beantragen für die drei Monate und irgendwann nach den drei Monaten den Wagen wieder abzumelden. Allerdings sehe ich da keinen großen Vorteil darin, ein Saisonkennzeichen zu beantragen, wenn das eine einmalige Sache ist. Die Kosten sollten so oder so immer gleich sein: Anmeldung und Abmeldung sowie Kennzeichen und mindestens eine Haftpflichtversicherung.


    mfg
    Foxy