Ich kann nun nicht genau sagen wie diese staatliche Unterstützung ausbezahlt wird und unter welchen Bedingungen dies geschieht.
So wie ich das bis jetzt erkennt habe läuft das folgendermassen:
Wenn das Vermögen des Studenten unter 5.200 € liegt, kann BaföG beantragt werden.
Dieses Geld hilft dem Empfänger über die Runden zu kommen und einen minimalen Lebensstandard zu sichern.
Weiter gibts dann noch die Möglichkeit, dass der Empfänger etwas dazuverdienen darf, nach donjupp sind das 400€.
Wenn das bei kingpin so läuft, soll er sich das Auto leisten wenn er kann. Bei ihm ist die Situation noch einmal ein bisschen anders, da wohl die Freundin auch etwas an das Auto bezahlt.
Dann ist es ja egal, ob er ein 60'000€-Auto fährt, welches den Eltern gehört und er einfach Versicherung, Steuern und Unterhalt zahlt oder ob er ein 2'000€-Auto fährt welches er auch selber gekauft hat.
Wobei bei dem ersten Fall der Empfänger wohl auch nicht auf BaföG angewiesen wäre, schliesslich sollten dies die Eltern ja auch finanzieren können (...).
Was ich allerdings nicht gelten lasse, ist das Argument, dass wenn die Eltern reich sind, der Student keinen Anspruch auf BaföG erheben darf.
Es gibt auch Leute, die wollen einmal die Unabhängigkeit des Elternhauses und somit auf eigenen Beinen stehen, sich das Leben selber finanzieren. Dann ist es egal wie viele Millionen der Vater auf seinen (Schweizer) Bankkonten hat, es geht darum wie viel der Student / die Studentin besitzt.
Übrigens ist folgender Link auch noch interessant:
Auf der Website: http://www.das-neue-bafoeg.de/
folgende Datei: https://bafoeg-rechner.bmbf.de…p/einstieg.htm#Verm%F6gen
Folge daraus: Kingpin könnte also legal ein 100'000€ Audi-S8 fahren, eine 50'000€-Heimkino-Anlage besitzen und teure Designer-Möbel in seine Wohnung stellen, solange sein Vermögen (u.a. Sparguthaben, Aktien und Fonds, Bausparvertrag, Grundstück und Eigenheim) diesen Grenzwert nicht übersteigt...