Beiträge von grambler

    Zitat

    Original geschrieben von Phuketdude
    (...)
    Wie gesagt, fuer meinen Geschmack passt das Auto so schon, die Spoiler sind recht dezent und taeuschen keine 350PS vor.... ;)


    Und DAS, und nur DAS zählt!


    Hauptsache du hast Freude an dem Auto, das ist dir auch zu gönnen :top:


    Auch das Tieferlegen hier in der Schweiz ist - manchmal - etwas kritisch. Auch in anderen Ländern wie Spanien können tiefe Autos viel Zeit kosten :)

    Phuketdude:
    Der erste Link der bei folgenden Keywords kommt: "honda civic asia interior"


    Wenn der Wagen stärker motrisiert wäre, würden die Spoilerlippen auch dem Fahrzeug gerecht - imho. Aber ich weiss ja nicht, ob du da noch motortechnisch etwas vor hast :D
    Allerdings würde ich - falls du optisch noch etwas mehr tun willst - evtl. noch ein bisschen grössere Felgen kaufen (die dann auch mit der Fahrzeugaussenseite schön bündig sind, ich kenn die Dimensionen nicht, irgendwie etwas ala 225/40R18) und die jetzigen kannst du ja im Winter verwenden (falls überhaupt benötigt). Weiter vielleicht 20 mm tiefer, er sieht ja schon gut aus so, 30mm wären wohl fast zu viel.
    (http://paultan.org/wp-content/civic_modulo_3.jpg , der ist ohne Tieferlegung
    http://www.motiontrends.com/20…onda/civic_si_sedan.shtml )
    Das wird dann wohl sicherlich auch beim asiatischen TypeR so sein (neben Tieferlegung & grösseren Felgen)

    Dein Mégane ist nach den Camp-Fotos ja auch ein ganz hübsches Ding - besonders in Verbindung mit den Felgen! ;)


    Der asiatische Civic gefällt mir viel besser als der europäische.
    Das Auto kommt sportlich rüber, übertreibt aber dennoch nicht und ist auch nicht zu exravagant wie die eurpäische Version.
    Einige Tuning-Fans werden wohl auf die asiatische Version abfahren.


    Glückwunsch zum neuen Auto!
    Das Nummernschild vorne ist relativ unglücklich, würde wohl besser aussehen ohne... Ansonsten echt toll, ich bin überrascht! Auch die Farbe passt, wie ich finde, gut zu dem Auto.

    @ Hope0815: Da bin ich überzeugt, dass das, was ich geschrieben habe, stimmt. Der LKW-Fahrer wird der Besitzer sein. Das ist das selbe, wie wenn Du ein Auto mietest. Eigentümer bleibt die Vermietgesellschaft, Besitzer bist Du.
    Die Links von NoTeen bestätigen dies.


    Um auf Lord Excaliburs Quote von Erik Meijer auch noch zu antworten:
    Doch, es gibt Orte, wo es keine, und ich meine weder Bus noch Bahn hat. Beispielsweise mein derzeitiger Wohnort. Das habe ich hier im Thread schonmal erwähnt. Und so abgelegen ist es doch nicht, es sind nur gute 10 Minuten zur nächsten Autobahn.

    Zitat

    Original geschrieben von donjupp
    (...)
    zudem ist esc quatsch, dass wenn der vater nen sl fährt , dass du bafög brkommst. ist im übrigens auch nicht kingpins fall.


    das es nicht ok ist, dass man ein teures Auto besitzt, ces aber zum beispiel auf den onkel laufen hat, um so kein besitz zu haben, ist uns allen klar, und wird nicht bestritten


    Im Besitz ist er sowieso, denn die Person die die Gewalt über ein Objekt hat, ist der Besitzer. In dem von dir erklärten Beispiel wäre der Onkel jedoch Eigentümer des Fahrzeuges.


    Allerdings scheint es völlig legal zu sein, dass ein Student der Eigentümer eines beliebigen Autos (also auch ein Mercedes-Benz SL) ist, denn laut dem von mir geposteten Link, zählt das Auto bei der BaföG-Berechnung nicht zu den vermögenswirksamen Werten:

    Zitat

    Zitat von: https://bafoeg-rechner.bmbf.de…p/einstieg.htm#Verm%F6gen
    Nicht als Vermögen zählen Haushaltsgegenstände (z.B. Computer, Stereoanlage, Auto).


    Ob es moralisch richtig ist BaföG zu beziehen wenn man ein teures Fahrzeug fährt, soll jeder für sich selber entscheiden.


    Für mich scheint diese Situation also klar - auch wenn das Spiegel-Urteil anders ist. Es steht noch auf der BaföG-Website, dass das Auto nicht zu den Vermögenswerten zählt - also wird das auch so sein. Weiter ist das Urteil welches auf Spiegel dargestellt ist noch nicht rechtskräftig.

    Zitat

    Zitat vom Spiegel-Artikel
    Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster ist noch nicht rechtskräftig. Ob es Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn nach gängiger Verwaltungspraxis bei der Prüfung von Bafög-Anträgen zählte bislang ein eigener Pkw ausdrücklich nicht zum Vermögen von Studenten.


    Es stellt sich nur folgende Frage:
    Falls der BaföG-Empfänger einen Gegenstand für - nehmen wir mal an - 10'000€ verkauft, steigt sein Vermögen ja über die Grenze von 5'200 €. Verliert er dann den Anspruch auf die staatliche Hilfe?

    Ich kann nun nicht genau sagen wie diese staatliche Unterstützung ausbezahlt wird und unter welchen Bedingungen dies geschieht.
    So wie ich das bis jetzt erkennt habe läuft das folgendermassen:


    Wenn das Vermögen des Studenten unter 5.200 € liegt, kann BaföG beantragt werden.
    Dieses Geld hilft dem Empfänger über die Runden zu kommen und einen minimalen Lebensstandard zu sichern.
    Weiter gibts dann noch die Möglichkeit, dass der Empfänger etwas dazuverdienen darf, nach donjupp sind das 400€.
    Wenn das bei kingpin so läuft, soll er sich das Auto leisten wenn er kann. Bei ihm ist die Situation noch einmal ein bisschen anders, da wohl die Freundin auch etwas an das Auto bezahlt.
    Dann ist es ja egal, ob er ein 60'000€-Auto fährt, welches den Eltern gehört und er einfach Versicherung, Steuern und Unterhalt zahlt oder ob er ein 2'000€-Auto fährt welches er auch selber gekauft hat.
    Wobei bei dem ersten Fall der Empfänger wohl auch nicht auf BaföG angewiesen wäre, schliesslich sollten dies die Eltern ja auch finanzieren können (...).


    Was ich allerdings nicht gelten lasse, ist das Argument, dass wenn die Eltern reich sind, der Student keinen Anspruch auf BaföG erheben darf.
    Es gibt auch Leute, die wollen einmal die Unabhängigkeit des Elternhauses und somit auf eigenen Beinen stehen, sich das Leben selber finanzieren. Dann ist es egal wie viele Millionen der Vater auf seinen (Schweizer) Bankkonten hat, es geht darum wie viel der Student / die Studentin besitzt.


    Übrigens ist folgender Link auch noch interessant:
    Auf der Website: http://www.das-neue-bafoeg.de/
    folgende Datei: https://bafoeg-rechner.bmbf.de…p/einstieg.htm#Verm%F6gen


    Folge daraus: Kingpin könnte also legal ein 100'000€ Audi-S8 fahren, eine 50'000€-Heimkino-Anlage besitzen und teure Designer-Möbel in seine Wohnung stellen, solange sein Vermögen (u.a. Sparguthaben, Aktien und Fonds, Bausparvertrag, Grundstück und Eigenheim) diesen Grenzwert nicht übersteigt...

    Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Damit ist die Hilfe des Staats doch erfüllt. Du kannst am Studienort studieren und musst Dir nicht die Füße wund laufen.


    (...)


    Es ist definitiv von Vorteil, am Studienort zu studieren :D


    Aber im Ernst.
    Es gibt sicherlich viele Leute, die sich ein Auto leisten wollen und auch können. Allerdings sehe ich nicht, warum der Staat diesen Menschen noch Unterstützungsgeld zukommen lassen sollte?
    Der Wohnort wird ja normalerweise so nahe wie möglich an dem Studienort gewählt, falls nicht zuhause gewohnt wird. Wenn zuhause gewohnt wird, kann ein Auto geleistet werden, wenn in der Nähe der Uni gewohnt wird, geht das Geld eben für die Wohnung drauf und das Auto ist dann nur als zusätzliche Bequemlichkeit von nöten.


    Schliesslich ist das Auto, wie auch vieles anderes, ein Luxusgut welches nicht jeder braucht. Ich kenne einige Leute, die in der Stadt leben und kein Auto haben und damit gut auskommen.
    Andere Leute wiederum sind auf ein Auto angewiesen. Ich beispielsweise wohne auf dem Land (Dorf mit 200 Einwohnern) und da hat es keine Öffentlichen Verkehrsmittel. Das nächste ist 2 km weiter ein Bus, welcher etwa 2-3 mal täglich an den Bahnhof fährt.
    Da ist man auf ein Auto angewiesen, da es sonst schlicht nicht möglich ist, etwas in entsprechender Zeit zu tun.
    Es lässt sich also nicht sagen, dass grundsätzlich niemand auf ein Auto angewiesen ist.


    Das allerdings Studenten das Auto mit Unterstützungsgeldern quersubventionieren, ist imho nicht gerechtfertigt.