Beiträge von T-bold47

    Mal eine provokante Frage für BTT.


    Ist die Androhung körperlicher Misshandlung durch einen Amtsträger durch entschuldigenden Notstand gerechtfertigt wenn:


    Ein Kind entführt ist,
    ein Verdächtiger gefasst wurde gegen den eindeutige Indizien vorliegen, die alleine schon für eine Verurteilung ausreichen,
    das Kind vermutlich noch lebt,
    die gefahr besteht, das durch weitere Verzögerungen das entführte Kind verdurstet/erstickt/sonstwie stirbt.


    Wer hier keine parallelen zum Frankfurter Fall feststellt ist blind :)


    Mich interessiert diese Fragestellung nicht wg. einer Rechtfertigung, sondern aus dem rein strafrechtlichen Aspekt heraus.

    Die Vermutung liegt eigentlich immer recht nahe, das es ein Mitarbeiter ist.
    Das kann man immer vermuten, allerdings ist es gerade bei einer solchen alten Kiste schon heftig sich darüber aufzuregen.


    Ich hätte mich vielmehr darüber geärgert, das die Firmenräume für unbefugte zugänglich gewesen wären.


    Die Art wie hier zugeschlagen wurde passt einfach nicht zu einem Internen. Der/Die hätte mehr Zeit gehabt um die Stecker herauszuziehen und sich einen anderen PC auszusuchen.
    Diebe von außerhalb haben keine Zeit. Da wird dann unter Adrenalinschüben einfach was eingesteckt. Dabei achtet dann auch meist niemand auf das äußere des PC.


    Uns sind mal Drucker gestohlen worden. Damals schon veraltete Canon BJC 200. Daran hing ein Dongel für eine CAD Software im Wert von mehreren tausend Mark. Die Dongel hat der Dieb zwei Straßen weiter in den Müll geworfen und jemand hat das tatsächlich auch gefunden und über das Fundbüro an uns zurückgegeben. Also ein ein Idiot, der Drucker für 50 DM behält und Dongel im Gesamtwert von 50.000 DM wegwirft.

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
      T-bold47


    Also da wäre ich mir nicht so sicher - wie oft liest man Anzeigen von Autos wo steht "Bankeinzug". Wie geht das dann, wenn der Besitzer - wie Du sagst - der Eigentümer ist und nicht die Bank???


    mfg,
    Oliver


    Der Verkäufer verkauft dann den Kredit mit, das hat aber mit der Sicherungsübereignung erstmal nichts zu tun.


    War ja auch zu einfach. Man konnte den Brief einfach neu beantragen und dann damit den Wagen verkaufen. Deshalb haben die Banken das auch fast alle aufgegeben. Die einzige sichere Sicherheit ist eigentlich die Grundschuld. Selbst anfangs geeignete Bürgen können ja ausfallen.

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver

    Leben auf großem Fuße durch Pump ist einfach, aber es macht nicht glücklich. In Wirklichkeit gehört Dein P800 nicht Dir, sondern der Bank.


    Das halte ich jetzt aber erstmal für Blödsinn.
    Eine Sicherungsübereignung kann ich hier nicht erkennen. Macht auch heute kaum noch eine Bank, noch nicht mal mit Hinterlegung des KFZ-Briefes.


    Sie ist Eigentümerin des Handys. Die Kreditkartenfirma gibt ihr einen persönlichen Kredit. Dieser ist auch nur durch ihre Person abgesichert.


    Weil wir hier so eine schöne OT Diskussion über Ratenkredite und Kredite allgemein haben, man glaubt garnicht, was man so alles an Zahlungsverpflichtungen hat. Jeder Einkauf auf Rechnung, jeder Postpaidvertrag (Festnetz und Mobilfunk) und z.B. auch die Beiträge zu bestimmten Versicherungen (bei sofortiger Deckungszusage) fallen wenn man so will auch darunter.


    Ich persönlich kann mit meinen Krediten gut leben, allerdings falle ich auch in alphas kursive Rubrik. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von deniz18
    ja aber dann müsste es doch auch anderen so gehen oder nicht?weil freunde von mir die auch die gleiche karte haben,haben keine probleme.und das besste ist das geld wird mir trotzdem abgezogen, obwohl ich garnichts schicken kann.


    Welche Fehlermeldung kommt genau?
    Wie stellst du fest, das du nichts verschicken kannst?