Beiträge von nachtzwerg

    Zitat

    Original geschrieben von tarricane99
    Die Naht liegt genau in der Mitte des Kopfhöreranschlusses. Man kann die Seite locker etwas runterdrücken und den Kopfhörer auch so anschliessen.


    Gruß


    tarricane99


    Das ist doch super. Danke für die Info...


    Sieht schick aus... Ist der Kopfhöreranschluss an der Seite frei, so dass man mit Handy in der Tasche Musik hören kann?

    Zitat

    Original geschrieben von booner

    Ich weiß nicht, was der TE konkret erklärt hat. War das aber alles, dann liegt nur damit gewiss noch kein Kaufvertrag vor. Schon das Angebot des Käufers steht noch unter dem Vorbehalt, die Ware ansehen zu wollen, über den Preis zu verhandeln etc..


    ...


    Dass er es sich hat zurücklegen lassen habe ich dann wohl überlesen ;) Sofern er es sich nur hat zurücklegen lassen, kam der Kaufvertrag tatsächlich erst im Laden zustande (Angebot und Annahme) und dann fällt das ganze natürlich nicht unter das Fernabsatzgesetz.

    Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Genau so meinte ich es. In so einem Fall ist nämlich ein Vertrag schon zustande gekommen, und zwar unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien.


    Meiner Meinung nach ist eine Online-Bestellung sehr wohl ein Vertragsabschluss, denn sonst würde es ja gleich Reservierung heißen und es würde auch keine Zahlungsverpflichtung aus einer Bestellung entstehen. Aber es gibt eventuell auch andere Rechtsauffassungen, wie leider viel zu oft.


    Sehe ich auch so. Im deutschen Recht gibt es eine wunderbare Trennung zwischen Verplichtungs- und Verfügungsgeschäften (siehe Wikipedia Kaufvertrag/Trennungsprinzip). In diesem Fall wurde der Kaufvertrag bereits online geschlossen, die beiden Verfügungsgeschäfte (Bezahlung, Übergabe und Übereignung der Ware) persönlich erledigt. Im Fernabsatzgesetz geht es allerdings um den Rücktritt vom Kaufvertrag (welcher hier tatsächlich fernmündlich geschlossen wurde). Der Kauf ist nun rückabzuwickeln. Allerdings bekommt er wahrscheinlich nicht das gesamte Geld zurück, weil der Verkäufer das Recht hat, den Rückzahlungbetrag um den Grad der Abnutzung zu mindern.


    Hoffe alle Klarheiten beseitigt zu haben ;)

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    Original geschrieben von englishfire
    ja, einschicken. dauer 2 wochen (glaub ich aber nicht )


    ist ja ätzend. keine lust mir erst für >700 eur ein telefon zu kaufen und dann auch noch >2 wochen darauf zu verzichten... ein andere nsc hier (berlin) sagte mir, dass sie es in 2 wochen wohl auch vor ort machen könnten... mal abwarten.


    wie hat er bei dir gewackelt? offen auch, oder nur geschlossen? ich bin mir nämlich noch nicht sicher, ob es bei mir nicht noch innerhalb der toleranzen liegt. offen fest, geschlossen ca. 2 mm in richtung gerät, in sliderrichtung natürlich auch ein bisschen, was aber denke ich normal ist.

    Zitat

    Original geschrieben von englishfire
    naja, ich hoffe doch das die das reparieren können. meins ist grade zur reparatur. wegen dem slider, dem surrenden display usw...


    machen sie es vor ort oder müssen sie es einschicken? ein kleiner nsc hier sagte mir, dass er es einschicken würde und dass es >4 wochen dauert :(


    Genau so ist es bei mir auch. Und ich frage mich auch, ob es nun noch besser geht oder ob das normal ist. Wie ist es bei den anderen? Geschlossen Spiel zwischen Display und Rest?


    Hatte heute auch ein Gerät in der Hand, das definitiv einen Fehler hatte. Im geöffneten Zustand klackerte es beim Drücken auf eine der oberen Tasten richtig laut. Damit hätte ich niemals leben können...