Beiträge von dragon-tmd

    Man hätte auch wunderbar diesen thread nehmen können ... Und das HTC Magic WURDE bereits vorgestellt :D


    Zitat

    Original geschrieben von Soulwalker
    Rechargeable Lithium-ion battery
    Capacity: 1340 mAh


    Tastaturbeleuchtung fällt weg auch weg. Wird also schon etwas länger halten.


    Wird nach den Fotos aber auch keine 3,5er Klinke haben :confused:
    Exklusiv von Vodafone in Deutschland, nicht exklusiv in Italien.

    Kein 3.5 mm, Tastaturbeleuchtung hat mein G1 auch nicht ...

    Das DSTL1 wird auf dem MWC 2009 am 16.02.09 um 14:30 Uhr in der Halle 2, Stand 2A94 gemeinsam mit YuHua TelTech Co. Ltd, einer der größten Entwicklungs- und Designunternehmen für kabellose Kommunikationseinheiten für weltbekannte Marken in China, vorgestellt.


    Die Bilder die ich bekommen habe entsprechen den Designstudien. Bin gespannt ...

    Zitat

    Original geschrieben von javaman Mit dem Akku würde ich nicht vorschnell spekulieren. ... Ich kann mir gerade bei Samsung nicht vorstellen, dass das Teil im Bereich Energie so schlecht wegkommt.
    ...

    Oh doch, schau dir mal das Pixon an. Kann 720 x 640 Pixel aufnehmen und ist nach 1 Tag leer (bei moderater Nutzung).

    Geil! Weil Apple unfähig ist, müssen die Devs jetzt zusätzlich für "Sicherheit" bezahlen ("giving potential hackers much harder time in achieving the precious "crack").


    Ein wenig Schutzgeld gefällig ... Egal, sollte es wirklich funktionieren (ich bezweifle es, denn der Schutz wurde ursprünglich nicht von "Kids" gehackt) dann ist der Preis sicher gerechtfertigt.


    Zusätzliche "Sicherheit" war schon immer etwas teurer ... Und die Jungs von RiP Dev kennen ihre Pappenheimer.


    Es ist keine Home-Call Funktion, sondern eine Art zusätzlicher Schutzlayer: "Securedisc oder Safedisc für das iPhone"

    Gewährleistung (24 Monate)


    "In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."