1. Schön, dass hier dir rechtliche Definition von Körperverletzung aufgeführt wird - aber wo trifft die denn zu? Es wurde niemand körperlich misshandelt, noch gesundheitlich geschädigt. Also kann man ja wohl nicht von Körperverletzung sprechen.
2. Ist der Vergleich mit dem Bierfass gar nicht so unpassend.
Wenn ich ein Glas mit geschmacksverfälschtem Bier hinstelle, das aussieht wie Apfelsaft, würde keiner schreien. Zwar weit hergeholt, aber vergleichbar.
3. Die Absicht der Schüler war es sicherlich nicht, die Lehrer körperlich zu schädigen (was ja zum Glück nicht passiert ist), sondern sie nur etwas auf den Arm zu nehmen. Ich finde den Scherz auch nicht ganz in Ordnung, aber man kann es auch übertreiben.
4. Ein Mensch kann genauso allergisch auf Alkohol reagieren - wenn ihm dann Alkohol untergejubelt wird, wäre es das gleiche.
5. Die Lehrer wurden nicht zum Konsum des Kuchens gezwungen. Eigentlich stellt es sogar die Gier des Menschen sehr gut dar. Denn die Lehrer haben den Kuchen ja nicht bezahlt (was ja wohl laut den Angaben in der Schule Gang und gebe ist), und ihn trotzdem gegessen - da sage ich nur "selber Schuld".
6. @CH: Die Stoffe sind nicht grundsätzlich verboten, sondern der private Besitz. Hanf wird ja auch als Nutzpflanze (Arznei, oder auch als Verarbeitungsstoff) angebaut.
7. Es geht hier um die ethische Vertretbarkeit des Vorfalls, da spielt die (Il-)Legalität von Marijuana keine Rolle!