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Der große Unterschied zwischen WGV und BGV wird wohl sein, dass man bei der WGV eine Erstberatung vom Anwalt in Anspruch nehmen kann, ohne das die Selbstbeteiligung anfällt. Bei der BGV scheint es dafür nur eine kostenlose Anwaltshotline zu geben, also fällt dort bei der Erstberatung vor Ort die SB an.
Kann mir bitte nochmal einer Bestätigen, dass man eine Rechtsschutzversicherung kündigen kann, diese aber für noch laufende Verfahren weiter aufkommen muss?
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Habe soeben eine Beitragserhöhung meiner Rechtsschutzversicherung bekommen. Nun kann ich ja 4 Wochen lang der Erhöhung widersprechen und damit den Vertrag auflösen, nur läuft zur Zeit ein Verfahren vor Gericht, welches ich angestrebt habe. Ich nehme mal an, dass die alte Versicherung trotz Kündigung trotzdem noch weiter dafür aufkommen muss?
Dann ist es so, dass ich zur Zeit meine Verkehrsrechtsschutz bei der WGV habe, Privat + Beruf woanders. Die Berufsrechtsschutz brauche ich eigentlich nicht, würde also nurnoch Privat + Verkehr versichern wollen. Kann ich jetzt parallel schon bei einer anderen Versicherung Privat + Verkehr abschließen, obwohl Verkehr noch bis Ende 2008 bei der WGV versichert ist? Das Problem was ich sehe ist ja, dass die Versicherungen immer min. ein volles Jahr laufen, teilweise sogar 1 Jahr + Laufzeit bis Ende des Jahres. Schließe ich jetzt nur Privat ab habe ich nachher 2 Monate ohne Verkehrsrechtsschutz zu überbrücken.
Wollte eigentlich zur BGV gehen, spricht etwas dagegen oder für eine andere Versicherung?
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Also ich würde bei einem 17 Zoll Notebook zuschlagen, was 2048MB Arbeitsspeicher hat aber auch eine Grafikkarte mit eigenem Speicher (müssen nicht 512MB sein, aber 128MB eigener Speicher wäre schon super).
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Das sind aber die Preise für Privat allein, ohne Verkehrs, ohne Beruf.
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Na eine Vollkasko lohnt sich demnach auch erst wenn man öfter als alle 5 1/2 Jahre einen Unfall baut
Deswegen drauf zu verzichten ist dennoch Unsinn.
Und nur nochmal zur Erinnerung, bei der directline gibts ne kostenlose Verkehrsrechttschutz für 1 Jahr bei Abschluss bis zum 31.12.
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Ja aber die Leistungen des ADAC Abschleppens im Standardtarif entsprechen den meines Schutzbriefes + das der Schutzbrief auch über 150EUR an Erstattung bringen würde, wenn die nächste Werkstatt jetzt mal weiter entfernt sein sollte. Organisiere ich alles über die Versicherung habe ich 1. nachher einen Ansprechpartner für alles (beim ADAC ja min. den Abschlepper und die Werkstatt) und effektiv 0 Kosten, auch wenn das Abschleppen mal teurer ist als 150EUR. Ich sehe also zumindest für die normale ADAC Mitgliedschaft keinen Vorteil gegenüber meinem Schutzbrief.
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Goggi: Also in den Bedingungen meiner Versicherung steht, dass die Kosten bis 150EUR übernommen werden. Wenn ich allerdings die Versicherung anrufe und die organisieren den Abschleppwagen, gibt es keine Höchstgrenze. Das ist dann ja schonmal ein Vorteil gegenüber dem ADAC.
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Goggi: Also ist es im Prinzip auch egal ob ich nun einen Schutzbrief bei meiner KFZ Versicherung für ~ 10EUR im Jahr habe oder die teure ADAC Mitgliedschaft nutze? Kommt ja vermutlich eh er gleiche Abschleppdienst.
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Laut den Bedingungen hätte sie dir nicht geholfen, da nur 200EUR der Abschleppkosten übernommen worden wären und wie weit kommt man damit schon? 50km?