Beiträge von tatra

    Zitat

    Original geschrieben von s3x
    jegliche gebühr die über den tatsächlichen kosten der bank liegt ist sittenwidrig dazu gibt es genug urteile


    urteile & gesetze > agb


    Lies bitte das:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2259454#post2259454


    Und wem als Unternehmen (nicht Verbraucher) die Gebühren der Bank nicht passen soll es lassen oder seine Lastschriften bei einer anderen Bank einreichen.


    Im Übrigen sei der Hinweis gestattet, dass es bei jeder Geschäftstätigkeit um´s Geldverdienen geht. Es ist also völlig wirr und systemfremd bei jeglichen Geschäftsvorfällen nur eine Kostendeckung zu erwarten.

    Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Mal ne dumme Frage in diesem Zusammenhang : Wenn ich mich recht erinnere, ist es doch Banken mittlerweile lt. aktueller Rechtsprechung untersagt, ebendiese Rücklastschriftgebühren zu erheben.


    Es sind nur jene Gebühren unzulässig, welche die Bank des Kunden (Zahlungspflichtiger) diesem bei nicht gedecktem Konto belastet. Argument der Rechtssprechung: Die Bank handelt im Eigeninteresse, wenn sie Ihrem Kunden nicht mehr Kredit geben möchte.


    Das ist zu trennen von jener Gebühr, welche die Bank des Kunden dem Einreicherinstitut (Bank von o2) belastet. Dem Lastschriftseinreicher (o2 - Zahlungsempfänger) darf dies selbstverständlich weiterbelastet werden, da dies Teil des Lastschirftseinreichervertrags ist. Unstrittig ist ja, dass eine geplatzte Lastschift Aufwand macht.


    Und o2 belastet es wieder über die vertragliche Regelung seinem Kunden. :D

    Zitat

    Original geschrieben von HoldaT
    Die Katze ist aus dem Sack und sieht gar nicht sooo schlecht aus. Insbesondere die sehr kurze MVLZ ist ein Durchbruch. Ich glaube zwar nach wie vor nicht, dass der Tchibo-Kunde der Zielgruppe der Flat entspricht, aber sei´s drum schließlich muss man ja nicht in die Filiale zu den Muttis gehen und kann ganz bequem von zu Hause ordern...


    Kurze MVLZ?


    o2 kann die "Option" Flat einstellen und jederzeit im Preis ändern - der Tchibo Vertrag bleibt dann...


    Insofern ist der günstigere Preis nur korrekt - beinhaltet er doch Risiken die z.B. bei BASE mit Auszahlung nicht bestehen.

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Also jetzt mal Preiserhöhung der Sonderrufnummern hin oder her...


    Aber langsam frage ich mich, ob sich ein Netzbetreiber von seinen Kunden auf der Nase herumtanzen lassen muss...


    Wenn o2 seine Verträge einhält gibt´s keinen Stress!


    Ansonsten gibt´s aufgrund der Vielfalt der Vertragspartner die verschiedensten Reaktionen. Manchen reicht ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis, andere wollen den Gegener noch ein wenig auf den Arm nehmen oder was auch immer...


    Momentan tanzt o2 mir mehr auf der Nase herum als andersrum!

    Das mit der Verbraucherzentrale ist mir auch schon aufgestossen; zuerst jeden Dödel mit :gpaul: in die Kündigung reinjagen und dann auf Tauchstation gehen. Das ganze noch mit einem m.E. echt schlechten Kündigungsschreiben.


    Und wie immer im Leben wird es Leute geben die i.S. gerichtlichen Schritten den Vorreiter spielen werden und mancher wird sich erst später einklinken.


    Fakt ist, dass o2 bei diesem Thema schon schlingert, sonst wären die Antworten und Vorgehensweisen nicht so verschieden und teils blödsinnig.

    Gäbe es da nicht Synergieeffekte? :)


    Aber Scrooge´s Erlebnis geht ja schon mal in die richtige Richtung, während bei mir dieser 0800 Anruf wirklich "umsonst" war.


    Zum Thema passt ja noch:


    >>
    Arbeitsagenturen künftig nur noch per 0180-Nummer erreichbar


    Nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung will Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesarbeitsagentur, die Telefonnummern der verschiedenen Arbeitsagenturen umstellen auf eine bundesweit einheitliche 01801-Rufnummer. Bislang sind die Arbeitsagenturen unter unterschiedlichen lokalen Rufnummern erreichbar. Eine Umstellung würde zwar den Vorteil mit sich bringen, dass es bundesweit eine einheitliche Rufnummer gibt und der Anrufer mittels des so genannten Intelligenten Netzes in die richtige Arbeitsagentur geleitet wird. Alternativ sei auch die Zuordnung mittels Postleitzahl-Abfrage möglich. Allerdings müssen sich die Anrufer auf deutlich höhere Kosten einstellen.
    <<

    Hier die schriftliche Antwort von o2 zu den Nebenleistungen:


    >>
    vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.


    Die Einordnung einer Leistung als Nebenleistung hängt vom Inhalt des konkreten Vertragsverhältnisses und damit vom Einzelfall ab.


    Eine pauschale Einordnung ist deshalb nicht möglich. Eine Liste mit
    Haupt- und Nebenleistungen gibt es nicht.
    Es gibt eine solche weder intern noch wurde eine derartige Aussage offiziell von unserem Hause herausgegeben.


    Bitte haben Sie Verständnis dafür.
    <<


    Einzelfallbeurteilung bei absolut standardisierten Verträgen - diese Truppe ist dermaßen was von daneben...

    Habe jetzt noch etwas nachgedacht.


    Die Tarif-Broschüe 10/2006 weist 90 Fußnoten auf.


    Aber nirgendwo wird erklärt, was eine Sonderrufnummer ist. Obwohl diese mittels Fußnote vom üblichen Tarif ausgeschlossen wird.


    Unter dem Punkt Fachbegriffe und Abkürzungen wird Sonderrufnummer ebenfalls nicht definiert.


    Weiter wird nirgendwo darauf hingewiesen, wo die Tarife dieser Sonderrufnummern in Erfahrung zu bringen wären.


    Wird der Verbraucher so nicht unangemessen benachteiligt, wenn selbst o2 diese Sonderrufnummern als Kontaktmöglichkeit angiebt?