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Beiträge von dudrack
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So einfach ist das jetzt nicht mehr, denn es kann ja sein, dass man sich bereits anderweitig verpflichtet hat. Einfach zurückrudern is nich mehr.
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Ich kann micht darauf verlassen, weil ich dort arbeite:)
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Zitat
Original geschrieben von leibi111
Mein persönlicher Standpunkt wäre ganz klar Kündigung ab Fristsetzung und damit hat es sich. Keinerlei Verhandlungsspielraum.
So geht es eigentlich auch nicht, denn wie mir mein Anwalt sagte, ist O2 gerne zu Vergleichen bereit, doch dann trägt man selbst die Anwaltskosten bzw. Selbstbeteiligung bei der RS-Vers.
Übrigens bekommt man nur ein OK der RS, wenn AUSSICHT auf ERFOLG besteht.
Und das sieht meine RS ähnlich.
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Sorry, aber ich verstehe das alles nicht. Ich habe eine Sonderkündigung eingereicht und Klage über den Anwalt. Ich bin nicht bereit trotz Sonderkündigung rückwirkend seit März zu bezahlen und dann auch noch irgendwelche Geräte zurückzugeben, nur weil die nicht in der Lage sind Recht von Unrecht zu unterscheiden.
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Original geschrieben von andi2000eins
Hallo,ich habe vorgestern, also am 26.09.2007, den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Prozessbevollmächtigter ist die Rechtsanwaltsgesellschaft Fülleborn in Hamburg.
Habe natürlich direkt allen Ansprüchen insgesamt widersprochen und direkt an das Amtsgericht Hamburg zurück gefaxt. Zuständig für einen eventuellen Prozess wird das örtliche Amtsgericht in St. Goar sein.
Warte jetzt auf die Klage von O2.
Hatte meinen Genion-Duo-Vertrag 2003 abgeschlossen und zweimal verlängert, zuletzt im November 2006, dann im März 2007 fristlos gekündigt, nachdem ich O2 zuvor die Gelegenheit gegeben hatte, die Preiserhöhung rückgängig zu machen. Es folgten die üblichen Standardschreiben und -zig Anrufe von O2, ob ich denn nicht endlich meine Rechnungen begleichen wolle (die scheinen etwas schwer von Begriff sein :o - gäähn!).
Wie sieht es bei Euch aus, gingen zwischenzeitlich noch mehr Mahnbescheide raus?
Andreas
Nur mal so. Muss man den Mahnbescheid nicht im Original per Post an das AG senden? Werden Faxe nun auch anerkannt?
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Obwohl mein Anwalt bereits die Feststellungsklage eingereicht hat, habe ich jetzt auch die Androhung der Einschaltung eines Inkassobüros bekommen. Risk und Solution oder so, von denen kam der Brief. Aber Standard.
Die haben mir nach 4 Wochen nun auch nochmals per Mail mitgeteilt, dass eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist. Geantwortet habe ich denen, dass die uns nicht belästigen sollen, da bereits Klage eingereicht wurde.
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Tut mir nicht weh, ich habe alles Geld von O2 zurückgeholt und lasse das nun brav auf einem Konto liegen. Abbuchungen lasse ich grundsätzlich zurückgehen, da O2 keine Einzugsermächtigung mehr hat.
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In meinem Fall liegt eine negative Feststellungsklage vor, was quasi
eine "Spiegelklage" wäre, als wenn o2 mich verklagen würde.Dadurch ist das Gericht meines Wohnortes zuständig, was auch das AG Charlottenburg bestätigt.
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laut meinem Anwalt ist das so nicht richtig.