ZitatOriginal geschrieben von henry1000
Sicherlich gibt es da noch andere Voraussetzungen, die hinzukommen müssen, damit sie als "aussergewöhnlich" gelten. Ich hielt es bei einer Hochzeit für denkbar, dass sie auch unter diese Rubrik fallen könnte. Streng genommen, dürfte man aber auch den Tod somit nicht absetzen dürfen, denn dieser wird mal jeden von uns ereilen und ist das Natürlichste überhaupt.
Aber du traegst doch nicht die Kosten fuer deine Beerdigung? Sonst ein Angehoeriger von dir? Und es heisst ja noch lange nicht, dass du definitiv eine Beerdigung bezahlen musst.
Zu dem hast du dabei auch kaum eine Wahl, du kannst ja schlecht deine toten Angehoerigen "in der Ecke liegen lassen".
Wann du heiratest, bestimmst du aber selber.
Zu dem ist die Hochzeit im Gegensatz zur Beerdigung wohl eher zum persoenlichen Vergnuegen?