Durch die Berufsbezeichnung werden die damit verbundenen Tätigkeiten eingegrenzt und typisiert - mit allen sich daraus ergebenden Nebenwirkungen.
Ein Beispiel aus meiner Branche:
Als Einzelhändler kann ich eine Verkäuferin im Arbeitsvertrag typisieren. Ich kann sie einstellen als "Kassenkraft", "Fleisch- und Wurstfachverkäuferin" oder einfach nur als "Verkäuferin".
In den ersten beiden Fällen steht in der Regel ein höheres Tarifgehalt an, eine Kassenkraft erhält in der Regel zusätzlich ein monatliches Mankogeld bezahlt.
Eine "Fleisch- und Wurstverkäuferin" kann sich erfolgreich zur Wehr setzen, wenn ihr Vorgesetzter sie plötzlich an der Kasse anlernen möchte. Eine "Verkäuferin" kann für alle Tätigkeiten im Laden eingesetzt werden.
Ein kluger Arbeitgeber wird also stets darum bemüht sein, die Berufsbezeichnung so allgemein wie möglich zu formulieren.
Wenn Du im Endeffekt während Deines Arbeitsverhältnisses ganz andere Dinge getan hast als die, die Deine Berufsbezeichnung vermuten lassen würden, dann gehen diese dennoch in das Arbeitszeugnis ein im Rahmen der Beschreibung Deiner Aufgaben.
Als Arbeitnehmer solltest Du darauf achten, daß die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag das Tätigkeitsfeld so weit einschränkt, daß man Dir, z.B. bei einer Verschlechterung des Arbeitsklimas, nicht ohne Weiteres Arbeiten zuweisen kann, die Du eigentlich nie machen wolltest.
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NoTeen