Beiträge von NoTeen

    Hm, ich würde sagen, jeder verkauft sich eben, so gut er kann. Und wenn jemand der Meinung ist, sich unter Anderem darüber definieren zu können, was er studiert, gelernt oder im Beruf erreicht hat, dann ist das ja in Ordnung.


    Ob dieser Mensch dann ein für mich angenehmer Gesprächs- oder Diskussionspartner ist, ist allerdings wieder eine ganz andere Geschichte.


    Falls es Dich beruhigt: Ich habe das Gymnasium abgebrochen, habe es dann aber mit viel Glück und eisernem Willen doch noch (für meine Begriffe) "zu etwas gebracht".


    Dennoch kann man auch Erfolg nur relativ bemessen. Wer ist erfolgreich? Einer, dessen Beruf das Wort "Manager" enthält? Einer, der ein dreizehntes Monatsgehalt hat? Wer hunderttausend im Jahr verdient?


    Obwohl ich nicht von mir behaupten möchte, finanziell arm zu sein, gibt es hier jedoch tatsächlich Threads, bei denen auch ich mal eine Augenbraue hochziehe. Die Highlights unter diesen Threads kommen jedoch meist von Blendern (wer kennt noch den Typ, der seinen Porsche mit Diesel betankt hat, oder den "erfolgreichen Anwalt", der sich von den drei Büchern, die er geschrieben hat, eine Corvette und einen Ford Mustang gönnte?), bei den anderen Threads muß man - sofern es um pekuniäre Themen geht - berücksichtigen, daß nicht jeder User alles kauft oder besitzt, was in den Threads besprochen wird. Einige Wenige, die es sich finanziell leisten können, tauschen sich dort eben über ihre jeweiligen Hobbies aus, und ich gönne es jedem Einzelnen.


    Dennoch ist es doch eher so, daß hier eine kunterbunte Mischung aus Armen, Reichen, Klugen, Dummen, Heteros, Homosexuellen, Großen, Kleinen, Männern und Frauen vertreten ist (Kaan hätte es nicht besser ausdrücken können), und gerade das ist es meiner Meinung nach, was das Forum so angenehm macht. Keiner muß sich hier "klein" fühlen, und die Wenigen, die sich gößer machen wollen als sie in Wirklichkeit sind, sortieren sich über kurz oder lang selbst aus.


    cu


    NoTeen

    Das könnte einer von den "Small Soldiers" sein. Zumindest vom Herstellungsdatum her würde das ungefähr passen.


    cu


    NoTeen


    *Edit* "Small Soldiers" war erst 1998, aber ich wußte, daß mir das Gesicht bekannt vorkommt :)
    Ich tippe ganz stark auf eine Figur aus der G.I.Joe-Serie.

    Ich habe die Mango-Kiwi bereits probiert (Habe alle drei Sorten im eigenen Laden) und finde sie durchaus genießbar. Leider - wie die meisten Produkte aus dem Hause Coca Cola - mit einem Tic zuviel Zucker, sonst wäre das Zeug tatsächlich auch erfrischend.


    Meiner Meinung nach hat "Georgia" aber mit "Bionade" recht wenig zu tun (außer, daß sie laut Zutatenliste fermentierte Früchte enthält).


    cu


    NoTeen

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    ...es gibt offenbar doch ein paar Menschen hier im Forum, die sich mit der Rechtslage besser auszukennen scheinen...


    Ich persönlich kenne mich mit der Rechtslage in speziellen Dingen überhaupt gar nicht aus, da ich beruflich in einem vollkommen anderen Bereich tätig bin.


    Ich weiß allerdings meistens, wo ich suchen muß, und - und das ist das Entscheidende - ich bemühe mich, das, was ich lese, zu verstehen (habe gelernt, Paragraphendeutsch zu begreifen) ;)


    cu


    NoTeen

    Mal schnell zwischen zwei Tüten Popcorn die Diskussion anheizen:


    Siehe hier unter Nr.10: "Jeder darf sich nennen, wie er mag und auch genau so unterschreiben. Ob eine Unterschrift nun mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmt, beeinflusst nicht negativ die Wirksamkeit von Verträgen."


    Ich unterstelle mal (ohne das Buch gelesen zu haben), daß Herr Hoecker sich auskennt :)


    Ferner kann ich mich erinnern, daß ich in dem Antrag für meine AMEX damals angeben konnte, welcher Name auf der Vorderseite eingedruckt werden soll. Ich wollte es damals mit meinem Nick versuchen, habe es aber dann doch bleiben lassen, weil ich den praktischen Nutzen nicht wirklich erkennen konnte.


    §126 BGB bezieht sich übrigens nur auf Urkunden, bei denen durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben ist. Das ist z.B. bei einem Zahlungsbeleg im Supermarkt nicht der Fall, da man dort rein gesetzlich jegliche Verträge allein durch konkludentes Verhalten schließen kann - auch einen Vertrag über eine Zahlung per KK. Die Unterschrift unter dem KK-Beleg ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern in den AGB der KK-Anbieter verankert.


    §440ZPO hat mit der Unterschrift als Solches gar nichts zu tun, hier geht es nur um die Problematik, wie die Echtheit einer Urkunde bewiesen werden kann.


    Ich könnte also theoretisch tatsächlich eine KK anfordern, auf der der Name "Darko Duck" eingeprägt ist. Wenn ich diese auf der Rückseite mit demselben Namen unterschreibe und alle KK-Zahlungen ebenso, dann ist von Gesetzes wegen alles in Butter. Die Frage ist nur, ob der KK-Anbieter mir den Namen "Darko Duck" auf die Karte prägt. Dies ist aber wiederum kein rechtliches Problem, sondern eine Sache der AGB des KK-Anbieters.


    Viel Spaß beim Weiterdiskutieren.


    cu


    NoTeen


    Ähm, wie war das eigentlich nochmal mit dem Halbwissen und so? ;)