Auf keinen Fall seine Garage absichtlich zuparken. Gilt als Nötigung oder so ähnlich, wenn er beispielsweise grad drin steht. Jura-mäßig genau weiß ich es nicht, aber da ziehst du garantiert den kürzeren.
Hmmm... wenn die Polizei den Parkplatz zwischen den Garagen als regulären Parkplatz betrachtet, dann spricht ehrlich gesagt nichts dagegen, wenn er sich so hinstellt. Allerdings spricht dann auch nichts dagegen, wenn du dich da hinstellst, wenn der Platz frei ist. Sein "ethisches Unrechtsbewusstsein" merkt man ja daran, daß er halb vor seiner Garage steht und nicht komplett auf dem Parkplatz - wobei letzteres durchaus sein Recht wäre. Zwingt ihn ja keiner, seine Garage zu benutzen. Du hingegen darfst die Garage und auch die Einfahrt von der, hingegen nicht benutzen.
Wenn der Parkplatz die Garagenbenutzung beeinträchtigt bzw. dessen problemlose Ein- und Ausfahrt behindert, dann ist es auch kein regulärer Parkplatz. Hier hängt es davon ab, wie eng die Straße wirklich ist und ob er "in einem Zug" herumkommt.
Häufiger sind aber solchen extrem engen "Radien" zum rausfahren, die mehr Platz links und rechts von Garagenausfahrt benötigen durch "zigzag" Linien auf dem Boden gekennzeichnet.
Wie gesagt: bei Polizei, Ordnungsamt oder wem auch immer fragen, ob das ein regulärer Parkplatz zwischen den Garagen ist - falls ja, dann darf sich da jeder (!) hinstellen. Fertig.