Sehe ich genauso wie du. Kann grad nicht nachsehen, aber solange keine Gewichtung in der Regelung einbezogen ist (also, daß z.B. nur Geräte, deren primärer Einsatzzweck dafür dient, Radio- od. Fernsehprogramme zu empfangen), ist halt jedes Gerät, dass technisch in der Lage ist, selbiges zu tun gebührenpflichtig. Anderes Beispiel ist ein Radiowecker - sicherlich nicht nur Radio, aber genauso wenig nur Wecker. Über die Gewichtung kann man streiten (kauft z.B. jemand einen Radiowecker, weil er ihm vom Design gefällt, er ihn aber nur als Wecker mit Piepston nutzt, ist er trotzdem noch gebührenpflichtig afair).
Geht man das ganze nun bürokratisch an, dann kann ich mir schon vorstellen, wie die auf diese bescheuerte Idee gekommen sind. Was mich noch interessieren würde, ist ob die technische Möglichkeit, Radio zu hören, rein Hardwareabhängig oder auch Softwareabhängig ist. Reicht es also, alle Streamfähigen Player zu deinstallieren, oder muß die ganze Soundkarte raus? Gilt es als Radio hören, wenn man den Stream laufen hat, aber keine Soundkarte drinnen hat? Und wenn man keine Lautsprecher angeschlossen hat? usw... alles in allem eine seltsame Entscheidung.