ZitatOriginal geschrieben von photograph
Grafiken sollten für ein Impressum nicht benutzt werden. Alle öffentliche Seiten müssen seit 01.01.2006 Barrierefrei sein.
Um das nochmal klar zu stellen- die Regelung gilt für öffentliche Dienststellen z.B. der Regierung, der Länder, Evtl auch Städte&Gemeinden- nicht für Privatpersonen oder Firmen.
ZitatUnd durch eine Grafikdatei können z.B. User die nur mit einem Textbrowser surfen diese nicht erreichen. Aber auch Blinde könnten mittels eines Sprachausgabeprogramms nicht auf das Impressum zugreifen.
Ich denke hier muss ein Gericht grenzen hinnehmen und sich auf eine Standard Nutzerprofil einlassen. Die Verwendung von reinen Textbrowsern macht einen Promillebereich aus - man kann niemanden dazu zwingen ALLE auf dem Markt befindlichen und noch so exotischen Browser und Betriebsysteme auszuprobieren ob das Impressum anzeigbar ist.
Auch das Urteil mit dem Scrollen kann man so nicht wirklich stehen lassen, Das Gericht müsste nämlich dann zwingend das Impressum auf der Hauptseite ganz Oben Links anordnen- denn selbst wenn das Impressum bei 800*600 leicht zu finden ist, müsste ich auf einem Internetfähigen Handy mir die Finger wundscrollen.
Wer also den Blinden sein Impressum nicht vorenthalten will, kann es ja als gesprochenes mp3 einbinden
Da ist den Blinden genüge getan, aber dann jammern natürlich die blinden Taubstummen....
Also ich denke, sofern es keine öffentliche Diensstelle ist, reicht es durchaus das Impressum in einem im Web Üblichen Grafikformat zu Verfügung zu stellen. IMHO ist man somit vor einem 08/15 Abmahner ersteinmal sicher.AFAIK gibt es noch kein Rechtsurteil, das das Impressum als Grafik für unzureichend erklärt.
Anderer Schutz z.B. durch CAPTCHA, Verschlüsselung und Javascripte halte ich für rechtlich unhaltbarer.