Also Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter für den Bodenbelag verantwortlich ist. D.h. wenn eine Wohnung mit Teppich vermietet wird, muss der Vermieter auch die durch Abnutzung entstandenen Schäden reparieren. Ich glaube bei Teppichboden muss der Vermieter theoretisch ca. alle 7-10 Jahre den Teppichboden komplett auswechseln.
Nur bei Selbstverschulden muss der Mieter die Reparatur zahlen (z.B. Brandlöcher) bzw. bei Tausch den Zeitwert.
Die Information, dass also euer Vormieter auf eigene Kosten den neuen Teppich zahlen muss, halte ich nicht für korrekt. Er müsste allenfalls den Zeitwert bezahlen- den Rest der Vermeiter.
Wenn ihr die Wohnung also "wie gesehen" übernehmt und im Vertrag nicht explizit "Teppichboden" steht, dann kann IMHO es euch egal sein, dann muss der Vermieter die Abnutzung des Bodenbelags bezahlen- in dem Fall das Laminat. Könnt ihr ja eigentlich nicht wissen wer das Laminat verlegt hat.
Ich würde mich mal genau erkundigen wann der Vermieter das letze Mal den Bodenbelag gewechselt hat. Wenn das (incl eurer "Mindest" mietdauer) über 7 Jahre her ist, dann muss der Vermieter nach euch eh den Teppich wechseln. Könnte höchstens sein, dass er euch dann dazu verpflichtet das Laminat auf eure Kosten zu entfernen und zu entsorgen- er dann dafür den neuen Teppich bezahlt.
Es kommt ein bisschen auf das Datum des letzen Teppichs/ auf die Wohndauer eurer Vormieter an, dann ist es für den Vermieter ein Rechenspiel:
Bsp. Wohnung vor Einzug eurer Vormieter mit neuem Teppich renoviert, nach 3 Jahren reißt der Mieter den Teppich raus und macht Laminat rein, 3 Jahre später zieht er aus. Nun könnte man sagen, der alte Teppich wäre erst in 1 Jahr zu wechseln, neuer Teppich muss her -->Mieter zahlt Zeitwert also vereinfacht 1/7(+Entsorgung des Laminats) Vermieter 6/7.
Dann wäre der Teppich neu und er Vermieter hätte 7 Jahre ruhe. Wenn nun ihr als Nachmieter kommt und sagt wir übernehmen das Laminat "auf eigenes Risiko" und bleibt 7 Jahre, dann hat sich der Vermieter die 6/7 komplett gespart, und startet dann wieder regulär in einen neuen Zyklus, weil er nach euch wieder einen neuen Teppich verlegen lassen muss/müsste.
Bleibt ihr aber nur 1 Jahr oder weniger, dann zahlt er drauf (weil der Vormieter ja 1/7 gezahlt hätte)
Evtl kann man unter diesem Gesichtspunkt mit dem Vermieter eben einen "Kuhhandel" abschließen- er lässt das Laminat, ihr könnt euch frühestens in X Jahren/bzw bei Auszug einen neuen Teppich legen lassen- für Schäden/Reparaturen am Laminat kommt er nicht auf, und bei Auszug kann er verlangen das ihr zumindest das Laminat beseitigt&entsorgt, so dass der Teppichverleger gleich loslegen kann.
Theoretisch könntet ihr sogar von euerem Vormieter was verlangen, da er dann weder den Zeitwert des Teppichs noch die Laminatentsorgung zahlt.
Sowas würde ich aber vorher mit Anwalt/ Mieterverein abklären wie man das macht/bzw wie da die genauen Vorschriften und Renovierungszyklen sind.