Neuerdings gibt es bei Reparatur bei uns (Region Leipzig) gratis Digicams oder PP-Handys...scheint sich also zu lohnen....
Beiträge von KX250
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Wer mit einem bestimmten Paketdienst Probleme hat schreibt das einfach dem Support. Seit dem wurde ich von Hermes verschont.
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Jamie Oliver´s Video zeigt aber NICHT wie Chicken Nuggets von McD hergestellt werden, diese Form der Herstellung mit diesen "Zutaten" ist in D und den meisten anderen europäischen Ländern verboten.
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Ein neuer absoluter Tiefpunkt des Privatfernsehens!
Vor allem ist das Thema wenig dienlich - ganz im Gegenteil, es schadet IMHO mehr als das es nutzt.
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Im Bereich Sachsen, Sachsen-Anhalt und BRB kann ich auch beobachten dass Free Refill oft wieder abgeschafft wurde. Ausgebaut wurde es hingegen an den Autobahn McD entlang meiner Route. Da gibt es mittlerweile eigentlich ausnahmslos Free Refill - scheint eine andere Klientel zu sein.
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Zitat
Original geschrieben von Veith© 2.0
War etwas skeptisch, ob das so alles funktioniert, gerade in den USA.
Gerade da... denn auch dort überwiegen mittlerweile Debit- oder Prepaid-Cards... der Schuldenberge der Amerikaner sei Dank...
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Außer bei der Autovermietung hatte ich noch nie Probleme mit einer PP-KK - egal ob Geldabheben, Hotel oder Bezahlen im Geschäft.
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Original geschrieben von tobias2k
Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.Im Vergleich zur Microwellen-Pampe von McD sind die Burger von BK kullinarisch eine Erleuchtung.
Du weißt aber schon, dass McD im Gegensatz zu Burger King KEINE Mikrowellen einsetzt. Bei BK wird der Burger dagegen in der Mikrowelle erwärmt.
Dennoch schmecken mir auch Burger dort auch besser.
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Eigentlich hat jeder Hersteller ne Händlerseite wo es die Dummies kostenlos/kostenpflichtig oder gegen Sammelpunkte gibt.
http://motoforum.motorola.com/
http://www.sonyericsson.com/retail/index.aspx?locale=de-de
https://www.points-for-you.de/ (Link zum POS-Shop find ich grad nicht)
http://partner.samsung.de/u.s.w.
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In der Tat geht die gesetzliche Gewährleistung bei einem Weiterverkauf nicht automatisch auf den neuen Besitzer über.
Eine Aussage von frag-einen-anwalt.de :
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Sehr geehrter Ratsuchender,die Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler der Kamera gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf Ihren Käufer über. Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.
Sie können die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn Sie diese auf Ihren Käufer mittels einer Abtretung übertragen. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung Ihres Käufers, dass diese die Gewährleistungsansprüche in Ihrem Namen geltend machen kann.
Falls Sie die Gewährleistungsansprüche weitergeben möchten, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Kaufvertrag mit dem Händler dies auch zulässt. Eine Abtretung kann ggfls. ausgeschlossen sein oder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers stehen.
Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt