es heisst doch hier:
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Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des
Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a. für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem
Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b. wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c. wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Die 3 Punkte beziffert mit a/b/c treffen alle bei mir nicht zu... also hab ich doch Anspruch auf vollen Jahresurlaub.
Wenn ich im Januar schon > 6 Monate bei der Firma bin, dann kann ich normalerweise auch den ganzen Jahresurlaub nehmen... Ich Dussel hab natürlich bis jetzt gewartet. Damals hätte keiner was sagen können und jetzt soll ich auf den Urlaub verzichten?
Kann natürlich auch sein, dass ich da falsch liege... aber wenn hier einer was genauer weiss, dann bitte auch mit Beleg und so weiter...
Ich kann jedenfalls in diesem Gesetz keinen Unterschied erkennen, dass ich nur deswegen 1/12 usw. Anspruch hätte nur weil ich in einem befristeten Verhältnis arbeite..
Edit:
Aus Gründen der Formatierung den Code-Tag gegen Quote-Tag ersetzt.
CM