Beiträge von ITSE

    es heisst doch hier:



    Die 3 Punkte beziffert mit a/b/c treffen alle bei mir nicht zu... also hab ich doch Anspruch auf vollen Jahresurlaub.


    Wenn ich im Januar schon > 6 Monate bei der Firma bin, dann kann ich normalerweise auch den ganzen Jahresurlaub nehmen... Ich Dussel hab natürlich bis jetzt gewartet. Damals hätte keiner was sagen können und jetzt soll ich auf den Urlaub verzichten?


    Kann natürlich auch sein, dass ich da falsch liege... aber wenn hier einer was genauer weiss, dann bitte auch mit Beleg und so weiter...


    Ich kann jedenfalls in diesem Gesetz keinen Unterschied erkennen, dass ich nur deswegen 1/12 usw. Anspruch hätte nur weil ich in einem befristeten Verhältnis arbeite..




    Edit:
    Aus Gründen der Formatierung den Code-Tag gegen Quote-Tag ersetzt.
    CM

    das mit dem Link ist halt ein bisschen blöd..


    wenn du auf den Link klickst wird nicht alles kopiert.. Also bitte händisch cutten und pasten , sonst gehts nicht... sorry


    Übrigens hier nochmal der Text


    hier steht doch eindeutig, dass ich nach 6-Monatiger wartezeit vollen Anspruch habe... warum liest du hier was anderes?



    Edit:
    Aus Gründen der Formatierung den Code-Tag gegen Quote-Tag ersetzt.
    CM

    @t-bold


    wo hast du das her? Ich vertraue nunmal nicht so gern auf "war bei mir auch so"-Statements... wenn du weisst was ich meine...


    Am liebsten wäre mir, wenn deine Aussage mit Gesetzen wiederlegt/ oder bestätigt wäre...


    Ich vergass zu erwähnen, dass ich danach zum Glück keinen neuen Arbeitgeber suchen muss, weil ich wieder zur Schule gehen werde... also ist es auch nix mit dem restlichen Urlaubsanspruch...


    hier noch der Link zum Bundesurlaubsgesetz, das mir imho Recht gibt..



    http://www.competence-site.de/…D0A8079FC125694A00674357/$File/mindesturlaubsgesetz%20für%20arbeitnehmer%20(burlg).pdf

    ja du hast schon recht, mein Chef soll erst mal was schriftliches anbringen bevor ich ihm das abkaufe...


    Das Problem ist, dass man als Arbeitnehmer ziemlich ausgeliefert ist wenns hart auf hart kommt. Die Arbeitgeber sind nämlich am längeren Hebel... leider

    Testet mal eine andere Grafikkarte...


    Ich kenne aus jahrelanger Erfahrung eine miese Matrox-Serie (meistens G200), deren BIOS sich langsam und schrittweise verabschiedet. So kann es sein, dass die Grafik erst im Grafikmodus anspringt usw.


    hier hilft ein austauschen der Karte oder ein neuflashen des Grafik-BIOS...


    Ev. habt ihr ja so ein ähnliches Problem...

    wenn du was aktuelles haben willst, darfst du es gleich selbst machen.


    Es wird sich bestimmt keiner hinstellen und was neues hinzaubern und dann sein schwer erarbeitetes Material ins Internet stellen....


    Also hör dich am besten selbst um...

    Hi Leuts,


    ich bin mir sicher ein Kundiger kann mir in dieser Sache helfen!


    Ich scheide Ende Juli aus nem Arbeitsverhältnis aus (war zeitlich befristet).


    Im Bundesurlaubsgesetz (im BGB) gibt es eine Regelung, dass man mindestens ein halbes Jahr beim Betrieb gewesen sein muss und dann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat, sofern das Arbeitsverhältnis nicht im 1. Halbjahr eines Jahres endet.


    Das ist bei mir der Fall.


    Mein Chef meint aber, dass es bei befristeten Arbeitsverhältnissen nicht so ist und dass ich nur Anspruch auf 7 * (1/12) des Jahresurlaubs hätte.


    Was stimmt jetzt?
    Bei uns gilt übrigens kein Arbeitgeberverband und keine Gewerkschaftsregelung, da unser Betrieb einfach zu klein ist. Alles was ich habe ist das deutsche Gesetzt als Grundlage.
    Im Arbeitsvertrag gibt es diesbezüglich auch keine Regelungen..


    Ich möchte micht natürlich auch nicht mit meinem Chef verkrachen aber hier geht es um 10 Urlaubstage welche sicher niemand einfach so verschenken würde...


    Ich hoffe ihr wisst was jetzt gilt und könnt mir helfen :confused:


    cya