Beiträge von igel-online

    Kinder, bleibt doch mal entspannt. Als Bewohner eines Stadtviertels mit besonderem Erneuerungsbedarf (nennen wir es der Einfachheit halber "Sozialer Brennpunkt") ist jedes zweite Wort hauptsächlich des pubertären türkischen Bevölkerungsanteils: " Ähh, bist Du schwul Alter oder was ?"


    Darauf reagiert hier kein Mensch mehr. Kommt aber gut, wenn man mindestens doppelt so alt (also Grufti) ist und ein entspanntes "F*** dich ins Knie, Du Penner" erwidert. Durch den Überraschungseffekt hatte ich bisher immer ausreichend Vorsprung. :D


    Was ich damit sagen möchte: Der Begriff "Schwuchtel" ist hier sicherlich nicht diskriminierend zu verstehen, sondern soll sehr drastisch die Abneigung gegen das Einheitsdesign verdeutlichen.


    Es gibt sicherlich glücklichere und weniger mißverständliche Formulierungsmöglichkeiten.


    Gruß ... Andreas

    Ob man mehrere Ordnungswidrigkeiten mit einer Straftat beantworten sollte ? Aber es war ja ein Smilie dahinter ...


    Eine Kollegin hatte ein ähnliches Problem. Nachbarschaftsiniative, Leserbriefe, protokollierte Einsätze der Polizei ( hatten die am Anfang nicht gemacht, nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde ging es dann :D ), permanentes Nachfragen beim zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, notfalls wieder Dienstaufsichtsbeschwerde usw. usw..


    Zeitintensiv, aber höchst effektiv.


    Edit: Und mit einer wegen der dauernden Ruhestörung begründeten Mietminderung holt man sich den Vermieter auch noch ins Boot.

    Hallo Elke,


    bringst Du vielleicht etwas durcheinander ?


    In der ComputerBild 13/2003 werden Digitalkameras getestet, allerdings in der Preisregion 379 € bis 629 €.


    Testsieger wurde die Ixus 400 für eben 629 €, sogenannter Preis-Qualitäts-Sieger auf Platz 12 von 18 getesten Geräten die Pentax Optio 33L für 379 €.


    Gruß ... Andreas

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
      mow:


    Meine Empfehlung: Geniesse es als "Affäre". Du solltest der Sache aber keine tiefere Bedeutung geben, denn es wird vermutlich nicht tiefer werden. Denk´ also nicht weiter darüber nach, sondern geniesse es, solange es halbwegs funktioniert.


    Dem ist fast nichts hinzufügen. Sollte Dir so etwas jedoch "an die Nieren gehen", dann gehe besser sofort auf Distanz.


    GMX und 1&1 hängen irgendwie zusammen, schmeiß mal die Suche an, müsste in TT schon einmal besprochen worden sein.


    Das Modem war im Rahmen einer Aktion enthalten, kann ich also behalten, auch wenn ich nach 3 Monaten kündige.


    Apropos 3 Monate: Danach kannst Du ohne Probleme in einen anderen Volumentarif wechseln.


    Gruß ... Andreas

    Zitat

    Original geschrieben von Zlatko
    Noch eine Frage hätte, ich sind 1&1 und GMX von der Geschwindigkeit identisch?! Wenn ja könnt ich auf den Schnick-Schnack von 1&1 verzichten und immerhin 2,-€ pro Monat sparen!:)


    So ist es ! ;)


    Wenn das für dich Schnick-Schnack ist entscheide dich für GMX. Habe selber ziemlich frisch den kleinen Volumentarif, weil ich nicht sauge und hauptsächlich Recherche mache. Top !

    Ich bin alles andere als ein Freund der GEZ. Leider ist die GEZ aber auf der rechtlich sicheren Seite. Egal, ob Du ARD, ZDF etc. schaust oder nicht, besitzt Du ein entsprechendes Gerät musst Du bezahlen.


    Und wenn die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen und ein FS oder Radio vorhanden ist, ist es natürlich nicht korrekt, nicht zu bezahlen. Eine Bewertung dieses Vorgangs meinerseits erspare ich der TT-Gemeinde.


    Eine Frage sei aber erlaubt: Wieso reagierst Du erst so spät ? Du wirst 2 - 3 Monate vorher angeschrieben, daß die Befreiung ausläuft. Danach die Rechnung, dann die Mahnung I, dann die Mahnung II usw. usw.


    Wenn bei mir im Altenheim schon einmal ein Schreiben eines Bewohners verloren geht und dann die Angehörigen mit der 1. (!) Rechnung auftauchen, zeigt sich die GEZ generell kulant. Mit einer vernünftigen Begründung ( Bewohner ist dement, Betreuer ein Klüngel :D ) werden auch Sachen wie von Dir geradegebogen.


    Unter diesen Umständen werden oft die rückständigen Gebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erlassen.


    Gruß ... Andreas