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Zitat
Original geschrieben von Carmen H.
... Ein Vermieter darf, soweit ich weiß, "öffentlich zugängliche" Bereiche auf Schäden (er muss sie ggf. ja auch beseitigen), Schimmel und Co. kontrollieren.
a) ein vermietetes grundstück ist zwar KEIN öffentlich zugänglicher bereich in dem von Dir vermuteten sinne *), was aber
b) nichts daran ändert, daß der vermieter in angemessenen/zumutbaren zeitabständen UND nach rechtzeitiger terminabsprache die mietsache betreten, besichtigen und auf schäden/reparaturbedarf überprüfen darf.
*) natürlich darf der vermieter -- wie jeder andere -- von außerhalb des grundstücks jederzeit einen blick auf das objekt werfen, solange das nicht in stalking ausartet 
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das problem bei lieferung wäre wohl, daß mcdoof dann den eigenen qualitätsstandard (nach 10' wegwerfen) ad absurdum führen müsste...
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und die moral aus der geschicht': miete nicht
(sondern kaufe! 
Zum rechtlichen hintergrund würde ich mich auch denjenigen vorschreibern anschließen, die die auffassung vertreten, daß sich ein mieter zwar INNERHALB der wohnung verkünsteln darf, wie er lustig ist (ABER: stichwort wiederherstellungspflicht bei auszug), daß alle außen liegenden teile der mietsache aber zumindest der zustimmung, wenn nicht sogar ausschließlich dem gestaltungswillen des VERmieters unterworfen sind)
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es kam schon diverse male vor, daß die (weiterleitung zur) mailbox plötzlich deaktiviert war. Und zwar nicht von uns veranlasst, sondern durch "eigenmächtigkeiten"
des netzbetreiber-/provider(-server)s. Unsere daraufhin folgenden reklamationen hatten stets zwei ergebnisse:
1. der netzbetreiber/provider konnte den status der eingerichteten weiterleitungen sehen
2. er konnte aber angeblich (!) nicht feststellen, wer daran wann was geändert hat.
Also aktueller status ja -- historie angeblich (!) nein.
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sorry, aber da müsste mich meine erinnerung schon seeehr trügen -- sonst hätte ich mein obiges posting von 07:35 ja nicht verfasst. Falls ich mich also recht erinnere, musste ich nach wechsel der genion-sim-karte in ein handy, in dem sie zuvor noch nie war, das häuschen immer neu anfordern.
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Re: Re: Abstimmung für den Erhalt des Homezone-Logos
Zitat
Original geschrieben von telcafe
...meinst Du damit, dass der Wechsel der SIM-Karte in ein neueres Gerät ohne Anzeigemöglichkeit natürlich kein Häuschen-Symbol mehr anzeigen kann?
afaik ist die anzeige des häuschens ja immer erst dann möglich, nachdem o2 eine entsprechende sms an das betreffende handy gesandt hat. Da diese sms nun wohl nicht mehr versandt wird ...
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Re: Abstimmung für den Erhalt des Homezone-Logos
Zitat
Original geschrieben von telcafe
...Ich kann jedenfalls nicht mehr meine Nummer ändern oder meine Homezone verlegen, da ich dann das Häuschen-Symbol opfern muss...
... und Du kannst nicht einmal mehr das handy wechseln ...
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Hallo,
suche in neonleuchtfarbe (neongelb, -orange oder -grün) lackiertes rad (im idealfall MTB). Kennt jemand zufällig einen hersteller, der das im sortiment hat ? Googeln hat leider nicht weiter geholfen.
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der wagen würde auf die firma laufen (eben weil ich mit Dir darin übereinstimme, daß sich leasing von privatautos idR wohl nicht lohnt).
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weil der fernseher, wenn ich denn (wieder) einen habe, so wie ich mich kenne, dann wahrscheinlich außerhalb der tour de france viel nebenbei und ohne ton auf n-tv laufen wird .... 