@ Frank
Ich kenne diese recht(??)sprechung des BVerfG und finde sie ehrlich gesagt so, daß ich gar nicht so viel essen kann, wie ich da(zu) kotzen könnte. M.E. abgrundtief menschenverachtende sch..., wie sie nur "schreckliche" juristen (in sorgloser position) absondern können.
Oder um es mit Deinen worten auszudrücken : ich finde diese unfassbare unrechtsprechung in unglaublichem, ja verstörendem maße unwürdig und einen unermesslich zynischen hohn auf art. 1 GG. Zumal da gerade der fall mollath uns allen deutlich gemacht haben müsste, wie schnell jedem von uns derart himmelschreiendes unrecht widerfahren könnte.
Meiner meinung nach spuckt das BVerfG (genauer: die arroganten richter mit ihren sorglos fett(alimentiert)en beamtenä...) da auf diesen zentralen und ranghöchsten artikel unseres GG. Genau DER artikel unseres GG, mit dem die "väter des GG" ebendas verhindern wollten, was durch die unrechtsprechung des BVErfG legalisiert wurde : daß die würde des einzelnen zugunsten -- meist nur pekuniärer interessen -- der allgemeinheit zurücktreten muss (bzw. zurückgetreten werden darf). M.a.W.: menschenwürde ja, aber nur, solange sie den staat möglichst nichts kostet.
Die formulierung heißt nicht umsonst "unantastbar". Ausnahmen dazu waren nicht vorgesehen.
[small]Mit füßen treten / nach kräften vorenthalten der rechte einzelner gilt allerdings wohl in vielen bereichen, in denen der staat versucht, im sinne und unter dem vorwand des allgemeinwohls dem einzelnen möglichst wenig zukommen zu lassen....
....soweit der einzelne nicht gute beziehungen hat, dank derer er sich mit ausufernden staatsprojekten wie BER, elbphilharmonie und zahllosen kleineren beispielen auf kosten der allgemeinheit den allerwertesten für vorsätzliche fehlkalkulationen vergolden lassen kann. Erkenn-, ab- und vorhersehbare fehlkalkulationen, für die die betreffenden verantwortlichen (auf auftraggeber- wie -nehmerseite) tatsächlich ins kittchen gehörten, um den bogen zurück zum thread zu schlagen....[/small]
@ stanglwirt
So traurig es ist : eine wirksame prävention solcher fälle würde die öffentlichkeit / allgemeinheit erst dann fordern, wenn ihr deren wiedergutmachung richtig weh täte. Und davon kann bei 0,06 cent pro nase nunmal garantiert keine rede sein.... Abgesehen eben von dem aspekt, daß das justizopfer sich völlig zurecht ein zweites mal vera... fühlt, wenn man ihm erklärt, daß ein tag freiheitsberaubung nur 19.- wert sein soll (vom verdienstausfall ganz zu schweigen....). Aber wehe -- ohne das bagatellisieren zu wollen --, man schlägt seine ehefrau (oder noch "harmloser": zersticht autoreifen (ren materieller schaden)), dann droht einem gleich ein erhebliches maß an freiheitsentzug....
In diesem zusammenhang übrigens durchaus bemerkenswert : wird man zu einer geldstrafe in tagessätzen verurteilt und begleicht diese geldstrafe nicht, dann muss man pro tagessatz für einen tag in den bau. Tagessätze dürften idR aber deutlich über den 19.- liegen. Was im umkehrschluss bedeutet, daß im kontext "geldstrafen" ein tag freiheitsentzug im regelfall deutlich mehr wert ist als 19.- ....