[OT][small]
ZitatOriginal geschrieben von zaeb
...an Logorrhoe leidende Teenager...
Die leidenden leiden subjektiv nicht im geringsten.... :D[/small]
[/OT]
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
[OT][small]
ZitatOriginal geschrieben von zaeb
...an Logorrhoe leidende Teenager...
Die leidenden leiden subjektiv nicht im geringsten.... :D[/small]
[/OT]
Für mich ist DAS hauptargument für amazon die bezahlmöglichkeit mittels bar erworbener gutscheine....
Andere händler werden nur genutzt, falls sie amazon-gutscheine ("amazon-payments") akzeptieren oder ebenfalls gegen bargeld erwerbliche gutscheine anbieten.
[small](kenne da im handy-/electronic-bereich nur leider keinen außer amazon....)[/small]
ZitatOriginal geschrieben von NokiaPort.de
...Es muss doch nicht mehr erwähnt werden, dass inzwischen so gut wie jeder Kriegsschauplatz (sei es der Nahe Osten oder Teile Afrikas) durch Washington inszeniert und hervorgerufen wurde. Die Vereinigten Staaten benötigen dringend Kriege, um deren tote Wirtschaft zu erhalten und den zum Scheitern verurteilten Dollar zu retten. Gleichzeitig erzeugt man hierdurch starke Flüchtlingsströme ins konkurrierende und wirtschaftlich starke Europa.
...damit ... eine machtgeile Elite ... ihre Pfründe auf Dauer gesichert sieht...
Da es immer nur um's geld (und machterhalt/-ausweitung) geht, finde ich diese gedanken alles andere als abwegig....
ZitatOriginal geschrieben von Servior
Was genau steht da deiner Meinung nach drin?
Geht es dir um folgende Zeile?
...
Dies (bestätigung des bestehens der probezeit), vor allem aber:
ZitatInnerhalb dieser Befristungen kann beidseitig mit Monatsfrist zum Monatsschluss gekündigt werden
ZitatOriginal geschrieben von Servior
Was hier ggf. bedacht werden sollte:
Der 31.8. ist hier der letzte Tag der Probezeit. Der AG bzw. AN hat hier noch die Möglichkeit mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Sollte es dem AG also sauer aufstoßen könnte das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 30.9. vorbei sein.
Je nach finanzieller Situation sollte dies entsprechend mit eingeplant werden.
Gut gemeint :top: , aber leider falsch -- siehe eröffnungspost.
[small][OT]
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
das ist auch nicht nötig. ein entsprechendes gesetz, ähnlich den identifizierungspflichten der Bankangestellten im sinne des GWG, würde reichen...
....was dazu führt, daß man sich bei manchen banken mittlerweile schon bei bareinzahlungen von einem einzigen cent ausweisen muss ![]()
Abgesehen davon, daß beim GWG genauso wie beim waffenrecht oder vorratsdatenspeicherung / stasischnüffeleien gilt, daß kriminelle, die sich darüber hinwegsetzen wollen, immer mittel und wege finden werden. Sprich : leidtragender dieser bevormundungs-/entmündigungsgesetze sind abermillionen rechtschaffener, angeblich ach so mündiger bürger wegen ein paar schwarzer schafe, die man damit sowieso nicht greift....
[OT][/small]
ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Wieso solle er zum 30.09. kündigen, wenn er zum 1.10.2014 woanders anfangen will? Dann sollte er doch schon zum 31.08.2014 kündigen bzw. den 29.08, weil das ein Freitag ist.
Schließlich besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende. Egal ob er nun zum 1.8. - 15.08. oder 30.08.2014 kündigt, endet tut der Arbeitsvertrag mit Ablauf des 30.09.2014.
Er muss spätestens am 31.8. zum 30.9. kündigen....
Der richter handelt in unserem auftrag. Also sind wir auch haftbar dafür.
Wie ich w.o. schon schrieb : erst dann, wenn die entschädigungen so hoch ausfallen, daß sie einer nennenswerten zahl von verantwortlichen erheblich weh tun, wird ausreichender öffentlicher druck entstehen, solche sauereien künftig zu verhindern....
[OT, für den notorischen klugschei...nheiligen]
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
...einen ...pfand ... den Pfand...
dAS Pfand
[/OT]
[small][OT]
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
...ziehmlich...
IIRC gibt's ein (den vorangehenden laut verlängerndes) 'h' nach (dem sowieso langen) 'ie' nur dann, wenn es gesprochen wird....
[/OT][/small]