IIRC waren's bei den eu-wahlen in der slowakei sensationelle 13% wahlbeteiligung. Also nix wie raus mit denen aus der sch...eu.
Beiträge von malinfo
-
-
Vorweg :
gesagtes beruht in erster linie auf erfahrungen als ehrenamtlicher in der begleitung von menschen, die es mit dem JC zu tun haben. Die AA (als vorstufe zum JC) ist dort eher selten thema. Ich gehe davon aus, daß es bei den AA nicht ganz so schlimm zugeht wie bei den JC, daß aber dennoch viele von den "JC-horror-erlebnissen" auf die AA übertragbar sind.1.
ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
...Durch ein Nicht-Erscheinen wird sicher alles verzögert, oder? Oder hat die "Leistungsbeurteilung" nichts mit einer Zahlung seitens der Arbeitsagentur zutun?
Daher: Versuchen an dem Termin alles vor Ort klären und zur Not kann man dann immer noch den Rechtsschutz bemühen?
Nochmals : gerade (und spätestens) nach dem telefonat mit dem unfreundlichen AA-MA sollte A höchsthöchsthöchst vorsichtig und misstrauisch sein. Und zwar in ALLEM, was er im zusammenhang mit der AA tut (oder unterlässt).Nicht nur ein-, sondern zigmal habe ich dinge miterlebt, die ich in einem angeblichen rechts- und sozialstaat nie und nimmer für möglich gehalten hätte (und dies, obwohl ich behörden und beamten schon immer so einiges an seelenloser unmenschlichkeit zugetraut habe und deshalb nicht so leicht zu überraschen war). Dadurch ist auch der letzte rest wohlwollender vertrauensvorschüsse an JC u.ä. längst beim teufel.
Nach meinem miterleben sind leider nur eine verschwindende minderheit der MA von AA/JC u.ä. anständige menschen. Der große rest sind diejenigen, die geradezu darum betteln, daß "kunden" ausrasten.[small](Allein die bezeichnung als "kunde" ist der reinste hohn und grenzt angesichts des umgangs mit denselbigen an eine menschenverachtende, höchst zynische beleidigung)[/small]
Institutionen wie AA/JC&co. haben imho nur eine aufgabe : arbeitslosen- und sozialausgabenstatistiken zu schönen. *) Dementsprechend benehmen sie sich (daneben).
2.
Eine anmerkung noch zum thema rechtsschutz / fachkundige hilfe :
insbesondere in den JC -- aber vermutlich auch im bereich anderer leistungserbringer wie der AA -- findet de facto eine beweislastumkehr statt. Dies geschieht v.a. mittels der/des von den behörden bis zum erbrechen strapazierten allzweckwaffe/totschlagarguments der angeblichen verletzung von mitwirkungspflichten des hilfebedürftigen. Die behörden behaupten einfach eine nicht ausreichende mitwirkung, die sie bereits mit ihrer behauptung bis zum beweis des gegenteils als erwiesen betrachten und dann als bequeme begründung zur leistungsverweigerung/-kürzung heranziehen. ***)[small]3.
ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
...Erwerbminderungsrente wurde kürzlich abgelehnt, hat sich durch die Tatsache, dass endlich eine Ursache gefunden wurde, dann aber wohl eh erledigt...
Solange nicht 200%ig sicher ist, daß sich das thema erledigt hat, auf jeden fall fristwahrenden widerspruch gegen den ablehnenden bescheid einlegen.
Weiß nicht, ob ein antrag auf ruhen des verfahrens in diesem bereich möglich (und sinnvoll) ist, aber falls ja, dann würde ich das gleichzeitig beantragen, bis definitiv geklärt ist, ob sich das thema erledigt hat.[/small][small]4. Fußnoten
*) Bevorzugte methode dabei : ausübung institutionaliserter/struktureller gewalt mittels der stets schon bei geringfügigSTer unbotmäßigkeit wie ein damoklesschwert über den hilfebedürftigen schwebenden drohung mit leistungsverweigerung/-kürzung, um subjekte in willfährige objekte, individuen in massenware, menschen in werkzeuge, zu verwandeln, die alles mit sich machen lassen.
Willen / persönlichkeit brechen.
Arbeitsameisen produzieren.
Schaffung eines abgestumpften stimmvieh-prekariats, das
a) sich widerspruchslos und resigniert in die von den sog. "eliten" gewollten turbokapitalistischen verhältnisse fügt, und
b) vor lauter sorge um's tägliche brot keine zeit und energie mehr hat, sich gegen missstände aufzulehnen.
Entsolidarisierung der gesellschaft. Dank alg2, zeitarbeit u/o immer häufiger nur noch befristeter arbeitsverträge sowie massenzuwanderung billigster arbeitsplatzkonkurrenten schon weitestgehend wahr gewordener traum eines jeden ausbeuters.Und die politische klasse herrscht über und vera... ein volk, von dem immer größere teile davon überzeugt sind, den herrschenden zuständen hilflos ausgeliefert zu sein und sowieso nichts ändern zu können.
Die politische klasse könnte all diesen missständen gegensteuern. Will sie aber in wahrheit gar nicht. Weil ein geknechtetes, unwissendes, unmündiges, politikverdrossenes volk doch viel leichter zu regieren ist als ein selbstbewusstes, gebildetes, mündiges, mitreden-wollendes.
Ende von *)[/small][small]***) S.a. die im gestrigen post angesprochene problematik der personalunion von "ankläger" und "richter" bzw. von quasi-legislative (festlegung, was der "kunde" unter mitwirkung zu verstehen hat), quasi-judikative (entscheidung, ob der "kunde" dem genügt) und quasi-exekutive (festsetzung der sanktionen gegen den "kunden").
D.h. ein und dieselbe institution legt die spielregeln fest, entscheidet über deren einhaltung und setzt die sanktionen bei verstoß degegen fest.
Theoretisch zwar alles rechtlich überprüfbar, aber in der praxis ist wegen der misslichen finanziellen lage der "kunden" einerseits und der dauer des rechtlichen überprüfungsverfahrens andererseits der willkür seitens der behörden tür und tor geöffnet. Verschlimmert noch dadurch, daß die MA der behörden selbst im falle übelster schikanen kaum wirksam, sprich: mit lerneffekt, persönlich zur verantwortung gezogen werden können.
Ende von ***)[/small] -
Zitat
Original geschrieben von Herb
...Die Titelleiste in FF kann man sich komplett sparen...
Will sie mir ja nicht sparen, sondern hätte sie im gegenteil gerne wieder....
Im übrigen natürlich vielen dank für die hinweise zu Nightly Tester und Theme Restorer.
-
"...Hotlines auf sehr hohem Niveau...", und das auch noch "...ALLE..." ... der war gut

-
Eines und quasi die essenz vorweg:
zentrales problem bei allen meinungsverschiedenheiten mit stellen wie der arbeitsagentur -- im folgenden AA abgekürzt -- ist, daß die am längeren hebel sitzen und dies häufig völlig frei von anstand, scham, gewissen und skrupeln ausnutzen. Dies im ebenso überheblichen wie sadistischen bewusstsein, daß es sich kaum ein antragsteller leisten kann, irgendein noch so unzulässig erscheinendes ansinnen der AA (oder ähnlicher stellen) zu verweigern, weil dies postwendend mit leistungsverweigerung/-kürzung beantwortet würde.
Dagegen kann der antragsteller dann zwar den rechtsweg beschreiten -- sogar mit guten erfolgsaussichten [small](was ein bezeichnendes licht auf die menschen- und rechtsverachtenden praktiken der AA u.ä. stellen wirft)[/small]. Aber bis der antragsteller ein geldwertes urteil erhält, vergehen idR jahre. Wovon soll er in der zeit bis zum urteil leben ?
Strategie muss also, so traurig dies in einem angeblichen rechts- und sozialstaat ist, leider bei vielen AA (u.ä.) sein, den herrschaften zunächst in den allerwertesten zu kriechen, die leistungen erst einmal bewilligt zu erhalten und danach dann sein heil im widerspruchs- und ggf. klageverfahren zu suchen.Zu Deinen fragen :
Zitat1.) Muss dieser Termin in diesem Fall eigentlich - trotz bestehender AU - wahrgenommen werden?
Schwierige frage, weil sich die AA da gerne auf den standpunkt stellen "Wer einkaufen oder zum arzt gehen kann, der kann auch die AA aufsuchen".
Deshalb wäre ein zusätzliches attest, das bescheinigt, daß A nicht in der verfassung ist, den termin wahrzunehmen, sicherlich hilfreich (muss nicht vom selben arzt sein).
Es wäre aber nicht ungewöhnlich, wenn die AA beides trotzdem in zweifel zöge und dann einfach erst einmal die leistungen verweigerte.
Das ist -- s.o. -- DAS problem bei allen begehren von AA und konsorten, daß sie finanziell am längeren hebel sitzen und bedürftige somit genötigt -- genau darum, um nötigung, handelt es sich dabei imho in vielen fällen -- sind, viele vermutlich rechtswidrige kröten (zunächst einmal) zu schlucken[small]Einfache behauptungen oder vermutungen der AA, die AU's/atteste in zweifel ziehen, sind zwar eigentlich noch lange kein beweis, daß diese zweifel berechtigt wären. Sie werden aber von der AA gerne wie ein solcher gehandhabt.
Problem dabei ist schlicht und einfach, daß die AA in diesem punkt zunächst einmal sozusagen ankläger und richter in einer person sind. Im falle einer aus sicht der AA unzureichenden mitwirkung eines antragstellers wird diese unzureichende mitwirkung einfach behauptet, im selben atemzug das "urteil" gefällt und die "strafe" namens leistungsverweigerung nicht nur ausgesprochen, sondern im regelfall auch sofort "vollstreckt".
Dies im arroganten machtdünkel vieler AA-MA, daß sie mittels drohender leistungsverweigerung zum einen über ein erhebliches, existenzbedrohendes einschüchterungspotential verfügen, zum anderen es viele jahre dauern kann, bis ein [small](von den AA häufig als rechtloser, vogelfreier bettler behandelter)[/small] antragsteller nach (erfolglosem) widerspruch und anschließendem klageverfahren vor den sozialgerichten recht erhält.
Die AA verweigern rigoros und völlig skrupellos leistungen, ohne die geringste rücksicht auf auswirkungen dieser verweigerung. Dagegen kann man zwar im notfall zB im wege der einstweiligen anordnung vorgehen. Das dauert aber auch, je nach gericht, vier wochen oder länger, plus die frist, bis die AA endlich das geld anweist. Außerdem macht man sich bei den sowieso heillos überlasteten sozialgerichten mit anträgen auf einstweilige anordnung keine freunde.Zieht die AA die AU's oder atteste in zweifel,
a) muss sie dies mE (gerichtsfest) begründen. Das dürfte ihr schwer fallen, weshalb sie sich sicherlich sehr darüber freut, daß A sich auf (fern)mündliche kontakte ohne beweisbare inhalte einlässt/eingelassen hat. Ich rate meinen klienten strikt von nicht beweisbaren kontakten mit behörden und insbesondere AA/jobcenter(JC)/sonstige leistungserbringer ab. An den bürger begünstigende aussagen kann sich dann in den behörden nie jemand erinnern. Für alles, was auch nur im entferntesten als grund für eine leistungsverweigerung herangezogen werden kann, haben die herrschaften aber ein gedächtnis von christi geburt bis zu der von james t. kirk....
b) kann sie Dich zum amtsarzt schicken. Auch das muss mW eigentlich -- siehe a) -- gerichtsfest begründet werden. Aber auch da gilt, daß einfach erst einmal die leistung verweigert wird, wenn der antragsteller nicht spurt.[/small]Wie sagte kürzlich ein RA, mit dem wir zusammenarbeiten, in seinem bitteren, aufgrund langjähriger berufs- und JC-erfahrung gewachsenen, trockenen, abgeklärten zynismus : "Arbeitslose haben keine Grundrechte"
ZitatFalls ja, könnte dann der neue Arztbericht vorgelegt werden.
Der würde nach meiner einschätzung aller wahrscheinlichkeit nach mit der üblichen arroganz ignoriert UND außerdem, falls überhaupt, erst NACH dem termin, zu dem A geladen ist, beantwortet.Zitat2.) Muss die Arbeitsagentur nicht über das Gutachten bzw. das Ergebnis schriftlich informieren?
Müsste sie wohl. Ob -- und v.a.: wann -- sie es tut, ist dennoch ein glücksspiel. Laut gesetz müsste sie antragsteller umfassend (!) beraten und informieren sowie darauf hinwirken, daß der zugang zu sozialleistungen möglichst einfach UND rechtzeitig erfolgen kann. In der praxis passiert häufig das gegenteil.Zitat3.) Ist die Arbeitsagentur in diesem Fall, damit A die monatlichen Fixkosten tragen kann, aktuell eigentlich Ansprechpartner oder eher das Sozialamt?
So einen fall eines von der krankenkasse ausgesteuerten, aber ungekündigten -- und somit ja nicht arbeitslosen -- langzeitkranken hatte ich noch nicht. Könnte deshalb nur vermutungen anstellen, mit denen Dir aber vermutlich nicht geholfen wäre.
Nur so viel : da das arbeitsverhältnis ja ungekündigt ist, ist A demnach auch nicht arbeitssuchend. Wäre er nun zwar soweit arbeitsunfähig, daß er seinen eigentlichen arbeitsplatz nicht ausüben kann, aber evtl. andere arbeit, dann wäre er ja quasi berufs-, aber nicht erwerbsunfähig. In diesem fall könnte ich mir vorstellen (weiß es aber nicht!), daß er nach aussteuerung bei der krankenkasse dem arbeitsamt zur vermittlung in eine solche verweisungstätigkeit zur verfügung stehen muss. Das sozialamt kommt mW erst bei erwerbsunfähigkeit (weniger als 15 h wöchentlich) ins spiel.Zitat4.) Nachdem ein/der Sachbearbeiter am Telefon bereits mehr als unfreundlich war...
Das ist der traurige normalfall.Zitat...möchte A gerne einen Beistand B (Partner) mit zu dem Gespräch nehmen. Dies soll lt. §13 SGB X möglich sein. Kann B auch einfach eine "normale" Person sein oder muss dieser fachlich besonders versiert sein?
Überspitzt ausgedrückt kann das auch Dein papagei sein. Im idealfall ist's ein superkompetenter UND charmanter UND überaus geduldiger mensch.
Zu beachten ist dabei zweierlei :
a) es sollte VORHER die rolle des/der beistandes/beistände GENAU abgesprochen sein (still oder sich einschaltend, auf jeden fall aber aufmerksamst und am besten detailliert protokollierend -- was im falle eines beistandes, der sich einschalten soll/darf, nahelegt, einen zweiten, stillen zum protokollieren dabei zu haben); diese genaue absprache ist wegen der rechtsfolgen wichtig (bitte selbst nachlesen);
b) auf der seite der KEAS (die-keas.org) ist zu einem termin mit einem massenauflauf von beiständen amüsantes zu lesen....
c) weiterführend sei auch die seite mitlaeufer-suche.tk erwähnt.Hinsichtlich RA-kosten ist es leider nicht ganz so einfach wie von einem meiner vorschreiber beschrieben. Stichworte wären hier "Beratungshilfe" bzw. "Prozesskostenhilfe". Da rechtsschutz vorhanden, macht das die sache aber schon wesentlich einfacher, falls von der police abgedeckt. Wirklich gute anwälte sind in diesem rechtsgebiet allerdings leider dünn gesät und dementsprechend überlaufen.
Abschließend kann ich Dir bzw. A nur eindringlich raten, sich an die von phone-company erwähnten initiativen und von mir und anderen erwähnten webseiten zu halten. Es gibt da noch einige mehr, über die Du bzw. A bei entsprechenden recherchen sehr schnell stolpern wirst. Ohne fachkundige hilfe bist Du bzw. A im umgang mit leistungserbringenden behörden verraten (im wahrsten sinne des wortes) und verkauft. Dort geht es nur um eines : ausgaben vermeiden um JEDEN preis -- und wenn dieser preis die vernichtung von menschen ist, sch...egal.
Nicht umsonst haben sämtliche JC in größeren städten mittlerweile zahlreiches sicherheitspersonal, weil viele JC die ärmsten der armen, die sowieso schon mit dem rücken zur wand stehen, bis auf's blut triezen, und es mich daher nicht im geringsten wundert, wenn da jemand ausrastet.
PS: evtl. kommt, unabhängig von arbeitslosengeld, auch wohngeld in betracht ---> antrag bei wohngeldstelle prüfen.
BTW: falls noch vermögen und/oder bonität vorhanden ist UND der weitere absturz richtung alg2 nicht ausgeschlossen werden kann, so würde ich dringend empfehlen, eine eigengenutzte (oder eigennutzbare) immobilie zu erwerben, weil dies A im falle von alg2 deutlich mehr zulässige wohnfläche bescheren würde als als mieter (alleinstehende als mieter max. 45 bis 50m², als eigentümer aber 80-100m², iirc). Aus diesem grund würde ich übrigens jedem, also auch jedem, der für sich völlig ausschließt, daß ihm jemals alg2 passieren könnte, sehr (!) ans herz legen, eine solche "alg2-kompatible" immobilie zu erwerben.
PPS: Achtung, falls noch nicht bekannt: leistungen werden grds. erst ab dem monat bewilligt, in dem sie beantragt wurden, niemals rückwirkend.
Bei allen relevanten belegen deshalb a) auf fristgerechten und b) beweisbaren zugang achten (am besten durch dritte persönlich zustellen lassen und von der behörde oder dem zustellenden dritten auf einer kopie der versandten schriftstücke bestätigen lassen, daß genau das zugestellt wurde. In vielen AA/JC gibt es anscheinend gefräßige monster, die nichts besseres zu tun haben, als eingereichte unterlagen spurlos aufzufressen....) -
Re: Assgeier..
ZitatOriginal geschrieben von Tiziano
...Antragg für Befreiung ... Hinweise das Ich nix zu Essen hätte, H4. etc. dazu geschrieben.
Seitdem nix mehr von denn gehörtB-)...
Habe derzeit einen klienten --- der tatsächlich von alg2 lebt ---, der der GEZ alle seine vom jobcenter erhaltenen bescheinigungen fristgerecht (per normaler briefpost) und samt dem --- separat (!) erforderlichen, expliziten antrag auf befreiung --- zukommen ließ und dennoch immer wieder angeschrieben wurde. Mitte april reichten ihm die ständigen behelligungen dann. Er fasste das alles in einem schreiben zusammen (samt kopien der bereits eingereichten belege) und sandte es, diesmal per einschreiben-rückschein, an die GEZ.Abgesehen davon, daß der rückschein wohl "versehentlich" nicht zurückgesandt (das schreiben aber nachweislich zugestellt) wurde, dachte (bzw. hoffte) er, daß damit endlich ruhe im karton sein würde. Weit gefehlt ! Letzte woche erhielt er einen bescheid, der als erstes schreiben in der langen reihe der belästigungen auch tatsächlich mit dem wort "Bescheid" und einer rechtsbehelfsbelehrung versehen war.
In diesem bescheid wird nicht nur mt keinem einzigen wort auf sein schreiben vom april eingegangen. Nein, er wird sogar zur bezahlung aller "Beiträge" seit januar 2013 aufgefordert, und zwar (erstmals) zzgl. mahnkosten von 8.- .
Jetzt geht's also formell ins widerspruchsverfahren. Bin gespannt, wie das ausgeht.
Fazit : nicht zu früh freuen, daß Du von dem verein noch nichts gehört hast.
PS: was mich 'mal interessieren würde, ist, ob so ein privates unternehmen wie der "Beitragsservice" denn überhaupt zum erlass von quasi-hoheitlichen bescheiden (samt aller rechtsfolgen) befugt ist ?
edit:
Ach ja, was mich in diesem zusammenhang auch noch interessieren würde : falls er jetzt ergebnislos ins widerspruchsverfahren geht, dann wird er ja vermutlich klagen (oder sich verklagen lassen) müssen. Sollte er diese klage dann verlieren, dann wären ja wohl zumindest die bisherigen "Beiträge" fällig.
Können die dann gepfändet werden oder kann ein alg2-bezieher gar nicht gepfändet werden ? [small](mache das nur ehrenamtlich und hatte bisher noch keinen fall, wo's um pfändung ging, in den sprechstunden)[/small] Denn sein "einkommen" liegt ja unterhalb der pfändungsfreigrenze und vermögen ist ja allenfalls innerhalb der grenzen des so genannten "Schonvermögens" vorhanden ? -
In der kopfzeile stehen derzeit die feuerfuchs-menüpunkte "Datei", "Bearbeiten", etc.
I.a.W. eine eigentliche kopfzeile/titelleiste gibt es gar nicht, sondern die menüleiste ist gleichzeitig die kopfzeile/titelleiste. -
Hallo,
wir haben vor ein paar tagen den FF auf die aktuelle version geupdated. Seitdem wird der titel des threads, in dem man sich gerade befindet, nicht mehr in der kopfzeile des feuerfuchses angezeigt. Zuvor war dies so, falls ich mich nicht seeehr irre.
Dies war, wie sich jetzt zeigt, ein sehr nützliches detail/feature, wenn man wie ich immer zuerst aus den "Beiträgen der letzten 24 h" alle interessierenden threads in neuen hintergrund-tabs öffnet und diese dann erst liest, weil man dann immer mit einem blick auf die FF-kopfzeile wusste, in welchem thread man sich befand. Das ist bei ausufernden/ausgeuferten threads nämlich nicht immer offensichtlich, wie ich jetzt seit dem update wiederholt bemerken durfte. Da half dann nur kurz 'mal "Pos1". Unnötig umständlich.
Frage also:
kann man das in der aktuellen FF-version irgendwo einstellen, daß die threadtitel wieder in der kopfzeile angezeigt werden ?
(haben schon gesucht, aber keinen entsprechenden (unter)menüpunkt gefunden)[small]Die info bzw. diese funktion ist auch sicherlich (nach wie vor) vorhanden, weil die kopfzeile in der gewohnten form für den bruchteil einer sekunde auftaucht, wenn man die fenstergröße zwischen teil- und vollmonitor hin und her schaltet....[/small]
-
Hallo,
wenn ich im dateimanager auf eine photo-datei doppelklicke, dann wird das bild im programm "Windows Bild- nd Faxanzeige" geöffnet, und zwar wohl in einer größe, die von der auflösung des betreffenden bildes abhängt.
Bei kleineren photos klicke ich dann so oft auf den vergrößern-button, bis das fenster gefüllt ist. So weit, so gut.
Dumm ist dann aber, daß sich der pc diese bildbezogene vergrößerungsstufe nicht merkt. Das bedeutet, wenn man das photo das nächste mal öffnet, muss man es wieder vergrößern bzw. man muss es sogar dann jedes mal machen, wenn man mehr als ein bild gleichzeitig geöffnet hat und zu einem anderen bild gewechselt ist. Wechselt man dann wieder auf das erste bild, geht das vergrößern von vorne los.
Frage also:
kann man irgendwo einstellen, daß sich der pc (bzw. dieses programm "Windows Bild- und Faxanzeige") "merkt", in welcher vergrößerungsstufe man sich ein bild zuletzt angesehen hat ? -
Danke für den tipp.
Von der dicke der rahmenrohre her könnte es das gewesen sein (hab's jetzt leider schon länger nicht mehr vorbeirauschen gesehen). Aber ich glaube, die räder waren deutlich kleiner als 20"
[small](wir haben selbst einen 20"-falter im haushalt. Dessen räder sind, glaube ich, größer als bei dem gesuchten)[/small]