Beiträge von malinfo

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...Sitzen beide TK-Teilnehmer im Ausland, dürfte formal kein Deutsches Recht verletzt werden, wie ich das auf Anhieb sehe....


    Wo steht denn --- in den betreffenden gesetzen ---, daß sie nur für die überwachung/ausspähung von daten/gesprächsinhalten von teilnehmern gelten, die im inland sitzen ? Sind das nicht vielmehr universelle rechtsnormen, genauso universell wie andere grundrechte, eben weil sie als grund-/menschenrechte verstanden werden ?

    Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    ...der letzte Mieter hier hat den vm angezeigt. Der hat uns damals das haus mit einem zweitschlüssel besichtigen lassen, als die damaligen Mieter im Urlaub waren.


    .... und da seid Ihr --- überspitzt ausgedrückt --- nicht noch am selben tage, an dem Ihr davon kenntnis erhieltet, mitglied aller drei mietervereine und kunde von zehn rechtsschutzversicherungen geworden ?


    Mit verlaub: wie naiv und/oder geizig muss man denn sein ? :rolleyes:


    [edit]ich hoffe, Ihr habt damals dann wenigstens das schloss ausgewechselt.... Falls nicht, dann wird's jetzt allerhöchste zeit.... [small](das kostet nur ein paar mark für den schließzylinder, austauschen kann man den selbst im handumdrehen)[/small][/edit]


    Was die qualität von mietervereinen angeht, gibt's da leider wirklich erhebliche unterschiede. Recherchieren [small](bzw. falls das wegen paralysis analysis unmöglich sein sollte, notfalls bei allen dreien mitglied werden. Im vergleich zu den summen, um die es geht, wären selbst drei mitgliedsbeiträge noch peanuts)[/small]! Mitgliederzahl ? Qualifikation des beratenden personals ? Insbesondere: wieviele anwälte sind darunter ? (Wieviel erfahrung haben diese?) M.M.n. gutes indiz : gibt der verein merkblätter zu den wichtigsten mietrechtlichen themen heraus ? Weiteres gutes indiz : umfang der beratungszeiten ? Ein verein, der nur einmal wöchentlich zwei stunden öffnet, wird vermutlich deutlich weniger erfahrung (UND kompetentes personal) haben als einer, der täglich mehrere stunden zur verfügung steht.



    Frage an die kundigeren : muss einer unwirksamen kündigung überhaupt widersprochen werden ? M.M.n. nicht, sondern man kann es auf die räumungsklage ankommen lassen, oder ?
    [small]Könnte nach dem motto "Vor gericht und auf hoher see...." hier aber insofern ein heißes eisen sein, als die begründung in der kündigung von einem sehr vermieterfreundlichen richter wohl schon als berufung auf wirtschaftliche verwertbarkeit interpretiert werden könnte, oder?)[/small]

    Geiz ist halt nunmal nicht geil. Wer nicht selbst jurist ist und als mieter meint, sich die mitgliedschaft im mieterverein (samt zugehörigem rechtsschutz) sparen zu müssen, obwohl das nur ca. sechs bis zehn scheuro p.m. kostet, der ist --- mit verlaub --- wirklich selbst schuld, wenn er in schwierigen situationen dann auf sich selbst gestellt ist bzw. (mangels erfüllter wartezeit bei der rechtsschutzversicherung) anfallende kosten ggf. selbst tragen muss. Jedes noch so sonnige mietverhältnis kann sich irgendwann bewölken ... ... ... ... [small]deshalb sollte man auch eheverträge schließen ;)[/small]


    Wobei hinsichtlich der kündigung ja kein kostenrisiko besteht. Allerdings droht dann eben manch anderes, letztlich auch finanzielles, ungemach. Deshalb finde ich den friedlichen, auf einvernehmliche lösung abzielenden ansatz oder den des aussitzens gar nicht schlecht.


    A und O im vorliegenden falle wäre aber imho eben wirklich erst einmal die wertermittlung --- ja, das kostet erst einmal ein paar scheuros ---, um mit belastbaren zahlen über eine einvernehmliche lösung verhandeln zu können. Der vermieter kann ja auch nicht ohne Eure zustimmung das gemietete grundstück verkleinern, womit der rest schwer verkäuflich wird. Er kann also nur entweder an Euch verkaufen oder Euer haus/grundstück UND das quasi unbebaubare grundstück zusammen veräußern.


    Da er nicht wirksam gekündigt hat und es ihm aufgrund seiner unwirksamen kündigung auch schwer fallen dürfte, eine wirksame kündigung (eigenbedarf oder wirtschaftliche verwertbarkeit) nachzuschieben, habt Ihr mMn gar keine so schlechten karten. Ob Ihr allerdings den vermieter dauerhaft als nachbarn haben wollt....?


    Es deutet manches darauf hin, daß das verhältnis zu Eurem vermieter nicht mehr zu retten oder zu reparieren ist. Falls diese meine einschätzung richtig ist, dann kann's ja eigentlich nur eine lösung geben:
    möglichst lange aussitzen (oder, um ärger beim auszug zu vermeiden, aufhebungsvertrag mit Euch genehmer frist unter ausschluss jedweder renovierungsansprüche etc. --- siehe vorschlag eines anderen posters weiter oben)
    UND
    in dieser zeit des aussitzens nach was neuem suchen.