Nur mal so als denkanstoß an alle oberschlauen mieter: es wird gerne -- und durchaus zu recht -- beklagt, daß es zu wenig und v.a. zu wenig günstige mietwohnungen gebe. Wie so vieles im marktwirtschaftlichen leben ist auch dies eine funktion von angebot und nachfrage. Jeder oberschlaue mieter sorgt für a) eine verknappung des angebots (und somit steigende mieten) oder b) zumindest eine steigerung der mieten.
Warum ?
a) verknappung: zu viel schwierige oder gar ärger bereitende mieter mindern die bereitschaft von menschen, die es sich leisten können, in mietwohnungen zu investieren. Meine eigene familie ist das beste beispiel dafür: wir hatten lange zeit mietwohnungen, sogar mit großzügigen, wohlwollenden mietverträgen, sprich: es wurde möglichst wenig bis auf's i-tüpfelchen festgeschrieben, sondern auf einen anständigen umgang miteinander gesetzt. Das funktionierte lange zeit bestens.
Irgendwann begannen die oberschlauen mieter sich zu vermehren wie die karnickel. Konsequenz: bei jeder neuvermietung wurde der mietvertrag um klauseln ergänzt, deren fehlen oder auf gesunden und anständigen menschenverstand setzende formulierung zuletzt für ärger gesorgt hatte. Sprich: jeder neue mieter büßte an freiheiten ein, die sein vormieter noch hatte, aber eben missbraucht hatte.
Dieses weniger an freiheit hatte er also seinem oberschlauen vormieter zu verdanken, obwohl er selbst vielleicht so gestrickt war, daß die neuen klauseln bei ihm evtl. gar nicht nötig gewesen wären. Irgendwann hatten wir dann die nase voll davon, bei jeder neuvermietung den mietvertrag "wasserdichter" machen zu müssen. Wir trennten uns vom vermieteten immobilienbesitz und legen den verkaufserlös seither anderweitig an. Meist sogar mit mehr rendite als eine vermietete immobilie je bringen kann, und im großen und ganzen frei von ärger.
Auch diesen renditeaspekt sollten oberschlaue mieter bedenken, denn es gilt die formel "Geringere rendite (als andere anlageformen) plus hohes ärgerrisiko ist gleich angebotsverknappung durch investition verfügbaren kapitals in andere anlageformen"
Es ist schon bemerkenswert, wie viele menschen bei dem einem pfeiler ihrer existenz, ihrem arbeitsplatz, sehr darauf bedacht sind, diesen ärgerfrei zu halten (und dafür gerade als arbeitnehmer und gerade in diesem unserem lande 'ne ganze menge kröten schlucken und schluckten -- beispielhaftes stichwort: sinkende reallöhne) und so dafür zu sorgen, daß das kapital (der arbeitgeber) weiterhin bereit ist, in arbeitsplätze/-kraft zu investieren,
während sie bei einem anderen hauptpfeiler ihrer existenz, ihrer wohnung, sich benehmen wie der elefant im porzellanladen -- was sie an ihrem arbeitsplatz niemals tun würden.
b) Mietsteigerung: ein vermieter, der ärger mit einem mieter hat -- was sich für den vermieter so gut wie immer in finanziellen einbußen niederschlägt --, wird bemüht sein, diese einbußen wieder wettzumachen, sprich: die miete bei der nächsten vermietung so weit anzuheben, daß die durch den vormieter erlittenen verluste wieder ausgeglichen werden.
[small]Es mag auch vermieter geben, die stets -- also auch ohne verluste-ausgleichsbedarf -- versuchen, möglichst hohe mieten zu erzielen. Die halte ich, zumindest unter privaten vermietern, aber für die ausnahme, weil es einfach sinnvoller ist, einen zufriedenen mieter über längere zeit zu haben als die mieteinnahmen auf teufel komm 'raus zu maximieren, sich dafür aber häufiger einen neuen mieter suchen zu müssen. Wir arbeiteten z.B. mit für beide seiten eine sichere und vorhersehbare kalkulationsbasis bietenden staffelmietvereinbarungen, die sich an der allgemeinen inflationsrate orientierten. Bei neuvermietungen übernahmen wir die vormiete oder hielten uns ans untere ende des mietspiegels.[/small]
Sich als oberschlauer mieter dabei auf den nach-mir-die-sintflut-standpunkt zu stellen, ist äußerst kurzsichtig, weil er nämlich nur dann funktionieren könnte, wenn's nur den einen oberschlauen mieter gäbe. Dem ist aber leider nicht so.
[small](BTW: die oberschlauheit ist besonders häufig bei dem menschenschlag anzutreffen, der sich auch ansonsten gerne so verhält, als sei er alleine auf der welt -- eine einstellung, die ich gerade in ballungsräumen immer wieder, sagen wir: erstaunlich finde, weil es ja gerade dort offensichtlich sein sollte, daß dem nicht so ist....)[/small]
Fazit: oberschlaues verhalten rentiert sich im leben, egal in welcher hinsicht, immer nur kurzfristig. Auf lange sicht fällt es in aller regel auf die oberschlauen (oder eben sogar auf die allgemeinheit und somit auch auf die oberschlauen) zurück. Und dieser gesichtspunkt des zurückfallens auf die sozusagen unschuldige allgemeinheit macht oberschlaues verhalten zu einem wahrhaft asozialen verhalten.
PS: ich halte vieles in der mietrechtsprechung durchaus für richtig -- so z.B. auch die hier angesprochenen urteile zu festen schönheitsreparatur-fristen. ABER: häufig wird bei mietrechtsurteilen das kind mit dem bade ausgeschüttet. Soll heißen: wegen der unzulässigkeit einer klausel die pflicht zu schönheitsreparaturen gleich gänzlich entfallen zu lassen, ist weltfremd und kontraproduktiv.
Oder der verweis hier, daß das vorschreiben weißer farbe unzulässig sei. Mit verlaub: überflüssig wie ein kropf. Selbst wenn dem wirklich so sein sollte: wem zum teufel hilft es, sich darüber zu streiten (zumal weiße farbe m.W. billiger ist als bunte) ? Da wird völlig unnötig konflikt- und rechthaberei-potential in den raum gestellt. Cui bono ?
Auch wäre es imho im sinne der rechtssicherheit durchaus eine überlegung wert, solche urteile erst auf ab diesem zeitpunkt abgeschlossene verträge anzuwenden bzw. -- so wie es ja auch bei die politik betreffenden entscheidungen die regel ist -- eine frist festzulegen, binnen derer (bei bestehenden verträgen) eine urteilskonforme neuregelung zu treffen ist. Oder alternativ generell so zu tun, als ob die betreffenden verträge eine salvatorische klausel enthielten (auch wenn dies in dem einen oder anderen falle nicht so sein sollte).
Allgemeine anmerkung: es wäre im übrigen einer mehr dem gesunden menschenverstand entsprechenden rechtsprechung -- und somit deren akzeptanz in der bevölkerung -- förderlich, wenn die richter generell öfter so täten, als ob's eine salvatorische klausel in den streitigen angelegenheiten gäbe....