Beiträge von Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Sie hätte dem widersprechen müssen. Somit gilt ihr Schweigen als Zustimmung. Sollte aber nicht so schwer sein einen 3-monatigen Arbeitsvertrag aufzuheben.


    Da wäre ich aber nicht so sicher. Befristungen in Arbeitsverträgen müssen schriflich vereinbart werden. Unter Vereinbarung verstehe ich, dass beide unterschreiben müssen. Da das hier nicht erfolgt ist, wäre die Verlängerung m.E. nicht vereinbart.


    Gruß


    Pitter

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    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von PeterVonFrosta
    Soweit mir bekannt, kann ich als Kunde zwischen Gewährleistung und Garantie wählen. Natürlich MUSS Toshiba die gesetzliche Gewährleistung anbieten, wenn ich als Kunde das möchte. Falls ich falsch liege, möge man mich doch bitte mit entsprechendem Verweis auf das BGB auf meinen Fehler hinweisen. Danke schön!


    Quatsch! Gesetzliche Gewährleistungsrechte hat der Käufer nur gegenüber seinem Vertragspartner und das ist der Händler!
    Eine (freiwillige) Garantie kann ich nur beim Garantiegeber nach dessen Bedingungen in Anspruch nehmen. Garantien geben i.d.R. die Hersteller. TOSHIBA gab/gibt für viele Geräte keine Garantie.


    Gruß


    Pitter


    BGB § 433 Abs 1


    Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Pitter, du hast sicher recht, aber bei der Summe ist eigentlich auch schon 5min Arbeit zu viel...


    Stimmt schon, aber wer gebrauchte Reifen bei Ebay kauft, der hat sicher viel mehr Zeit als Geld.


    Gruß


    Pitter,
    der niemals gebrauchte Reifen kaufen würde. Runderneuerte wären mir schon zu riskant.

    Zitat

    Original geschrieben von flatie
      Pitter:
    Der Käufer hat einfach nicht richtig gelesen...basta... :rolleyes: ...


    Das ist richtig.
    Ändert jedoch nichts daran, dass es Gesetze gibt, an die sich auch Verkäufer halten müssen.


    Zitat

    Original geschrieben von flatie
    ...Ob Du nun meinst dass man ihn als gewerblich dahinstellen kann steht auf einem anderen Blatt. Das wird man ohne Anwalt wohl kaum klären (zumindest nicht wenn ICH der Verkäufer wäre ;) )


    Es soll ja Leute geben, die solche "Pseudoprivaten" z.B. bei der Wettbewerbszentrale anschwärzen. Eine Abmahnung wäre dann für den Verkäufer sicher nicht lustig. Vielleicht hilft dies ja bei der "Verhandlung" mit dem Verkäufer.


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von serkosum
    ... Hier der Link. Die Reifen sehen, so weit es ein Laie beurteilen kann, fast wie neu aus. Keine Risse etc.


    Bei den verschiedenen Autoreifen und Ersatzteilen für verschiedene Autos, die er anbietet bzw. in den letzten Wochen verkauft hat ist das m.E. kein privater Verkäufer! Und damit hättest du ein Rücktrittsrecht.


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    und würden DKB/Diba und Co. ein Automatennetz unterhalten, was vergleichbar mit den bestehenden Verbünden wäre, würden sie ein vielfaches von dem zahlen müssen, was sie an die Verbünde abdrücken. ;) ...


    Ihr wisst doch sicher, wieviel die DKB von Fremdkunden für das Abheben an ihren wenigen Automaten verlangt?


    10 Euro!


    Die scheinen auch nicht zu wissen, dass man mit 1,74 EUR eigentlich genügend Kohle verdienen müßte.



    Gruß


    Pitter

    Warum fragst du danach, ob du rechtschutzversichert bist?
    Das Sofa hatte von Anfang an einen Fehler und dreimalige Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Eindeutiger kann das doch garnicht sein. Deshalb sollten dir doch die Kosten, die ja eh der Möbelhändler übernehmen muss, eigentlich egal sein.


    Gruß


    Pitter