Guck mal nach den S68 ich habe meins hier im TT für 80 Euro erstanden ...
tYp.
Beiträge von Typologe
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Zitat
Original geschrieben von Mika
Schon jemand versucht mal tatsächlich damit in einen Shop zu bezahlen ? Ich meine die Auswahl ist nicht so riesig aber der parfumstore.de würde mich schon interessieren - nen neues nettes Parfum für "lau"
Mit der Auszahlung auf den Bankkonto gab es ja schon öfter Probleme sehe ich das richtig ?
Bei Zahlungsarten steht aber nur folgendes auf der Seite:
Deutschland
- Rechnung
- Vorkasse (2,50 % Rabatt auf Ihre Bestellung)
- Paypal
- Nachnahme (zuzügl. 8,00 Euro Nachnahmegebühr)
- LastschriftÖsterreich
- Vorkasse (2,50 % Rabatt auf Ihre Bestellung)
- Paypal -
aus aktuellen Anlaß:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,432378,00.htmlhabe das ganze Thema nicht durchgelesen nur grob überflogen und da fiel mir auf das einige meinten das es unverschämt sei von Aldi den O-Saft zu erhöhen da er nur kurzfristig teuerer wurde wenn ich mir den Chart ansehe verstehe ich nicht warum er nicht schon 99 cent kostet
Aber O-Saft wird ja eh aus Konzentrat hergestellt, welches meistens aus Brasilien kommt und die hatten u.a. letztens auch die Preise erhöht aber hier nun der Chart.http://rohstoffe.onvista.de/sn…N=10688552&PERIOD=4#chart
Hatte letzens auch einen Bericht gesehen, wo zwei Schweizer nach Rußland ausgewandert sind um dort Milch zu produzieren und die Milch kam dann im Tante Emma Laden 60 cent der Liter und wurde auch gekauft, wenn ich mir überlege das die bei uns manchmal nur 30 cent .....Deutschland ist sehr billig bei den Lebensmitteln war öfters in Osteuropa und dort sind die Sachen im Supermarkt aufjedenfall teuerer als hier.
tYp. -
naja nach der Anmeldung habe ich ja meine richtigen Daten eingeben hatte ja dafür auch anständig bezahlt *g und die Anwaltskanzlei hat dann auch dann Sehr geehrte Herr Mustermann in Manfred Schmidt (bsp.)
umgewandelt. Zwischen Zahlung Freischaltung und 1. Mahnung liegen ja auch 1 Jahr die müssen also die Daten abgeglichen haben und da verstehe ich nicht warum Lovebuy nicht sagt, dass ich bezahlt habe, obwohl ich es schriftlich von denen habe das mein Account freigeschaltet wurde und ich bezahlt habe.
tYp -
Re: Re: Lovebuy zweite Mahnung ignorieren?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Thomas2000
Für die Einstellung hast Du den Ärger schon verdient, den Du jetzt hast.Man sollte drüber nachdenken, das Volljährigkeitsalter wieder 'rauf zu setzen...
Wie immer, nur meine 0,02 €,
Thomasauf was willsten das Volljährigkeitsalter setzen auf 25

was ich aber auch nicht verstehe, dass ich alle Mails habe, bis auf die wo 45 Euro zum ersten Mal gefordert werden angeblich im Mai verschickt, die 1. Mahnung für 45 Euro kam ja auch an ...
tYp.
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Ich persönlich würde entweder einen Ford Mondeo, Renault Megane Grand Tour oder einen Citroen C5 Kombi nehmen. Eine Freundin von mir fährt den C5 und hat sich auch wegen ihrem Hund einen Kombi zu gelegt der nicht sehr viel kosten sollte. Den Ford Mondeo und den Renault Megane bin ich selber öfters gefahren, wobei von der Größe und Motoriersierung ich eher zum Ford Mondeo tendieren würde.
tYp. -
Re: Re: Lohn als Aushilfe - wie hoch?
ZitatOriginal geschrieben von Mixery2002
Ich habe 2004 und 2005 in der Produktion eines Metallverarbeitenden Betriebes im Schwarzwald gearbeitet.Mein Stundenlohn betrug dort 10,66 EUR + Zuschläge. Spaß hat das nicht gemacht (CNC-Fräse, 4 Wochen jeden Tag den gleichen Handgriff mehrere hundert mal).
Gruß,
DanielIch mache momentan das gleiche in etwa hundertmal den gleichen Handgriff in einen metallverarbeitenden Betrieb und bekomme 6,14 Euro als Aushilfe ....bei MCD gibs in etwa das gleiche ....
ZitatOriginal geschrieben von benny bennz
Ihr solltet mal dazu schreiben in welcher Region ihr wohnt.
In einer Großstadt, in der der Bier in der Kneipe 4€ kostet sind die Aushilfsjobs auch oft besser als auf dem Dorf bezahlt, wo die die Lebenshaltungskosten weitaus geringer sind!
Leipzig nenn ich mal nicht unbedingt Dorf da kostet das Bier aber au nur 2,80 Euro
tYp. -
Anmeldung:
20.06.05
21.06. Rechnung von Lovebuy wegen falscher Kontoangaben in Höhe von 18 Euro mit Frist zum 01.07.05
01.07.05 Geld überwiesen 18 Euro.
02.07. Anwaltliche Mahnung Rechnung in Höhe von 18,15 Euro.
04.07. Betrag bei Lovebuy eingegangen->Bestätigung->Accountfreischaltung1 Jahr Pause dann am
02.08. 1. Mahnung über offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 45 Euro Frist bis 12.08.0615.08.06 letzte Mahnung mit Frist zum 22.08.06
hoffe das is übersichtlicher.
Völljährigkeit gegeben, habe den Dienst ja leider in Anspruch genommen gleich nach der Anmeldung. Kam im Fernsehen, war bei nen Kumpel und da hatten wir uns nur ma so angemeldet mit Daten á la Max Mustermann

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den Beitrag habe ich auch schon gefunden aber der ist von 04 ....
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Hallo,
habe ein Problem mit dem oben genannten Unternehmen hatte mich dort im Juni 05 dort angemeldet so just4fun nur um ma zu gucken was da so abläuft natürlich nicht die AGBS gelesen hatte damits net auffällt auch falsche Adressdaten angegeben nur Emailaddy war eine die mehr oder weniger regelmässig abrufe. 2 Tage nach der Anmeldung kam ein Schreiben das das Geld nicht abgebucht werden konnte und Sie deswegen Bearbeitungsgebühr erheben dann wurden aus 5 Euro 18 euro. Da ich kein Ärger haben wollte habe Sie überwiesen leider jedoch einen Tag zu spät. Freitag überwiesen, Montag Bestätigung bekommen über den Zahlungseingang. Am Samstag kam jedoch ne Mail von Rechtsanwaltskanzlei Eilers . Bindt . StolzInhalt:
"Darüber hat Ihnen unsere Mandantin die Anmeldegebühr in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung gestellt. (Rg.-Nr.: ***) Vereinbarungsgemäß sollte dieser Betrag von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen werden, was jedoch fehlgeschlagen ist. Dadurch sind unserer Mandantin zusätzliche Kosten in Höhe von 13,00 EUR entstanden. Hinzu kommen Versäumniszinsen in Höhe von 0,15 EUR.
Trotz erhaltener Mahnung vom 19.06.2005 haben Sie die Anmeldegebühr zuzüglich der weiteren Kosten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, die oben genannten Kosten in Höhe von 18,15 EUR bis spätestens 10.07.2005 auf das nachfolgend angegebene Konto unserer Mandantin zu überweisen. Maßgeblich hierfür ist der Tag des Zahlungseinganges."
Habe aber am 4.07. ne Mail bekommen das die Zahlung eingegangen ist bei lovebuy hatte nur die 15 cent nicht überwiesen, da ich an dem Tag der Überweisungnoch nicht das Anwaltsschreiben hatte.
Nach über einem Jahr bekomme ich jetzt Anfang August die 1. Mahnung:
"Sehr geehrter ***,in vorbezeichneter Angelegenheit ist Ihnen sicherlich versehentlich entgangen, dass unsere Kostennote vom 15.05.2006 in Höhe von 45,24 € innerhalb gesetzter Zahlungsfrist – 29.05.2006 – von Ihnen noch nicht ausgeglichen worden ist."
Ich habe aber keine Mail am 15.05. bekommen? dann letzens die 2. Mahnung:
Sehr geehrter ***,
in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir trotz unserer Mahnung vom 02.08.2006 den Ausgleich unserer Kostennote in Höhe von 45,24 € laut Rechnung vom 15.05.2006 immer noch nicht verzeichnen können.
Wir fordern Sie hiermit definitiv letztmalig auf unsere oben genannten Kosten bis spätestens zum 22.08.2006 auf unser Geschäftskonto zu überweisen:
Sollte bis zu diesem Termin kein Zahlungseingang von Ihnen erfolgt sein, werden wir die oben genannten Kosten mit der hier bereits vorbereiteten Klage umgehend gerichtlich Ihnen gegenüber durchsetzen, wodurch sich die Kosten für Sie um die Gerichtskosten in Höhe von mindestens 75,00 € zuzüglich weiterer Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 100,00 € und gegebenenfalls um weitere Aufwendungen im Rahmen des Prozessverfahrens erhöhen werden.
Vorsorglich weisen wir Sie schon jetzt darauf hin, dass Sie aufgrund Ihres vorprozessualen Verhaltens nach gefestigter Rechtslage bzw. Rechtssprechung – Zahlungsverzug, pp. gegenüber unserer Mandantin – keine Chance haben werden, diese Kosten abzuwenden.
Wir können Ihnen daher nur dringend raten unsere Kostennote nunmehr innerhalb der gesetzten – letzten – Zahlungsfrist auszugleichen.
Weitere aussergerichtliche Korrespondenz wird von unserer Seite nicht mehr erfolgen.
Da ich Definitiv beweisen kann, dass ich bezahlt habe, habe die Mail von Lovebuy noch, Kontoauszug sicherlich auch soll ich darauf regagieren? Haben Mahnungen die per Email verschickt wurden überhaupt ein Beweiskraft da sie genauso gut z.b. von web.de vorher ausgefiltert werden können.
tYp.