Beiträge von Magnolia77

    @ Zappi


    Danke für die Urteile :top:


    Zu der Unaufmerksamkeit: Wenn Du als Fahrradfahrer unterwegs bist hast Du noch viel mehr an Konzentration aufzubringen als wenn Du in einem Auto sitzt. Im Pkw hast Du 3 Spiegel sitzt angelehnt am Steuer und stehst auf vier Rädern.
    Auf dem Fahrrad mußt Du während der Fahrt auch mal zur Seite schauen oder nach hinten etc. ("Du bist ständig am Information sammeln") Ich bin ja quasi neben dem Pkw hergefahren habe den auch die ganze Zeit wahrgenommen!! Auch weiß ich das er nicht geblinkt hat. Alles was danach passierte ist innerhalb weniger Sekunden geschen. Weshalb soll ich da evtl. eine Teilschuld tragen? Auf dem Radweg habe ich doch Vorfahrt!



    Wenn ich mit meinem Pkw über eine rote Ampel fahren würde und es zu einem Unfall kommt, sage ich dann auch einfach: "hätte er mich rechtzeitig gesehen wäre es zu dem Unfall nicht gekommen?!?" Also bitte? :confused:


    Ich kann nur sagen das ich seit meinem Unfall super sensibiliert gegenüber Rechtsabiegen und Radweg bin. (und das meine ich jetzt als Pkw fahrer denn seit meinem Unfall habe ich nicht wieder auf dem Rad gesessen!)



    Greetz



    Patric

    @ GeneralCuster
    Die Staße war zum Zeitpunkt des Unfall in genau diesem Zustand.
    Keine Schlaglöcher etc.


    @ CLK
    Der Wagen bog so schnell nach rechts ein das es nicht möglich war zu reagieren! Es kann auch sein das er schon eine Skunde oder so stand. Aber versuch mal auf einem Fahrrad so schnell zu bremsen oder auszuweichen. Das ist nicht möglich!
    Wenn der Typ auch noch gefahren wäre, hätte er mich wahrscheinlich überrollt, da ich vor dem Wagen zu liegen gekommen bin.

    Zitat

    Original geschrieben von Magnolia77
    Es gibt eine Zeugin die mir auch erste Hilfe geleistet hat. Sie fuhr hinter dem PKW her. Sie hatte bei der Polizei angegeben "ich hatte das Gefühl, als wenn der Radfahrer den Wagen nicht gehen hat (WIE AUCH, SONST HÄTTE ICH JA GEBREMST :rolleyes: " ABER sie sagte auch das Der Wagen ohne Blinker eingebogen ist.


    Eine Zeugin gibt es ja!

    Ich bin mit einem MTB auf normalem Asphalt gefahren. Kein Gefälle oder so, einfach ne Ebene Straße. Wie soll ich da jemals auf 50 Km/h kommen? :rolleyes: Der Gegnerische Anwalt hat geschrieben: (ich suche mal den Brief raus, denn das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen)



    Zitat:

    Der Beklagte zu 1. fuhr dabei mit seinem Pkw zirka 150 Meter vor dem späteren Unfallort am Kläger vorbei. Er nahm den Kläger auch wahr.


    Der Kläger fuhr mit seinem Fahrrad allerdings außergewöhnlich schnell, nämlich ca. 50 km/h, wobei der Beklagte zu 1. diese Geschwindigkeit wohl unterschätze.
    Während der Kläger diese hohe Geschwindigkeit fuhr, hielt er den Kopf nach unten gesenkt und war daher nicht in der Lage wahrzunehmen, was vor ihm auf dem Radweg geschah.


    Als der Beklagte zu 1. dann nach rechts einfuhr um den Radweg zu kreuzen, bemerkte er auf diesem erhebliche Schlaglöcher, so dass er seinen tiefergelegten Pkw bis zum Stillstand abbremste. Er legte den 1. Gang ein, der jedoch akelte, weswegen der beklagte zu 1. die Kupplung mehrfach treten mußte.Erst dannach fuhr er wieder an. Insgesamt stand der beklagte also ca. 3-5 Sekunden quer auf dem Radweg, bis der Kläger mit seinem Fahrrad herannahte.