Beiträge von laudanum


    Klar, das Gerät ist mit der Seriennummer auf meinen Namen registriert.


    Die Sache mit der Taste finde ich auch ein wenig merkwürdig!


    Und ganz ehrlich, meine Macs haben in der Regel nicht mal einen Kratzer, auch nach Jahren nicht - schon gar nicht solche Schäden.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn man sich als Verkäufer absolut sicher ist, dass keiner der genannten Mängel auch nur ansatzweise vorhanden waren, hierfür sogar noch Zeugen bereitstehen würde ich dazu raten, die Sache auszusitzen.


    Das bin ich, ich habe das Gerät bis zum Tage des Versandes als Hauptrechner benutzt, das Laufwerk hatte die System-DVD zwecks Löschung der Festplatte einwandfrei erkannt und ein Displayschaden in der Größe wären meiner Frau und mir ebenso wie eine defekte Tastatur sofort aufgefallen.


    Danke, das werde ich auch tun - es aussitzen!

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Der Verkäufer muss sich an DHL wenden. Er ist doch der Auftraggeber und nicht der Empfänger.


    DHL teilte mir mit, der Käufer müsste dies tun, da ich den zustand ja gar nicht beurteilen könnte. Nun sei allerdings die Frist von 7 Tagen abgelaufen und man könnte leider nichts mehr für mich tun! :(

    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Hi,


    du hattest geschrieben, das du einen Transportschaden ausschließt. Von Privat an Privat trägt der Käufer das Risiko, aber nur bei einer sachgerecht verpackten Sache und ich denke, die geschilderten Schäden treten bei einem ordnungsgemäßen Verpacken nicht auf. Es ist alles eine Nachweissache und kann zu längeren Streitereien führen, daher wegen dem fehlenden Gewährleistungsausschluss: nimm das Angebot des Käufers an oder hab Spaß an einem längeren Streit. Hat deine RS nicht eventuell eine kostenlose telefonische Erstberatung?


    Er schliesst ihn aus, ich bin mir sicher, das es einer war, woher sonst sollten die Schäden stammen?


    Der Rechner war genauso verpackt, wie Apple es tut, wenn sie ausgeliefert werden und es handelt sich dabei nicht um eine Einmalverpackung.


    Allerdings versenden die mit UPS, ich nahm DHL.


    Ja, eine kostenlose Erstberatung gibt es.


    Edit: Gesetzliche Mängelansprüche haben doch nichts mit Gewährleistung zu tun!

    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Hallo,


    hattest du im Angebotstext die Gewährleistungen ausgeschlossen sowie Rücknahme? Wenn nicht: Ich würde den Mac zurückschicken lassen und anderweitig verkaufen.


    Beim nächsten mal die Gewährleistung ausschliessen oder wirklich nur gegen persönliche Übergabe.


    Nicht nachweislich im Angebot!


    Ich soll einen defekten Computer annehmen, obwohl ich ein voll funktionsfähiges Gerät verschickt habe? :confused:


    Schlug mir der Käufer auch schon vor, aus Kulanz sollte ich dies tun.


    Für einen Transportschaden haftet doch der Käufer bei einem Verkauf von privat zu privat?!

    Hallo,


    ich habe über ein Forum im Internet einen voll funktionsfähigen Mac verkauft, was meine Frau so auch bestätigen kann.
    Verschickt wurde das Gerät in der Um- sowie der Originalverpackung von Apple.


    Das Gerät ist 22 Monate alt, VK lag bei rund 600 Euro.


    Nach der Ankunft des Paketes beim Verkäufer bekomme ich die Nachricht, dass er ihn zurückschicken will, da:


    1.) eine Taste des Keybords abgebrochen sei


    2.) das DVD-Laufwerk defekt wäre


    3.) 12 x 7 cm große Schlieren auf dem Display zu erkennen sind!


    Einen Transportschaden schliesst er aufgrund der nicht beschädigten Verpackung aus!


    Sein Anwalt fordert nun entweder Nachbesserung aufgrund fehlendes Gewährleistungsausschlusses oder Rückabwicklung. Ansonsten wolle man in einem selbstständigen gerichtlichen Beweisverfahren durch einen bestellten Sachverständigen feststellen lassen, dass eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen sei.


    Ursprünglich war eine Abholung des Gerätes geplant, der Käufer bat mich dann jedoch um einen Versand und ich kam diesem Wunsch dann nach - leider!


    Meine Rechtsschutzversicherung hat eine Selbstbeteiligung von 100 Euro, meiner Meinung nach habe ich mich absolut korrekt verhalten. Dürfte ich mich im Falle einer Verhandlung selbst verteidigen?
    Mit welchen Kosten müsste ich im schlimmsten Falle rechnen?


    Was würdet ihr tun?


    Ich werde ganz sicher keinen Computer mehr versenden!

    Aus aktuellem Anlass pushe ich mal diesen Thread! ;)


    Irgendwie möchte ich das 4S doch ganz gern käuflich erwerben, am liebsten wieder mit der Option Anytime Upgrade.


    Gibt es schon etwas Neues von Seiten der Telekom diesbezüglich?