ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Zieh bitte mit deiner Argumentation vor Gericht und lad ein Fernsehteam ein, damit wir das sehen können.
Wie lächerlich => "Kein Verbotsschild" und "das machen alle schon immer so". Auf dem Gehweg zu parken ist halt verboten (auch teilweise).
Thema verfehlt: Note 5! ![]()
Ich habe mit der Behörde telefoniert, der Leiter des Ordnungsamtes war heute nicht im Haus. Die Verwarnung ginge von ihm aus, sagte man mir. Foto gibt es auch nicht. Auf meinen Einwand hin, ob der Herr Mustermann denn immer im Dienst sei, konnte man mir gar keine Antwort geben!
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Richtig, denn es ist völlig unerheblich, wann ein solcher Beamter im Dienst ist (wie ich schon schrieb: man darf dort zu keiner Zeit so parken. Oder meinst du, wenn die Beamten frei haben, hat man automatisch dann auch gleich Narrenfreiheit und muß sich nicht an Gesetze halten?).
Fakt ist nämlich, das du eine Ordnungswidrikeit begangen hast. Und die wurde nun mal "entdeckt" und wird jetzt geahndet.
Die Doppelmoral der ordnungsliebenden (solange es nicht um ihre eigenen Belangen geht) Zeigefingerhebefraktion in allen Ehren, aber genau darum geht es mir , ob solch ein Beamter immer im Dienst ist! Heute zumindest scheint er es nicht zu sein! ![]()
Ich werde die 15 Euro bar einzahlen mit dem Hinweis, für dieses Geld ( und andere Gelder) doch bitte den "Bürgersteig" zu befestigen und von Ästen zu befreien, damit dieser auch als eben solcher zu erkennen ist!
Letztendlich habe ich nicht gewusst, dass es laut StVO verboten ist, teilweise auf dem Gehweg zu parken, genauso wenig war mir allerdings bekannt, dass es sich beim Tatort um einen Gehweg handelt.