Beiträge von laudanum

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    Original geschrieben von flashhawk
    Zieh bitte mit deiner Argumentation vor Gericht und lad ein Fernsehteam ein, damit wir das sehen können.
    Wie lächerlich => "Kein Verbotsschild" und "das machen alle schon immer so". Auf dem Gehweg zu parken ist halt verboten (auch teilweise).


    Thema verfehlt: Note 5! :rolleyes:


    Ich habe mit der Behörde telefoniert, der Leiter des Ordnungsamtes war heute nicht im Haus. Die Verwarnung ginge von ihm aus, sagte man mir. Foto gibt es auch nicht. Auf meinen Einwand hin, ob der Herr Mustermann denn immer im Dienst sei, konnte man mir gar keine Antwort geben!


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    Original geschrieben von Quindan
    Richtig, denn es ist völlig unerheblich, wann ein solcher Beamter im Dienst ist (wie ich schon schrieb: man darf dort zu keiner Zeit so parken. Oder meinst du, wenn die Beamten frei haben, hat man automatisch dann auch gleich Narrenfreiheit und muß sich nicht an Gesetze halten?).
    Fakt ist nämlich, das du eine Ordnungswidrikeit begangen hast. Und die wurde nun mal "entdeckt" und wird jetzt geahndet.


    Die Doppelmoral der ordnungsliebenden (solange es nicht um ihre eigenen Belangen geht) Zeigefingerhebefraktion in allen Ehren, aber genau darum geht es mir , ob solch ein Beamter immer im Dienst ist! Heute zumindest scheint er es nicht zu sein! ;)


    Ich werde die 15 Euro bar einzahlen mit dem Hinweis, für dieses Geld ( und andere Gelder) doch bitte den "Bürgersteig" zu befestigen und von Ästen zu befreien, damit dieser auch als eben solcher zu erkennen ist!


    Letztendlich habe ich nicht gewusst, dass es laut StVO verboten ist, teilweise auf dem Gehweg zu parken, genauso wenig war mir allerdings bekannt, dass es sich beim Tatort um einen Gehweg handelt.

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    Original geschrieben von Quindan
    Das beantwortet meine Frage nicht ;) Wobei diese Aussage: die ganze Diskussion eh hinfällig macht.


    Nein, denn meine eigentliche Frage lautete:


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    .......stellt sich mir die Frage, ob sich der Leiter des Ordnungsamtes jederzeit im Dienst befindet und dann Knöllchen ausstellen darf? Weiß das jemand?

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    Original geschrieben von Quindan
    Was mich interessieren würde: war das so eine Parkbucht (auf der du dann ggf. unglücklich schief >angeblich< auf dem Gehweg standest), oder war das ein Grünstreifen (bzw. die Fahrbahn), neben dem ein Gehweg verläuft?


    Bei letzterem ist die Sache eindeutig...
    Dann hast du dort aber seeehr lange gestanden... :confused:


    Das kommt auch noch hinzu, meiner Meinung nach ist es nicht eindeutig als Gehweg zu erkennen, da Pflanzen hinein wuchern und wirklich niemand ihn begeht.


    Tatzeit: 29.08.10
    Ankunft des Bescheids per Post: 04.09.10


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    Original geschrieben von flatty
    ja was denn nun? Oben schriebst du noch was anderes. Berühren ok, draufstehen: verboten


    2 Räder standen ein wenig auf dem Gehweg.

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    Original geschrieben von flatty
    es stand dort kein schild? Es steht im gesetz! Urban myth,dass man es dürfte.


    Die Räder meines Fahrzeugs dürfen beim Parken am Straßenrand den Bürgersteig nicht berühren?

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    Original geschrieben von Brainstorm
    Eine Anzeige wegen Falschparken kann jeder Stellen. Auch ein Rentner am Fenster darf das. Beim Knöllchen hast Du nur den "Vorteil" daß Du das Teil sofort am Auto hast. Andernfalls kommt es eben später per Post. Berechtigt ist es aber in jedem Fall.


    Am Auto war ja kein Knöllchen. Die Nachbarn dürften mich auch nicht angezeigt haben, da ich sie alle persönlich kenne, ich habe gegenüber meines Elternhauses geparkt. Wo übrigens seit zig Jahren geparkt wird und bis dato noch niemand ein Knöllchen kassiert haben dürfte! Deswegen beschäftige ich mich mit der Sache.

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    Original geschrieben von diger
    Spielt keine Rolle. Es geht nicht darum, was noch dazwischen passt, sondern das Du dort nicht stehen durftest.


    Es stand dort kein Verbotsschild!


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    Original geschrieben von diger
    Ab gesehen davon, das es keine Rolle spielt; woran willst Du festmachen, ob er "im Dienst" war, oder nicht? Wegen Samstag? Du glaubst gar nicht, wie viele Behörden mittlerweile immer "im Dienst" sind.


    Entscheidend ist, was für mich eine Rolle spielt! ;)


    Es war Sonntag! Glaube gehört in die Kirche, mich interessieren Fakten!
    Er ist keine Politesse und geht nicht Streife, dafür hat er Mitarbeiter.


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    Original geschrieben von flatty
    samstag ein knöllchen für einen verstoß am sonntag?


    Sonntag, 29.08.10 - Samstag 04.09.10!

    Ich habe am Samstag eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen, Höhe 15 Euro.


    Grund: Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg.
    Zeuge: Der Leiter des hiesigen Ordnungsamtes, Herr Mustermann
    Tatzeit:Am Sonntag Abend, den 29.08.10!


    Davon ab, dass ich die Ordnungswidrigkeit bestreite, da noch ein Rollstuhl oder Kinderwagen neben das Fahrzeug passte, stellt sich mir die Frage, ob sich der Leiter des Ordnungsamtes jederzeit im Dienst befindet und dann Knöllchen ausstellen darf?


    Weiß das jemand?