-
In diesem Zusammenhang, schützt einen folgender Disclaimer in einer eBay-Auktion?
Zitat
Schutzrechts- oder Wettbewerbsverletzung : Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte oder Wettbewerbsrechte oder sonstige Rechte verletzt werden, teilen Sie das bitte umgehend z.B. per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht meinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir, wird im unter Verweis auf Ihre Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
-
Zitat
Original geschrieben von brasax
Sei Dir da nicht so sicher. Ein Kumpel, der über meinen Account bei Ebay acht Teile von A&F eingestellt hat, musste knapp 700,- Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Sachen waren nicht neu, alles in einer Größe (XL). Hat beim Umzug ausgemistet.
Wie viele waren es denn nun, 8 oder 10? 
http://telefon-treff.de/showth…ostid=3462534#post3462534
Ich hätte das auch nicht unterschrieben!
Und ich würde mir niemals etwas von dieser verbraucherfreundlichen Firma zulegen!
-
Zitat
Original geschrieben von sense
-
noch eine Frage zum Speicherbedarf für HD- Videoaufnahmen, was bekommt man z.B. auf eine 4 GB Speicherkarte bei höchster Auflösung ? Ich habe mit MPEG4 und HD leider keine Erfahrung.
2 x 29 Minuten in 720p bei Sony!
-
Zitat
Original geschrieben von MK83
mal gucken was dicker ist, geld oder seine wurzeln 
Ich glaube, ein Neuer könnte das intellektuelle Vakuum, welches ein Podolski durch seinen Weggang hinterlassen hat, mehr als kompensieren! 
Vielleicht bringt man ihm dann auch mal ein paar Manieren bei, ich fand die Aussage einem Reporter gegenüber nach dem letzten Spieltag "Endlich ist die scheiß Saison zu Ende, wenigstens hat es Dortmund nicht in den Europapokal geschafft, das einzig Positive" für einen Profi und Nationalspieler schon sehr unpassend!
-
Heute Morgen im Videotext gelesen, Bayern bietet 18,5 Millionen Euro + Rensing für Neuer! :eek:
http://www.rp-online.de/public…ibt-Neuer-nicht-frei.html
-
Zitat
Original geschrieben von diger
Was ist daran OK? Verständlich aus Sicht des Käufers vielleicht. Aber das ist nicht Standard, das man sein Geld wieder bekommt. Besonders dann, wenn man etwas kauft, von dem man vorher schon weiß, da es einem womöglich nicht gefallen wird.
Warum nicht? Nach 2 erfolglosen Nachbesserungen kann er doch vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt dann den Kaufpreis erstattet? :confused:
-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Warum hast du dann überhaupt dort bestellt? Oder erst im Nachhinein erfahren?
Dann würde ich halt zur Sicherheit vor Ankunft des Pakets in Textform den Widerruf erklären.
Hab es erst später erfahren! Den Widerruf habe ich per Email erklärt, er wurde angenommen, man hat es mir per Email bestätigt.
-
Zitat
Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Bis jetzt konnte mir mein Mediamarkt noch alles besorgen, wenn man seriös auftritt und ggf. eine Anzahlung leistet.
Ja, allerdings ist es ja nach wie vor ja auch eine Frage des Preises!
Mal angenommen, er kauft sich dort einen Samsung LCD im Angebot, wie unlängst geschehen, bekommt dann lediglich einen Gutschein über den Kaufpreis angeboten und stellt dann fest, dass der MM eigentlich ein verdammt teurer Laden mit begrenzter Auswahlmöglichkeit ist, bei dem man nicht einmal eine Batterie kaufen sollte, dann helfen ihm derlei Ratschläge einfach nicht weiter, oder? 
-
Zitat
Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Ich halte das schon für hilfreich, da es schöne 50"-Plasmas für 850 Euro gibt. Erstmal hast Du dann eine gescheite Größe, anständige Farben, und nicht mehr Geld ausgegeben als vorher.
Woher weißt du denn, welche Geräte es in "seinem" Mediamarkt gibt? 
-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
EDIT: Bei Warenwert kleinergleich 40€ und wenn gilt bestellte Ware = gelieferte Sache und bei höherem Warenwert und noch nicht ebrachter Zahlung/Rate und entsprechender vertraglicher Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher könntem man darüber diskutieren, ob der Verbraucher die üblichen Rückversandkosten an den Unternehmer zu zahlen hat, da er durch die Nichtannahme diese Regelung gerade umgangen hat. Würde ich aber ebenfalls verneinen, da tatsächlich nicht mehr Kosten als die für den Hinversand entstanden sind, die nach der Rechtsprechung der Unternehmer zu tragen hat.
§ 312f BGB würde dem wohl auch entgegenstehen.
Super, ich danke dir! Der Warenwert liegt bei 300 Euro.
Der Verkäufer ist nämlich nicht bereit, mir Folgendes zuzusichern:
- original-verpackte Neuware
- keine Retourenware
- kein Rückläufer
- keine schon mal geöffnete Verpackung
- für den deutschen Markt bestimmte Ware
Daher spiele ich mit dem Gedanken, die Annahme zu verweigern!