Beiträge von laudanum

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ein anderer Aspekt ist allerdings auch daß die Todesstrafe gegen das grundlegende Recht JEDES Menschen auf Leben verstößt. Man kann da keine Abstufungen vornehmen, so nach dem Motto "dieses Leben ist mehr wert als jenes". Sicher fällt diese Sichtweise bei besonders brutalen Verbrechern und Mördern schwer weil "die es ja eigentlich verdient haben", nur geht es hier um eine grundsätzliche Philosophie, die sich nicht am Einzelfall orientieren darf, sondern immer und für jeden gelten muß - auch einen Saddam Hussein.


    Eine interessante These, verstößt dann nicht so ziemlich alles, was mit Waffen zu tun hat, gegen eben dieses Recht?


    Dürfen dann denn noch Kriege geführt werden?


    Gib es schon zu, du bist einer dieser Matetee schlürfenden Hippies und wirst dir gleich noch eine Riesentüte reinpfeifen! :D

    Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    ......dass Lampard der beste Mittelfeldspieler der Welt und Hargreaves um Welten voraus ist.



    Ich dachte immer, das wäre Ronaldinho? ;)


    Aber ich sehe den guten Frank auch deutlich vor Hargreaves.

    Ich bin normalerweise gegen die Todesstrafe, da immer noch ein wenig Restzweifel an der Schuld eines Angeklagten möglich sind und dieses Urteil dann eben nicht mehr korrigiert werden kann!


    Bei Saddam Hussein gehe ich jedoch davon aus, dass dies eben nicht so ist, an seiner Schuld gibt es keine Zweifel, er ist ein mehrfacher Mörder und hat sich in vielen Fällen des Völkermordes schuldig gemacht, von daher begrüße ich das Urteil, auch wenn es vermutlich nicht vollstreckt werden wird, da noch eine ganze Reihe an Prozessen aufgrund diverser Verbrechen auf ihn zukommen müßen, ich denke, dies ist man allein schon den Angehörigen der vielen Opfer schuldig.


    Das Geld (Millionen Euro!), welches ein möglicherweise langjähriger Gefängnisaufenthalt des ehemalige Diktators kosten würde, könnte meiner Meinung nach sinnvoller zur Verbesserung der humanitären Bedingungen im Irak angelegt werden!

    Re: Rauchverbot während der Arbeitszeit - zulässig?


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    Original geschrieben von Bratwursthorst
    Ich arbeite in einer Firma, in der Rauchverbot herrscht. Allerdings gibt es Orte an denen geraucht werden darf (außerhalb). Bisher war das auch während der Arbeitszeit möglich. Ab nächster Woche darf nur noch in den Pausen geraucht werden. Allerdings gibt es bei uns nur eine und das auch erst nach 5 Stunden. Als ehemaliger Raucher weiß ich, wie schwer es einigen meiner Kollegen fallen dürfte das einzuhalten. Inwieweit darf unser Chef das durchsetzen? Ist es rechtens einen Mitarbeiter zu kündigen, wenn er beim Rauchen erwischt wird. Darf unser Chef so tief in die Bedürfnisse des AN eingreifen?


    Ich möchte jetzt keine Grunddiskussion zum Thema Rauchen, sondern möglichst klare Aussagen mit Paragraphen.


    Raucherpause
    Eine Verpflichtung des Arbeitgebers rauchenden Arbeitnehmer eigene Raucherpausen zu gewähren, besteht nicht.


    Gesetzliche Bestimmungen
    Die Ruhepausen sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere in § 4 und § 7 geregelt. Die Sonderregelungen für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren finden Sie im Jugendarbeitsschutzgesetz, die für werdende und stillende Mütter im Mutterschutzgesetz.



    Rechtsratgeber


    Ruhepausen


    Definition: Ruhepausen sind im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht.


    Dauer der Ruhepausen
    Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf regelmäßige Ruhepausen. Die Dauer der Ruhepausen ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Arbeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden täglich, so muss der Arbeitgeber spätestens nach sechs Stunden eine Pause von 45 Minuten gestatten, da Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber von einzelnen Arbeitnehmern verlangen, auf eine oder mehrere Ruhepausen zu verzichten. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei vorübergehenden Arbeiten in Not und in außergewöhlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. Das Gesetz nennt insbesondere die Fälle, in denen Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnissen zu misslingen drohen. Ferner kann der Arbeitgeber den Verzicht auf Ruhepausen verlangen, wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden und bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlussarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen. In den beiden letztgenannten Fällen jedoch nur dann, wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.


    In Schicht- und Verkehrsbetrieben kann die Gesamtdauer der Pausen auf "Kurzpausen von angemessener Dauer" aufgeteilt werden. Kurzpausen sind Pausen unter 15 Minuten, wobei eine Pause mindestens 5 Minuten lang sein muss. Im Gegensatz zu den Ruhepausen werden Kurzpausen zur Arbeitszeit gerechnet.


    Lage der Ruhepausen
    Beginn und Ende der Pausen bestimmt das Gesetz nicht. Sie legt der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts fest. Besteht ein Betriebsrat, so hat dieser dabei ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Die konkreten Pausenzeiten müssen von vorneherein feststehen und können sich an den Bedürfnissen des Betriebes orientieren. Ausreichend ist, dass ein Zeitrahmen wie bei einer Gleitzeitregelung bestimmt wird (z. B. 12 bis 14 Uhr), in dem die Pause zu nehmen ist.


    Ort der Ruhepausen
    Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, wo und wie er seine Ruhepausen verbringt. Eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann jedoch abweichende Regelungen treffen, insbesondere, dass die Arbeitnehmer den Betrieb nicht verlassen dürfen.

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    Original geschrieben von Chris
    Da haste Dein BVB-Tor - durch einen Elfer! :rolleyes: :D


    Sorry, aber das beruhigt mich nicht nicht wirklich! Der Schiri hat uns in der ersten Hälfte ein reguläres Tor durch Kringe geklaut, wegen angeblichem Abseits, dabei war es noch nicht einmal gleiche Höhe. 3 Minuten später wird wieder eine Großchance wegen angeblichem Abseits abgepfiffen und die Zeitlupe ergab wieder, ganz klar kein Abseits. Beim Bielefelder Tor rollen sich zwei Spieler vor Schmerzen verletzt auf dem Boden und der Schiri unterbricht das Spiel nicht.


    Später gab es wieder zweifelhafte Abseitsentscheidungen, unglaublich!


    :rolleyes:


    Ich möchte auch mal einen Heimschiri...oder wenigstens einen neutralen Schiri.

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    Original geschrieben von Bob_Harris
    Wow, wenn die Spielstände so bleiben, sehen wird dieses Wochenende wohl 3 Trainer-Entlassungen: Doll, van Marwijk und Slomka nach der Klatsche morgen gg. Bayern... :D


    Ganz ehrlich, wenn ich sehe, wie der BVB heute vom Schiri betrogen wird, kann ich absolut verstehen, wenn die Zuschauer mit Bechern, Feuerzeugen und anderen Dingen auf ihn werfen!

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    Original geschrieben von beugelbuddel
    Was spricht dagegen die Ware doch nach Singapore zu verkaufen?Sobald das Geld da ist kann man die Ware losschicken und gut ist.
    Und wenn man nicht ins Ausland verkaufen möchte,so muß man das eben im Anbgebot vor dem Start mit angeben!!!



    Dies hier spricht dagegen:



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    Original geschrieben von lobo999
    Das war in der C't mal sehr schön beschrieben. Er "kauft" von dir ein Handy und hat damit deine Kontonummer. Einem anderen "verkauft" er was zum gleichen Betrag und gibt dabei deine Kontonummer als Überweisungsziel an. Du bekommst also das Geld und sendest die Ware. Wenn der dritte merkt, dass er keine Ware erhält meldet er sich bei dir und fordert das Geld zurück...


    Ich habe mal ein Milchglas von Ritzenhoff für 7 Euro an einen eBayer aus Taiwan verkauft, hat über 40 Euro Versand gekostet, ist aber wunderbar gelaufen!

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    Original geschrieben von bastian_S
    Hi,


    du scheinst mit dem Problem nicht allein zu sein. Such mal nach Ebay nach "Gasverbrauch". Da kommt ne Menge mit: Verbrauch im Jahre X viel höher wie im Jahr X-1. Da findest du auch manchmal typische Werte für Wohnungen.


    Wo soll er suchen, bei eBay? ;)