Nicht schlecht!
Du musstest aber erst kündigen, bevor Du diese Konditionen bekommen hast, oder?
Gruß
Wenny
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Nicht schlecht!
Du musstest aber erst kündigen, bevor Du diese Konditionen bekommen hast, oder?
Gruß
Wenny
Wirklich den Magenta M (50Mbit)?
Oder doch den Magenta "S" (16Mbit)?
Danke und Gruß
Wenny
ZitatVorfahrt Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren. Wie es die Beschilderung bereits anzeigt, haben Fahrzeuge im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt. Das Tempo sollte deshalb bei Annäherung an einen Kreisverkehr herabgesetzt werden.
Bei Ausfahrt ist besonders auch auf "querende" Radfahrer zu achten, die auf bzw. neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Diese haben nach § 9 Absatz 3 StVO Vorrang. Auch auf "querende" Fußgänger haben ausfahrende Fahrzeuge als Abbieger besondere Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls anzuhalten (vgl. § 9 Abs. 3 StVO).
Gemäß § 8 Absatz 1a Satz 2 StVO darf bei Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden. Bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss allerdings der Blinker - nun nach § 9 Absatz 1 StVO - gesetzt werden. Ein Verstoß kann mit 10 Euro geahndet werden.
Hallo,
ich suche eine einwandfreie externe Festplatte 2,5" mit 2-3 TB Speicherkapazität.
Danke und Gruß
Wenny
Meine, zum Teil hypothetischen, Meinungen zum Freistoß, der zum Azsgleich führte:
1. WM-Finale D-Arg, letzte Spielminute, Spielstand 0:1, Freistoß für Deutschland: Klarer, aber sowas von klarer Freistoß! Arm ist nicht am Körper und verändert die Flugbahn des Balles! Absolut korrekte Entscheidung!
2. WM-Finale D-Arg, letzte Spielminute, Spielstand 1:0, Freistoß für Argentinien: DU Blinder! Fussball-Mafia FIFA! Skandal! Absolute Fehlentscheidung!
3. Relegationsrückspiel Bundesliga, KSC-HSV, Spielstand 1:0, Freistoß für HSV: Hmm, knifflige Situation. Kann man geben, muss man aber nicht. 50 : 50 Entscheidung. Vertretbar.
Dazu kommt, dass der Schiri sofort entscheiden muss, ohne Bedenkzeit.
Gruß
Wenny
Man hätte in beiden Situationen Elfmeter pfeifen können oder sogar müssen.
Wobei für mich die zweite Situation sogar die klarere war, weil für den Schiedsrichter und Assistenten eindeutig zu erkennen.
Allerdings muss auch mal jeder für sich überlegen, ob er bei einer ähnlich gelagerten Situation im WM-Finale auch von einem klaren Elfmeter gesprochen hat...
Gruß
Wenny
Bei Deinem Nutzungsprofil würde ich auf alle Fälle Richtung Trekking- oder Crossrad gehen. Mit dieser Art Fahrrad fährt es sich eben nunmal um einiges leichter als mit einem MTB. Ein MTB hat da Berechtigung wo es gebraucht wird. Und das ist sicher nicht auf Fahrrad-, Schotter- oder Waldwegen. Da könnte man sogar darüber nachdenken, auf eine Federgabel zu verzichten. Spart Geld und Gewicht. Aber natürlich auch Komfort.
Bei der Ausstattung ist es egal, ob Deore, LX oder XT. Den Unterschied wirst Du nicht merken. Ausser im Geldbeutel.
Gruß
Wenny
Ich bin weit davon entfernt, den Bayern die Daumen zu drücken, aber ich fand die Entscheidung gestern nur Gelb für das Foul von Thiago zu zeigen, korrekt.
Es war zwar ein intensives Spiel, jedoch ohne grobe Fouls und/oder Nicklichkeiten etc. Ausserdem war es offensichtlich weder Absicht noch übertriebene Härte, sondern wirklich einfach unglücklich. Man könnte es auch grob fahrlässig nennen. In Anbetracht des Spielverlaufs fand ich somit Gelb angemessen.
Wären vorher bereits gröbere Fouls passiert und / oder wäre es eine hitzige Atmosphäre gewesen, hätte man jedoch in der gleichen Situation ohne weiteres auch Rot zeigen können.
Gruß
Wenny
OT, aber trotzdem:
ZitatWiderspruch einlegen. Dienstweg einhalten. Das sind Beamte, da geht das nicht anders.
ZitatKonnte da heute anrufen. Die Dame konnte sich selber nicht erklären, warum das System der Meinung ist, ich müsste meine Steuern im voraus bezahlen. Sie hat das nun auf "0" geändert.Das Thema sollte damit hoffentlich erledigt sein Danke für Die Ratschläge
Soviel dazu, aber erstmal pauschal über "die Beamten" urteilen...
Gruß Wenny
Ab und an wäre es, auch in der heutigen digitalen Welt, einfach mal gut miteinander zu sprechen.
Ruf sie an, oder bitte um einen Rückruf, und klär die Sache auf.
Du wolltest überweisen, was aber aus technischen Gründen fehlgeschlagen ist.
Sie hatte versprochen, auf Grundlage des Screenshots die Ware zu versenden.
Da dies, trotz Screenshot der Überweisung, nicht passiert ist, bist Du misstrauisch geworden und warst ganz froh, dass die Überweisung nicht rausging.
Ihr werdet Euch sicher einigen können!
Ohne Gerichtsurteile und weitere völlig überdrehte Aktionen...
Grüße
Wenny