Ist das überhaupt eine gültige Begründung? Wenn man sich als Kunde an seinen Händler (Tmobile) wendet, und die das auf Apple Garantie richten lassen möchten (ist ja verständlich, keine Kosten da freiwillige Herstellergarantie), ist deren Ablehnung der Garantie ja kein Aussagefähiges Dokument.
Immerhin geht es hier um die Ablehnung einer freiwilligen Herstellerleistung, die der Kunde garnicht beanspruchen wollte. Der Kunde nahm die Gewährleistung von Tmobile in Anspruch, und forderte somit Nachbesserung.
Die Nachbesserung kann der Händler durchaus ablehnen wenn er beweisen kann, das der Fehler nicht seit Kauf vorhanden ist (in den ersten 6 Monaten muss er das ja). Dh. mit einer Überprüfung auf einen tatsächlichen Wasserschaden (der Wasserschaden ruft den Defekt hervor bzw. ist mindestens vorhanden) ließe sich das machen. Allerdings glaube ich nicht dass da die beiden äußerst ungünstig platzierten Indikatoren als Wasserschaden durchgehen, wenn das Gerät keine weiteren Anzeichen aufweist.
Und ob Apple da als unabhängiger Gutachter durchgeht glaube ich auch kaum. Zumal die Überprüfung so keine Gültigkeit hat, da nach den Garantierichtlinien überprüft wurde.
Ich bin zwar kein Genie was rechtliches angeht, aber ich würd da mal auf den Tisch hauen und fragen wie die auf die Idee kommen, das auf Garantie richten lassen zu wollen, was der Kunde ja nicht forderte. Würde denen auch mal sagen wo sie sich die Garantiebedingungen.... Naja weist schon :D. Ne etwas unfeinere Ansprache scheint bei Tmobile oftmals was zu bringen, ob dies allerdings auch bei iPhones gilt halte ich für fraglich, scheinbar ignorieren die ja (wenn man sich mal die Reperaturablehnungen ansieht die sich so im Internet häufen) auch geltende Gesetze.
Wenn Tmobile nicht einlenkt würde ich meinen Anwalt konsultieren, das geht definitiv so nicht! ![]()